Bilanziell überschuldet: PippaJean GmbH, Frankfurt am Main

Es ist die Bilanz aus dem Jahr 2018, also noch vor Covid, insofern noch ordentlich bewertbar. Eine Bilanz für 2019 wurde bisher nicht hinterlegt im Unternehmensregister. Warum, wissen wir nicht. Wie sich das Unternehmen dann im Jahre 2019 und 2020 weiterentwickelt hat, wäre sicherlich interessant zu erfahren.

PippaJean GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 765.375,73 967.541,67
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 739.481,16 920.741,07
II. Sachanlagen 25.844,57 43.744,60
III. Finanzanlagen 50,00 3.056,00
B. Umlaufvermögen 1.204.083,44 4.125.946,41
I. Vorräte 701.823,39 1.007.573,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 251.200,28 765.902,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 251.059,77 2.352.470,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 27.500,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 129.729,96 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.126.689,13 5.093.488,08

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 1.689.062,84
I. gezeichnetes Kapital 168.728,00 126.546,00
II. Kapitalrücklage 22.930.210,09 21.977.476,39
III. Verlustvortrag 20.414.959,55 15.275.255,53
IV. Jahresfehlbetrag 2.813.708,50 5.139.704,02
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 129.729,96 0,00
B. Rückstellungen 333.202,86 489.192,45
C. Verbindlichkeiten 1.793.486,27 2.915.232,79
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.793.486,27 1.298.875,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.616.357,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.126.689,13 5.093.488,08

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der PippaJean GmbH, Frankfurt am Main, ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt Die Gewinn und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft gilt nach den Kriterien des § 267 Abs. 2 und 4 HGB als „kleine“ Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/​Main unter der Nummer HRB 93152 eingetragen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.814 (Vj.: TEUR 5.140) erwirtschaftet. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2018 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 130 (Vj.: TEUR 0) auf. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit haben die Gesellschafter in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur Stammkapitalerhöhung und zur Erhöhung der Kapitalrücklage durchgeführt. Zur Stabilisierung der Gesellschaft und zum Ausgleich des nicht durch Eigenkapitals gedeckten Fehlbetrags sind weitere Kapitalmaßnahmen geplant.

Als Ergebnis dieser positiven Fortführungsprognose erfolgte die Bilanzierung zum 31. Dezember 2018 weiterhin unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Der Fortbestand der Gesellschaft ist dabei jedoch insbesondere von der erfolgreichen Umsetzung der Unternehmensplanung und der geplanten Zuführung von Liquidität abhängig, andernfalls wäre sie ihn ihrem Bestand gefährdet.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Das Sachanlagenvermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und falls erforderlich außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Soweit erforderlich werden Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten des Geschäftsjahres unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind für Ausfallrisikenund das allgemeine Kreditrisiko Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet und aktiv abgesetzt. Sie haben, wie im Vorjahr, sämtliche Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Die liquiden Mittel sowie geleisteten Anzahlungen sind zum Nominalwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währunglautende Vermögensgegenständeund Verbindlichkeiten

wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personal und für Verkaufsprovisionen.

2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitsspiegel zum 31. Dezember 2018:

Angabe
in TEUR
< 1 Jahr >1 und < 5 Jahren >5 Jahr Gesamtbetrag Davon besichert
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 681 0 0 681 0
(Vj: 763) (Vj: 0) (Vj: 0) (Vj: 763) (Vj: 0)
sonstige Verbindlichkeiten 112 0 1.000 1.112 0
(Vj: 536) (Vj: 1.616) (Vj: 0) (Vj: 2.152) (Vj: 0)

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen ein Darlehen gegenüber einem Fremdkapitalgeber (TEUR 1.000; Vj.: TEUR 2.019).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von TEUR 768 aus einem Erlass einer Verbindlichkeit enthalten.

V. Sonstige Angaben

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB in Form von Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Mietbürgschaften.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von TEUR 126 (Vj.: TEUR 137) betreffen Mietverpflichtungen für die Anmietung der Geschäfts- und Lagerräume.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft waren und sind:

• Herr Gerald Heydenreich, Frankfurt am Main, Kaufmann

• Frau Annette Albrecht-Wetzel, Hamburg, Kauffrau (bis 28.06.2018)

• Herr Martin Eyl, Frankfurt am Main, Wirtschaftsingenieur (ab 17.08.2018)

• Herr Stefan Helmers, Frankfurt am Main, Bankfachwirt (ab 17.08.2018)

 

Frankfurt/​Main, 4. März 2019

PippaJean GmbH

Die Geschäftsführung

Gerald Heydenreich

Martin Eyl

Stefan Helmers

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2018 – 31.12.2018

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2017 – 31.12.2017

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 32.496,72 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2019 festgestellt.

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