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BVI informiert zum Thema „Offene-Immobilien-Fonds“

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Ab spätestens 2013 müssen Neuanleger ihre Offenen Immobilien Fonds-Anteile für mindestens 24 Monate nach dem Erwerb halten.

Zudem müssen Bestands- und Neuanleger ab spätestens 2013 eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten. Unabhängig von diesen Fristen wird jedoch für jeden Anleger ein Betrag in Höhe von 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr verfügbar bleiben. Die Liquiditätsbedürfnisse der meisten Privatanleger sind so gut abgedeckt.Damit zählen die Privatanleger zu den großen Gewinnern der Reform: Sie können künftig auf stabilere Produkte setzen und bleiben durch den großzügig freigestellten Verfügungsrahmen gleichzeitig flexibel.

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