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Bestellung des gemeinsamen Vertreter BBI AG

MIH83 (CC0), Pixabay
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Landgericht München I

Bekanntmachung

5 HK O 13140/​24

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze out anhängig. Antragsgegnerin ist die VIB Vermögen AG.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth
Wittelsbacherstraße 20
80469 München
Tel.: 089/​23 888 325 15

 

Dr. Krenek
Vorsitzender Richter
am Landgericht

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