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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Vector Foiltec GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 531 IN 16/24
Gericht: Amtsgericht Bremen
Datum des Beschlusses: 01.11.2024, 09:10 Uhr

Sachverhalt:
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Vector Foiltec GmbH, mit Sitz in Bremen (Steinacker 3, 28717 Bremen, HRB 16058 HB) und vertreten durch Geschäftsführer Dr. Stefan Lehnert, hat das Amtsgericht Bremen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dies bedeutet, dass die Vector Foiltec GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen kann.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann bestellt. Dr. Kaufmann ist erreichbar unter der Adresse An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Telefon: 0421 / 83 500 8-0, Fax: 0421 / 83 500 8-49, sowie online unter www.pluta.net.

Anweisungen an Schuldner:
Schuldner der Vector Foiltec GmbH werden aufgefordert, Zahlungen und andere Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen oder zumindest dessen Zustimmung einzuholen, um den Beschluss des Gerichts zu beachten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss des Gerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Darüber hinaus können auch Gläubiger Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).

Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Wird die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung vollzogen, gilt der Beschluss zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Bremen (Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen) oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereicht werden. Alternativ kann die Beschwerde zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist wird jedoch nur gewahrt, wenn die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Bremen eingeht. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung sowie den Umfang der Anfechtung klar benennen. Eine Begründung der Beschwerde ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Zusammenfassung:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Vector Foiltec GmbH gesichert werden, bis eine endgültige Entscheidung im Insolvenzverfahren getroffen wird. Der eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Christian Kaufmann ist befugt, alle wesentlichen finanziellen Entscheidungen zu überwachen und gegebenenfalls zu kontrollieren. Gläubiger und Geschäftspartner sind gehalten, sich strikt an die Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu halten, um die rechtliche Ordnung des Verfahrens zu gewährleisten.

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