Startseite Allgemeines Bundesrat fordert: Weniger Bürokratie für die Pharmaindustrie
Allgemeines

Bundesrat fordert: Weniger Bürokratie für die Pharmaindustrie

FirstThinkTank (CC0), Pixabay
Teilen

Der Bundesrat hat auf Initiative von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Entschließung verabschiedet, die der deutschen Pharmaindustrie den Weg aus dem Bürokratiedschungel ebnen soll. Ziel: Mehr Wettbewerbsfähigkeit, bessere Rahmenbedingungen – und eine stabile Arzneimittelversorgung.

EU-Vorgaben: Schluss mit der „Übererfüllung“

Ein zentraler Kritikpunkt: Die Umsetzung europäischer Vorgaben in deutsches Recht sei oft zu ehrgeizig. Statt sich an den EU-Mindestanforderungen zu orientieren, gehe der Bund regelmäßig darüber hinaus – mit mehr Bürokratie und Nachteilen für die Industrie, wie es in der Entschließung heißt.

Die Länder fordern daher: Keine nationalen Sonderwege mehr. Stattdessen sollen die Vereinfachungspakete der EU-Kommission „eins zu eins“ in deutsches Recht übernommen und vorhandene Spielräume gezielt zur Entlastung der Branche genutzt werden.

AMNOG-Reform: Forschung und Innovation stärken

Zudem dringt der Bundesrat auf eine zügige Reform des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). Dieses müsse stärker auf innovative Therapien, deren Entwicklung und Bezahlbarkeit zugeschnitten sein. Auch der Zugang zu neuen Medikamenten solle verbessert werden. Die Länder wollen in künftige Pharmadialoge der Bundesregierung eingebunden werden.

Zulassungen: Lehren aus der Pandemie ziehen

Ein weiteres Anliegen: Die oft langwierigen Zulassungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden – ohne die Sicherheit der Medikamente zu gefährden. Während der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, dass beschleunigte Verfahren durchaus effizient und verlässlich sein können.

Zudem schlägt der Bundesrat vor:

  • Digitalisierung von Packungsbeilagen – zumindest bei Krankenhausarzneimitteln

  • Praxisnähere Qualifikationsanforderungen für sachkundige Personen

  • Bürokratieabbau bei einer anstehenden Reform des Arzneimittelgesetzes


Nächste Schritte

Die Entschließung wurde an die Bundesregierung übermittelt. Ob, wann und in welchem Umfang sie reagiert, liegt nun in deren Ermessen – eine gesetzliche Reaktionspflicht besteht nicht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Skandal? Skandälchen? Oder nur norwegischer Neid mit Bindungsneurose?

Kaum hat die Vierschanzentournee 2025/26 begonnen, ist die erste Verschwörungstheorie auch schon...

Allgemeines

Kalifornien droht Tesla mit Verkaufsstopp wegen „irreführender Werbung“ für Autopilot

Kalifornien erwägt, den Verkauf von Tesla-Fahrzeugen im Bundesstaat für 30 Tage auszusetzen...

Allgemeines

USA: Die K-förmige Wirtschaft prägte das Jahr 2025 – und sie bleibt auch 2026 bestehen

Auf dem Papier sieht die US-Wirtschaft stabil aus: 4,3 % Wachstum im dritten...

Allgemeines

Starbucks zieht sich aus Metropolen zurück: Das Ende der Filialflut in New York und L.A.

Jahrelang verfolgte Starbucks das Ziel, an jeder Straßenecke in Städten wie New...