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Bluewater GmbH & Co. KG MS „Bluewater Fortitude“-Insolvenz eröffnet

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Das teilt das zuständige Amtsgericht aus Hamburg am heutigen Tage in einer Verlautbarung mit. Arme Schiffsfondsanleger.

 IN 274/13

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der  Bluewater GmbH & Co. KG MS „Bluewater Fortitude“, vertr. d.d. Dritte SBV Schiffsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft Altona mbH, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, vertr. d.d. GF. Peter W. Rieck, Buchtallee 19, 21465 Reinbek, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg zu HRA 114944

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am Freitag, 24. Januar 2014, um 11.15 Uhr, das Insolvenzverfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung gem. §§ 2, 3, 11, 16 ff., 27, 270ff InsO eröffnet.

Der Geschäftsführer der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, §§ 270 – 285 InsO.

Zum Sachwalter wird gem. § 27 InsO ernannt

Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Albert-Einstein-Ring 11, 22761 Hamburg

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.03.2014 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich schriftlich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Sachwalter.

Gemäß § 275 Abs. 2 InsO wird angeordnet, dass alle eingehenden Gelder nur vom Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Sachwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

15.04.2014, 10.15 Uhr
im Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6,
I. Obergeschoss Zimmer 107

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger, über

• die Person des Sachwalters
• den Gläubigerausschuss,
• gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
– Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 nsO),
– Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§149 InsO),
– Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
– besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
– die Veräußerung des Seeschiffes

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, deren Forderungen nicht bestritten werden, hiervon keine Nachricht erhalten.

Der Sachwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen an die Gläubiger und Schuldner der Schuldnerin (§ 30 Abs. 2 InsO) durchzuführen.

Es wird darauf hingewiesen, dass weitere das Verfahren betreffende Veröffentlichungen nur noch im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de oder unter Insolvenzveröffentlichungen.de erfolgen.

Reinbek, den 24.01.2014

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