BUSINESS LAW FRANKFURT – Rechtsanwalt Christian Schilling, suchen Sie Mandanten mit solch einem merk-würdigen Artikel?

Bleichstraße 6, 60313 Frankfurt am Mai, da residert unser famoser Artikelschreiber bei anwalt.de. Ja auch ein Rechtsanwalt muss natürlich sehen, dass er Einnahmen generiert, denn auch er muss Miete, Strom usw. jeden Monat bezahlen. Geldverdienen kann ein Rechtsanwalt aber nur dann, wenn er Mandate hat. Sie wissen ja, ein Anwalt gewinnt immer, auch wenn er verliert.

Natürlich gibt es auch unter den Rechtsanwälten, die wir kennen, durchaus qualifizierte, seriöse und erfolgreiche Anwälte, deren Textbeiträge wir sehr schätzen.

Nun haben wir einen Artikel gefunden, den Rechtsanwalt Christian Schilling da bei anwalt.de gepostet hat. Wir fragen uns nur, was der Sinn dieses Artikel sein soll, muss bzw. kann. Es geht um das Unternehmen German Property Group GmbH.

Auch wir haben dazu eine durchaus kritische Meinung, wissen aber, dass es bei der German Property Group AG kaum deutsche Kapitalanleger gibt und wenn, dann nur Käufer von sogenannten steuerbegünstigten Denkmalschutzimmobilien.

Nun können wir uns nicht vorstellen, dass Rechtsanwalt Christian Schilling auf der Jagd nach Mandanten im angelsächsischen Raum ist auf anwalt.de.

Sollte er auf der Aquisition von Erwerbern von Eigentumswohnungen sein, die das Unternehmen verkauft hat, dann sehen wir auch hier kaum einen Ansatz. Denn selbst in dem Beitrag des bayrischen Rundfunks zur German Property Group GmbH kamen dann nur Anleger zu Wort, die ihr Geld zurückbekommen haben ohne jeglichen Verlust, wenn ich den Beitrag noch richtig im Kopf habe.

Zudem sind die Anleger hier bestens geschützt von gesetzlicher Seite, denn die Sanierung wird nach der MABV abgerechnet. Ich denke, als Rechtsanwalt wissen Sie, was ich damit meine. Hier ist der Bauträger immer in Vorleistung, niemals der Kunde.

Nun kritisieren Sie, dass das Unternehmen viele Immobilien gekauft hat, aber seit geraumer Zeit nicht saniert.

Nun, ich halte die Bevorratung bei Immobilien auch für eine durchaus kluge unternehmerische Entscheidung, denn Immobilien sind ein knappes und teures Gut geworden. Durch diese Bevorratung entsteht aber doch keinem Anleger ein Schaden, oder?

Dass irgend solch ein kleiner Kommunalpolitiker natürlich seinen Schandfleck lieber heute als morgen saniert haben will, geschenkt.

Er hätte das doch auch selber mit seiner Stadt kaufen können und preisgünstigen Wohnraum für seine Bürger schaffen können. Meinen Sie nicht auch, Herr Rechtsanwalt Schilling?

Ihr gesamter Artikel macht aus meiner Sicht dann gar keinen richtigen Sinn, außer man muss sich zu jedem Mist dann melden, wie früher in der Schule: Herr Lehrer, ich weiß was!

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