bit.fritze GmbH, Berlin: Betreiberin der Internetseite bitfritze.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der bit.fritze GmbH mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die bit.fritze GmbH betreibt die Website bitfritze.com und bietet dort eine Handelsplattform für Kryptowährungen und Differenzkontrakte (Contract for difference, CFD) an.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen

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