Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der three 10 GmbH aus Heidelberg (Neckarstaden 54, 69117 Heidelberg, AG Mannheim, HRB 738783) am 10. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Michl Andreas Peter Otto, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Verfahren dient dem Schutz der Vermögenswerte der three 10 GmbH vor möglichen nachteiligen Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Bestellungen und Maßnahmen zur Sicherung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne bestellt. Er ist erreichbar unter der Anschrift Herzogstraße 60, 80803 München. In seiner Funktion ist der vorläufige Insolvenzverwalter dazu verpflichtet, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und ihre Verwendung zu überwachen. Verfügungen der three 10 GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.
Schutzmaßnahmen und Auswirkungen
Mit dem Beschluss des Gerichts sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen gegen die three 10 GmbH, vorübergehend untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden ebenfalls vorläufig eingestellt, solange sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Anordnungen sollen sicherstellen, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine unkontrollierten Veränderungen der Vermögenslage eintreten.
Rechte und Pflichten der Beteiligten
Den Drittschuldnern der three 10 GmbH, darunter Kunden und Geschäftspartnern, wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind angewiesen, ihre Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, der auch berechtigt ist, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts München ermöglicht es, die Vermögensverhältnisse der three 10 GmbH sorgfältig zu prüfen und eine geregelte Abwicklung oder eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Die Entscheidung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und einer transparenten Abwicklung des Verfahrens.
Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte
Gegen den Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder deren öffentlichen Bekanntmachung auf der Website der Insolvenzbekanntmachungen.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die three 10 GmbH hat das Amtsgericht München die Weichen für eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens gestellt. Ziel ist es, eine solide Basis für die Entscheidung über die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens zu schaffen und zugleich die Gläubigerinteressen zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und deren wirtschaftliche Situation genau zu analysieren.
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