Startseite Allgemeines Beraterhaftung – neues weitreichendes Urteil
Allgemeines

Beraterhaftung – neues weitreichendes Urteil

Teilen

Wir wissen, dass jeder Berater eine Pflicht hat, sich über Produkte, die er anbietet, ausreichend zu informieren, hier auch nach eigenen Quellen zu suchen, nicht nur nach Informationen, die ihm der Initiator eines Produktes zur Verfügung stellt.

In einem neuen Urteil hat der BGH nun gesagt, wie weit diese Prüfungs-, Informations- und Recherchepflicht gehen kann. Die Entscheidung bezieht sich insbesondere auf das Thema „geschlossene Fonds“ (III ZR 14/10). Diese müssen sich demnach über eine Plausibilitätsprüfung hinaus unter anderem über die wesentlichen Projektpartner des Fonds informieren und dafür auch die Wirtschaftspresse auswerten. Ist das Objekt/Projekt im Ausland, dann muss man im Zweifelsfall auch die ausländische Wirtschaftspresse zu Informationszwecken heranziehen, so das Urteil.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Maduro plant schon Blockade der Golfkarts in Mar-a-Lago

Der bizarre Schlagabtausch zwischen Donald Trump und Nicolás Maduro hat eine neue,...

Allgemeines

Insolvenz:Komorebi Personaldienstleistungen GmbH

Az.: 63 IN 468/25 In dem Verfahren über den Antrag d. Komorebi...

Allgemeines

USA: CDC kippt generelle Empfehlung für Hepatitis-B-Impfung bei Neugeborenen

Die US-Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) hat überraschend ihre...

Allgemeines

Donald Trump kündigt Fernsehansprache aus dem Weißen Haus an – Wirtschaft und „großartige Zukunft“ im Fokus

Der amtierende US-Präsident Donald Trump wird am Mittwochabend (Ortszeit) eine landesweit übertragene...