In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend einstimmig die Immunität zweier Abgeordneter aufgehoben. Damit folgte das Parlament einem Antrag der zuständigen Behörden, die die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Gökay Akbulut (Die Linke) sowie gegen den AfD-Parlamentarier Matthias Hahn ermöglicht.
Gegen Akbulut, die dem Bundestag seit 2017 angehört, wird laut Berichten wegen des Verdachts einer versuchten gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Details zu dem konkreten Sachverhalt wurden bislang nicht veröffentlicht, die Generalstaatsanwaltschaft äußerte sich auf Nachfrage nicht zu laufenden Verfahren.
Im Fall Hahn geht es um die mutmaßlich irreführende Veröffentlichung eines Videos in den sozialen Medien. Er soll eine Rede einer Abgeordneten der Freien Wähler unrechtmäßig gekürzt, aus dem ursprünglichen Kontext gerissen und mit fremdem Filmmaterial zusammengeschnitten haben. Laut Vorwürfen wurde dadurch ein irreführender Eindruck erzeugt, der die Rednerin in ein falsches Licht stellte.
Die Aufhebung der Immunität ist ein seltener, aber bedeutungsvoller Schritt, der es Ermittlungsbehörden erlaubt, ihre Arbeit ohne die üblichen parlamentarischen Schutzmechanismen aufzunehmen. Grundsätzlich genießen Bundestagsabgeordnete Immunität, um sie vor politisch motivierter Strafverfolgung zu schützen. Diese kann jedoch durch Beschluss des Bundestages aufgehoben werden, wenn hinreichender Anfangsverdacht besteht.
Ob und in welchem Umfang es in beiden Fällen tatsächlich zu Anklagen kommen wird, bleibt abzuwarten. Die Justiz ermittelt nun – das Parlament hat mit der Aufhebung der Immunität seine rechtliche Hürde aus dem Weg geräumt.
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