Neue Förderlinie soll Forschung schneller in marktfähige Produkte bringen – Unternehmen können je nach Größe bis zu 60 Prozent Förderung erhalten
Deutschland will bei Cybersicherheit und modernen Kommunikationstechnologien unabhängiger von ausländischen Anbietern werden. Dafür hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt eine neue Förderlinie aufgelegt.
Unter dem Titel „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“ sollen Forschungsprojekte unterstützt werden, die technologische Entwicklungen schneller aus dem Labor in die praktische Anwendung bringen.
Im Mittelpunkt stehen Projekte aus den Bereichen Cybersicherheit, Kommunikationstechnologien und quantenbasierte Ansätze.
Das Ziel ist klar: Forschungsergebnisse sollen nicht jahrelang in wissenschaftlichen Einrichtungen verbleiben, sondern möglichst schnell zu Produkten, Dienstleistungen und neuen Wertschöpfungsketten führen.
Deutschland will technologische Abhängigkeiten reduzieren
Das Ministerium begründet die Förderung mit einer strategischen Schwäche Deutschlands und Europas.
Zwar gebe es international konkurrenzfähige Forschung in der IT-Sicherheit und bei Kommunikationstechnologien. Häufig dauere es jedoch zu lange, bis aus wissenschaftlichen Ergebnissen marktfähige Anwendungen entstehen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen hätten Schwierigkeiten, neue Technologien frühzeitig zu erkennen, zu testen und in ihre eigenen Produkte zu integrieren.
Hinzu kommen hohe Kosten, fehlende Fachkräfte, regulatorische Anforderungen und fehlende Möglichkeiten, neue Technologien unter realistischen Bedingungen zu erproben.
Die neue Förderlinie soll diese Lücke schließen.
Gleichzeitig verfolgt der Bund ein industriepolitisches Ziel: Wichtige Technologien und Lieferketten sollen möglichst stärker in Deutschland und Europa verankert werden.
Gefördert werden keine reinen Forschungsprojekte
Die Förderung richtet sich ausdrücklich nicht an Projekte, die sich noch ganz am Anfang der Grundlagenforschung befinden.
Voraussetzung ist vielmehr, dass eine technologische Innovation mindestens bereits erfolgreich in einer Laborumgebung demonstriert wurde.
Das bedeutet: Eine Idee allein reicht nicht.
Die Technologie muss bereits einen gewissen Reifegrad erreicht haben und nun gemeinsam mit Unternehmen weiterentwickelt werden.
Bei Software oder Dienstleistungen kann ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden.
Das Projekt soll anschließend zeigen, dass daraus eine praktisch nutzbare und wirtschaftlich verwertbare Lösung entstehen kann.
Unternehmen müssen die Projekte führen
Eine Besonderheit der Förderlinie liegt in der Zusammensetzung der Projekte.
Gefördert werden ausschließlich Verbundvorhaben.
Daran müssen mindestens
- ein Unternehmen und
- eine Hochschule oder Forschungseinrichtung
beteiligt sein.
Das Projekt soll grundsätzlich von einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert werden.
Damit verschiebt sich der Schwerpunkt bewusst in Richtung Anwendung und Markt.
Das koordinierende Unternehmen muss nachweisen, dass es ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der späteren Verwertung der Technologie besitzt.
Außerdem muss es eine nachvollziehbare Marktchance für das geplante Produkt oder die geplante technologische Dienstleistung geben.
Forschung muss aus dem Konsortium selbst stammen
Eine weitere wichtige Voraussetzung betrifft das geistige Eigentum.
Die technologische Kerninnovation muss aus Arbeiten mindestens einer beteiligten Hochschule oder Forschungseinrichtung hervorgegangen sein.
Das dafür notwendige geistige Eigentum und gegebenenfalls vorhandene Schutzrechte müssen innerhalb des Konsortiums verfügbar sein.
Die zugrunde liegenden Forschungsarbeiten sollen typischerweise nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.
Damit richtet sich das Programm vor allem an relativ frische Forschungsergebnisse, bei denen der Übergang in eine wirtschaftliche Anwendung unmittelbar bevorstehen könnte.
Zugang zu Patenten und Schutzrechten muss geregelt sein
Besonders wichtig ist die spätere Nutzung geistiger Eigentumsrechte.
