Deutschland baut Bürokratie ab.
Ja, wirklich.
Nicht irgendwann.
Nicht in einem Modellprojekt.
Nicht nach Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Prüfung einer Machbarkeitsstudie über mögliche Entbürokratisierungsoptionen.
Sondern offenbar tatsächlich.
Die Bundesregierung will nach den vorliegenden Angaben dafür sorgen, dass Unternehmen künftig rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger benötigen.
Geschätzte Entlastung für die Wirtschaft: rund 135 Millionen Euro pro Jahr.
Man möchte fast sagen:
Vorsicht, am Ende könnte Deutschland noch effizient werden.
Bisher galt vereinfacht gesagt: Schon ab 21 Beschäftigten musste ein Betrieb mindestens einen Sicherheitsbeauftragten haben.
Künftig sollen Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten von dieser pauschalen Verpflichtung befreit werden.
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sollen künftig grundsätzlich nur noch einen Sicherheitsbeauftragten benötigen.
Deutschland entdeckt damit eine völlig neue wirtschaftspolitische Theorie:
Vielleicht muss nicht für jede betriebliche Lebenslage ein Mensch mit offizieller Beauftragtenfunktion bereitstehen.
Ein geradezu revolutionärer Gedanke.
Deutschland, das Land der Beauftragten
Wer schon einmal versucht hat, ein deutsches Unternehmen zu führen, kennt sie.
Datenschutzbeauftragte.
Abfallbeauftragte.
Gewässerschutzbeauftragte.
Immissionsschutzbeauftragte.
Störfallbeauftragte.
Brandschutzbeauftragte.
Sicherheitsbeauftragte.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Und natürlich:
befähigte Personen zur Prüfung bestimmter Arbeitsmittel.
Dazu gehören offenbar auch Leiter und Tritte.
Im Volksmund könnte man das vereinfacht „Leiterbeauftragter“ nennen.
Andere Länder haben eine Leiter.
Deutschland hat möglicherweise jemanden, der dokumentiert, dass die Leiter tatsächlich eine Leiter ist.
Man möchte nur hoffen, dass der Leiterbeauftragte beim Besteigen der Leiter vorher den zuständigen Arbeitsschutzbeauftragten informiert.
Jetzt geht es offenbar auch den Datenschutzbeauftragten an den Kragen
Nach den vorliegenden Informationen will die Bundesregierung beim Koalitionsgipfel außerdem über eine Reduzierung der verpflichtenden Datenschutzbeauftragten sprechen.
Und damit nicht genug.
Aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung heißt es, die Ressorts sollten grundsätzlich prüfen, welche Beauftragtenregelungen abgeschafft werden könnten.
Das klingt zunächst ausgezeichnet.
Allerdings kennen wir Deutschland.
Die entscheidende Frage lautet deshalb:
Wer wird eigentlich Beauftragter für die Abschaffung der Beauftragten?
Und wer kontrolliert den?
Wird dafür möglicherweise noch eine Koordinierungsstelle geschaffen?
Mit Geschäftsstelle?
Geschäftsordnung?
Lenkungskreis?
Evaluierungsbericht?
Und einer externen wissenschaftlichen Begleitung?
Wir wollen schließlich nichts überstürzen.
123.000 Stellen weniger – und trotzdem soll niemand von der Leiter fallen
Die geplante Änderung bedeutet selbstverständlich nicht, dass Unternehmen künftig auf Arbeitsschutz verzichten dürfen.
Das wäre auch reichlich absurd.
Arbeitgeber bleiben für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich.
Aber offenbar kommt die Bundesregierung zu der Erkenntnis, dass Sicherheit nicht zwingend dadurch entsteht, dass möglichst viele Menschen das Wort „Beauftragter“ in ihrer Funktionsbeschreibung tragen.
Das könnte für deutsche Behörden beinahe ketzerisch wirken.
Denn jahrzehntelang lautete das Prinzip häufig:
Problem erkannt.
Beauftragten ernannt.
Problem verwaltet.
Akte geschlossen.
135 Millionen Euro Entlastung – immerhin
Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung der Unternehmen mit rund 135 Millionen Euro.
Das klingt zunächst nach viel Geld.
Gemessen an der gesamten Bürokratielast deutscher Unternehmen ist es vermutlich eher das wirtschaftspolitische Äquivalent dazu, einen Kleiderschrank auszumisten und dabei drei einzelne Socken wegzuwerfen.
Aber man soll kleine Fortschritte nicht schlechtreden.
Jede eingesparte Meldung zählt.
Jedes Formular weniger zählt.
Und jeder Unternehmer, der künftig nicht mehr recherchieren muss, ob sein Betrieb neben einem Sicherheitsbeauftragten möglicherweise noch einen stellvertretenden Sicherheitsbeauftragten mit zertifizierter Leiterprüfungskompetenz benötigt, dürfte dankbar sein.
Vielleicht kommt Deutschland jetzt auf den Geschmack
Spannend wird allerdings, was bei der angekündigten Prüfung weiterer Beauftragtenpflichten herauskommt.
Denn wer einmal anfängt, in deutschen Vorschriften nach Bürokratie zu suchen, könnte einen Fehler machen:
Er könnte tatsächlich etwas finden.
Und dann noch etwas.
Und noch etwas.
Vielleicht stellt irgendwann jemand die gefährlichste Frage von allen:
Brauchen wir diese Regel eigentlich wirklich?
Diese Frage könnte für ganze Aktenordner lebensbedrohlich werden.
Keine Panik: Die Bürokratie wird nicht aussterben
Natürlich muss niemand befürchten, dass Deutschland plötzlich zu einem verwaltungsfreien Raum wird.
Zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen stehen weiterhin ausreichend Vorschriften zur Verfügung, um die nationale Formularversorgung für kommende Generationen sicherzustellen.
Auch die deutsche Bürokratie verfügt schließlich über ausgezeichnete Regenerationsfähigkeiten.
Für jede abgeschaffte Regel entstehen erfahrungsgemäß irgendwo zwei neue Hinweise zur korrekten Umsetzung ihrer Abschaffung.
Es könnte also durchaus passieren, dass Unternehmen künftig keinen Leiterbeauftragten mehr brauchen.
Dafür aber eine Dokumentation darüber führen müssen, warum kein Leiterbeauftragter mehr erforderlich ist.
In zweifacher Ausfertigung.
Digital natürlich.
Ausdrucken nicht vergessen.
Unser Fazit
Die geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten ist ein sinnvoller Schritt, wenn dadurch überflüssige formale Pflichten entfallen, ohne dass tatsächlicher Arbeitsschutz geschwächt wird.
Vor allem ist die Debatte aber bemerkenswert.
Denn Deutschland scheint erstmals ernsthaft darüber nachzudenken, ob eine Vorschrift allein deshalb sinnvoll ist, weil sie bereits seit Jahren existiert.
123.000 Beauftragte weniger.
135 Millionen Euro Entlastung.
Und möglicherweise weitere Prüfungen bei Datenschutz, Umwelt- und Arbeitsschutzvorgaben.
Das klingt fast nach einem Anfang.
Wir hätten allerdings noch einen Vorschlag für die Bundesregierung:
Bitte keinen neuen Bürokratieabbau-Beauftragten einsetzen.
Sonst brauchen wir spätestens nächstes Jahr einen Beauftragten zur Kontrolle des Bürokratieabbau-Beauftragten.
Und dann sind wir wieder da, wo wir angefangen haben.
Kommentar hinterlassen