Birkenstock musste im Rechtsstreit gegen Aldi eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Oberlandesgericht München wies die Klage des deutschen Schuhherstellers gegen den Discounter zurück und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die Ansprüche Birkenstocks auf Unterlassung, Schadensersatz und Rechnungslegung nicht begründet seien.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand das Design einer Sandale aus dem Sortiment von Aldi, das Birkenstock als Verletzung seiner Design- und Wettbewerbsrechte ansah. Besonders die große Schnalle der Aldi-Sandale rief den Vorwurf hervor, dass Aldi sich unzulässig an einem typischen Merkmal des Birkenstock-Designs orientiere. Die Gerichte sahen jedoch keinen Verstoß gegen das Schutzrecht.
Birkenstock hatte nicht nur das Verbot des weiteren Verkaufs der umstrittenen Sandale gefordert, sondern auch eine Entschädigung für den entstandenen Schaden und Einsicht in die Verkaufszahlen von Aldi. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist jedoch klar: Aldi kann das umstrittene Modell weiterhin anbieten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Diese erneute Niederlage dürfte für Birkenstock bitter sein, da das Unternehmen seine Marke konsequent gegen Nachahmungen zu schützen versucht. Das Urteil zeigt jedoch, dass nicht jedes Designmerkmal automatisch als schutzwürdig anerkannt wird. Es bleibt abzuwarten, ob Birkenstock den Rechtsweg weiterverfolgen wird oder die Entscheidung nun endgültig akzeptiert.
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