Die Projektpartner müssen bereit sein, dem koordinierenden Unternehmen nach Projektende den notwendigen Zugang zu relevanten Schutzrechten zu gewähren, sofern dies für die kommerzielle Nutzung erforderlich ist.
Dieser Zugang soll zu marktüblichen Bedingungen erfolgen.
Schon vor der Bewilligung muss eine entsprechende Absichtserklärung vorliegen.
Später müssen die Details in einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung festgehalten werden.
Damit will das Ministerium verhindern, dass ein technisch erfolgreiches Forschungsprojekt am Ende daran scheitert, dass das beteiligte Unternehmen die entscheidende Technologie nicht kommerziell nutzen darf.
Nach spätestens zwei Jahren kommt der Praxistest
Die Projekte dürfen in der Regel bis zu drei Jahre laufen.
Allerdings gibt es eine wichtige Zwischenprüfung.
Innerhalb von spätestens 24 Monaten nach Projektstart muss ein sogenannter Abbruchmeilenstein erreicht werden.
Dabei muss insbesondere gezeigt werden, dass der Demonstrator erfolgreich entwickelt wurde und dass Industrie, Anwender oder andere Bedarfsträger die Lösung positiv bewerten.
Mindestens eine schriftliche Interessensbekundung muss vorliegen.
Wird dieser Meilenstein nicht erreicht, endet das Projekt an dieser Stelle.
Der Bund will damit vermeiden, Projekte weiterzufinanzieren, deren technologische oder wirtschaftliche Perspektive sich nicht bestätigt.
Penetrationstests und Marktanalysen ausdrücklich vorgesehen
Das Programm soll nicht nur technische Entwicklungsarbeit finanzieren.
Unternehmen – insbesondere KMU und Start-ups – sollen bei Bedarf auch spezialisierte externe Dienstleistungen einsetzen.
Dazu gehören beispielsweise:
Penetrationstests, Verifizierung, Validierung, Innovationsberatung und Marktanalysen.
Auch Fragen der Normung, Standardisierung und Zertifizierung sollen berücksichtigt werden, wenn sie für das spätere Produkt relevant sind.
Das zeigt, dass die Förderung auf einen möglichst realistischen Weg zum Markt ausgerichtet ist.
Bis zu 60 Prozent Förderung für kleine Unternehmen
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
Für Unternehmen gelten unterschiedliche Förderquoten.
Große Unternehmen können im Rahmen dieser Richtlinie maximal 40 Prozent ihrer förderfähigen Kosten erhalten.
Für mittlere Unternehmen steigt die maximale Förderquote auf 50 Prozent.
Kleine Unternehmen können bis zu 60 Prozent Förderung erhalten.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 100 Prozent ihrer förderfähigen projektbezogenen Ausgaben finanziert bekommen.
Bei Hochschulen und Universitätskliniken kann zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt werden.
Noch höhere Beihilfegrenzen nach EU-Recht möglich
Die Förderrichtlinie basiert auf den europäischen Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Für experimentelle Entwicklung sieht diese grundsätzlich bestimmte Beihilfeintensitäten und mögliche Aufschläge vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Beteiligung von KMU oder eine breite Veröffentlichung der Ergebnisse die zulässige Förderintensität erhöhen.
Für diese konkrete Förderlinie begrenzt das Ministerium die Förderung für Unternehmen allerdings auf die genannten Höchstsätze von 40, 50 beziehungsweise 60 Prozent.
Zusätzlich können für bestimmte Innovationsberatungsleistungen von KMU besondere Fördermöglichkeiten bestehen.
Millionenbeträge grundsätzlich möglich
Die EU-Regeln setzen auch absolute Obergrenzen.
Für experimentelle Entwicklung können grundsätzlich Beihilfen von bis zu 25 Millionen Euro je Unternehmen und Vorhaben unter die entsprechende Freistellungsregelung fallen.
Bei Innovationsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen liegt die entsprechende Schwelle bei 10 Millionen Euro je Unternehmen und Vorhaben.
Diese Beträge sind allerdings keine automatische Förderzusage.
Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Projekt, den förderfähigen Kosten, der Unternehmensgröße und den beihilferechtlichen Grenzen ab.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Ziel: mehr Produkte aus deutscher und europäischer Forschung
Der Bund will den Erfolg der Fördermaßnahme nicht allein daran messen, wie viele Projekte bewilligt werden.
