BTW- Insolvenzanmeldung nicht vergessen-von Rechtsanwalt Röhlke

BTW Immobiliengesellschaft mbH: Auslastung der Heime bei 95 %?– Wichtig für betroffene Anleger: Anmeldung der Forderungen bis zum 19.01.2018

Am 01.12.2017 hat das Amtsgericht Mühlhausen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTW Immobiliengesellschaft mbH – Betreutes Wohnen Lange Reihe 29 in 20099 Hamburg – erwartungsgemäß eröffnet. Die Gläubiger sind nunmehr aufgefordert, bis zum 19.01.2018 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter Dr. Peter Staufenbiel in Mühlhausen anzumelden.

Die Gläubigerversammlung ist anberaumt auf den 22.02.2018, um 10:00 Uhr im Amtsgericht Mühlhausen.

Am selben Tag findet auch der Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen statt. Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke vertritt eine Vielzahl von BTW – Anlegern und hat gegen die Gesellschaft dutzende Gerichtsverfahren erfolgreich geführt. Dieser erfolgreiche Weg ist nach der Insolvenzeröffnung versperrt. Nun müssen andere Rechtswege beschritten werden, um den betroffenen Anlegern zu helfen.

Anmeldefrist beachten und sonstige Optionen im Blick halten

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erklärt: „Erst mit der jetzt beschlossenen förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Forderungen der stillen Beteiligten auch zur sogenannten Insolvenztabelle angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter wird hierzu spezielle Anmeldeformulare an die Anleger verschicken, die dann in der gesetzten Frist an den Insolvenzverwalter zurückgeschickt werden müssen. Forderungen können auch nach diesem Termin noch angemeldet werden, das kostet aber etwas. Nach der Gesetzeslage können die Stillen nun ihre Einlagenforderung als Insolvenzgläubiger geltend machen. Unserer Meinung nach gilt dies auch für die rückständigen Garantiezinsen, die die BTW nicht mehr gezahlt hat. Unseren Erkenntnissen nach ist die zu erwartende Quote nicht gering: die Vermögenslage der BTW ist nach der Bilanz 2016 durchaus gut zu nennen“, meint der Jurist.

Die Insolvenzverwaltung verweist auf die Hoffnung, dass eine Sanierung auch möglich sein könnte. Dies ist nach Röhlkes Ansicht mit der bisherigen Geschäftsführung, die für die eingetretene Krise verantwortlich zu sein scheint, kaum möglich. Zudem haben viel Anleger die Verträge bereits in der Vergangenheit gekündigt und warten teilweise schon Jahre auf die versprochene Rückzahlung der Gelder. Sie sind an einer Fortführung nicht interessiert und wollen nur ihre Einlage zurück. Geschädigte BTW-Anleger können selbst versuchen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle mithilfe des Anmeldeformulars zur Anmeldung zu bringen.

 

 

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