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Bericht: Insolvenzverfahren der Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Magdeburg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau eröffnet. Die traditionsreiche diakonische Einrichtung, die sich der Alten- und Behindertenhilfe sowie dem Gesundheits- und Bildungswesen widmet, hat nun eine Frist von drei Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans erhalten.

Hintergrund des Verfahrens

Die Pfeifferschen Stiftungen betreiben verschiedene soziale Einrichtungen, darunter Pflegeheime, Ausbildungsstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Trotz ihrer langen Geschichte und diakonischen Ausrichtung sieht sich die Stiftung nun finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, die zur Einleitung des Insolvenzverfahrens geführt haben.

Ernennung eines vorläufigen Sachwalters

Das Gericht hat den renommierten Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird die wirtschaftlichen Vorgänge der Stiftung überwachen, während diese weiterhin unter Aufsicht ihr Vermögen verwalten und darüber verfügen darf. Flöther ist ein erfahrener Insolvenzrechtler und bekannt für die Sanierung komplexer wirtschaftlicher Strukturen.

Rechtliche Schritte und Möglichkeiten

Laut Beschluss des Amtsgerichts können sowohl die Antragstellerin als auch betroffene Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die vollständige Entscheidung ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Die kommenden Monate werden entscheidend für die Zukunft der Pfeifferschen Stiftungen sein. Ob eine Sanierung möglich ist oder ob es zu einer Zerschlagung der Stiftung kommen wird, hängt maßgeblich von der Ausarbeitung und Genehmigung eines tragfähigen Insolvenzplans ab.

(Quelle: Amtsgericht Magdeburg, 20.01.2025)

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