Startseite Allgemeines Bundesverwaltungsgericht erklärt Wahl des Gesamtpersonalrats beim BND für ungültig
Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht erklärt Wahl des Gesamtpersonalrats beim BND für ungültig

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Die am 23. April 2024 durchgeführte Wahl des Gesamtpersonalrats beim Bundesnachrichtendienst (BND) ist ungültig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Beschluss vom 22. Mai 2025 entschieden (Az.: BVerwG 5 PA 4.24).

Die Wahl wurde vom Gesamtwahlvorstand organisiert, wobei dieser in Dienststellen mit gleichzeitig stattfindenden örtlichen Personalratswahlen die jeweiligen örtlichen Wahlvorstände auch mit der Wahl zum Gesamtpersonalrat betraute. In Dienststellen ohne örtliche Personalratswahl übernahm der Gesamtwahlvorstand die Durchführung selbst. Genau dies war ein zentraler Kritikpunkt der Antragsteller im Wahlanfechtungsverfahren, das sich auch auf zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren bezog.

Das Gericht stellte klar, dass der Gesamtwahlvorstand nicht verpflichtet war, in Dienststellen ohne örtlichen Wahlvorstand zusätzliche Wahlvorstände zu bestellen. Diese Entscheidung liege im Ermessen des Gesamtwahlvorstands. Eine gesetzliche Pflicht zur Bildung solcher örtlicher Wahlvorstände für die Wahl des Gesamtpersonalrats lasse sich aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) nicht ableiten.

Die Wahl wurde dennoch für ungültig erklärt, da es zu gravierenden Verstößen gegen grundlegende Verfahrensvorschriften kam. So wurden in den betroffenen Dienststellen keine örtlichen Wählerverzeichnisse ausgelegt, keine ergänzenden Wahlausschreiben veröffentlicht und das zentrale Wahlausschreiben erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus setzte der örtliche Wahlvorstand der BND-Zentrale in Berlin die Mitglieder des Gesamtwahlvorstands als Wahlhelfer ein – ein Vorgehen, das der Wahlordnung widerspricht.

Angesichts der Vielzahl und Schwere der Fehler konnte das Gericht nicht ausschließen, dass diese das Wahlergebnis beeinflusst haben. Damit ist die Wahl des Gesamtpersonalrats beim BND rechtsunwirksam.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Vergiftete Patienten in Frankreich: Ehemaliger Anästhesist zu lebenslanger Haft verurteilt

In Frankreich ist ein ehemaliger Narkosearzt wegen der gezielten Vergiftung von Patienten...

Allgemeines

Noble BC GmbH-wenn man eine Bilanz berichtigen muss…………….

Vergleich der beiden Bilanzen 2023 – Vor und nach der Berichtigung 1....

Allgemeines

Studie zu Vergütungen: Mehr Geld für Dax-Kontrolleure

Die Mitglieder der Aufsichtsräte in den Dax-Konzernen profitieren weiterhin von steigenden Vergütungen....

Allgemeines

Warnung vor unseriösen Finanzangeboten: BaFin mahnt zur Vorsicht bei dubiosen Online-Plattformen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor einer Vielzahl unseriöser...