Entscheidend sollen vielmehr die Ergebnisse nach Projektende sein.
Als Erfolgskriterien nennt das Ministerium unter anderem:
neue Produkte, Patente, Lizenzen, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Beiträge zur Standardisierung.
Bei Start-ups kann außerdem berücksichtigt werden, wie viel Wagniskapital nach Ende der Förderung eingeworben wird.
Ein weiteres Ziel ist, den Anteil von Produkten und Dienstleistungen zu erhöhen, die in Deutschland beziehungsweise Europa entwickelt und angeboten werden.
Auch 6G und Quantenkommunikation im Blick
Die Förderlinie ist technologisch relativ breit angelegt.
Ausdrücklich genannt werden moderne Kommunikationstechnologien wie 6G, sichere Datenübertragung sowie quantenbasierte Ansätze.
Auch andere Innovationen aus den Forschungslandschaften der Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien können grundsätzlich berücksichtigt werden.
Entscheidend ist nicht eine bestimmte Technologiebezeichnung, sondern der Nachweis, dass die Innovation neu, technisch anspruchsvoll und für eine spätere Anwendung geeignet ist.
Unternehmen sollen echte Marktchancen nachweisen
Eine technisch interessante Lösung allein genügt nicht.
Bereits in der Projektskizze müssen Antragsteller darstellen, welches spätere Produkt entstehen soll und welcher konkrete Marktbedarf dafür besteht.
Auch die geplante Verwertung durch das koordinierende Unternehmen muss beschrieben werden.
Damit soll schon vor Beginn der Förderung geprüft werden, ob das Projekt eine realistische wirtschaftliche Perspektive besitzt.
Das wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Risiko muss ebenfalls erläutert werden.
Antragsteller sollen außerdem begründen, warum das Projekt ohne staatliche Förderung nicht oder nicht im gleichen Umfang durchgeführt werden könnte.
Frist für Projektskizzen: 15. Oktober 2026
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe müssen Interessenten eine Projektskizze einreichen.
Als Termin nennt die Richtlinie:
15. Oktober 2026.
Die Frist ist formal keine Ausschlussfrist. Später eingehende Skizzen können allerdings möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Wiedervorlagen bereits eingereichter Skizzen sind nicht möglich.
Maximal zwölf Seiten für die erste Bewerbung
Die Projektskizze darf maximal zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Deckblatt umfassen.
Darin müssen unter anderem dargestellt werden:
die technische Innovation, vorhandene Forschungsergebnisse, der geplante Lösungsansatz, das spätere Produkt, der Marktbedarf, die Verwertungsstrategie, das Projektrisiko, die beteiligten Partner sowie Arbeits- und Finanzierungsplan.
Auch die Rollen der einzelnen Projektpartner müssen nachvollziehbar beschrieben werden.
Für die Einreichung wird das elektronische Antragssystem easy-Online genutzt.
Strenge Auswahlkriterien
Nicht jede technisch interessante Idee wird automatisch gefördert.
Zu den wichtigsten Bewertungskriterien gehören die Übereinstimmung mit den Förderzielen, die Innovationshöhe, die Qualität der bisherigen Arbeiten, die Umsetzbarkeit und die Marktchancen.
Auch das Projektkonsortium wird bewertet.
Besonders wichtig ist dabei die klare Führungsrolle des koordinierenden Unternehmens.
Ebenso geprüft werden die geplanten Kosten und das Risikomanagement.
Die Projektidee muss deutlich über den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
Deutschland will Forschung schneller kommerzialisieren
Die neue Förderlinie zeigt einen strategischen Wandel in der Forschungsförderung.
Im Mittelpunkt steht nicht mehr allein die Frage, ob eine Technologie wissenschaftlich interessant ist.
Entscheidend wird zunehmend, ob daraus schnell eine praktisch nutzbare Lösung und später ein marktfähiges Produkt entstehen kann.
Gerade bei Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien sieht die Bundesregierung darin auch eine Frage der technologischen Unabhängigkeit.
Weniger Abhängigkeit von einzelnen ausländischen Lieferanten, mehr eigene Schlüsseltechnologien und stärkere europäische Lieferketten sollen langfristig die digitale Souveränität erhöhen.
Die eigentliche Botschaft der Förderlinie lautet deshalb:
Die Forschung ist bereits da – jetzt sollen daraus schneller Produkte „Made in Germany“ werden.
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