Startseite Allgemeines Beraterhaftung – neues weitreichendes Urteil
Allgemeines

Beraterhaftung – neues weitreichendes Urteil

Teilen

Wir wissen, dass jeder Berater eine Pflicht hat, sich über Produkte, die er anbietet, ausreichend zu informieren, hier auch nach eigenen Quellen zu suchen, nicht nur nach Informationen, die ihm der Initiator eines Produktes zur Verfügung stellt.

In einem neuen Urteil hat der BGH nun gesagt, wie weit diese Prüfungs-, Informations- und Recherchepflicht gehen kann. Die Entscheidung bezieht sich insbesondere auf das Thema „geschlossene Fonds“ (III ZR 14/10). Diese müssen sich demnach über eine Plausibilitätsprüfung hinaus unter anderem über die wesentlichen Projektpartner des Fonds informieren und dafür auch die Wirtschaftspresse auswerten. Ist das Objekt/Projekt im Ausland, dann muss man im Zweifelsfall auch die ausländische Wirtschaftspresse zu Informationszwecken heranziehen, so das Urteil.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Schwer, das Licht anzulassen“ – Unternehmer begrüßen Zoll-Urteil mit Vorsicht

Als Jenelle Peterson erfuhr, dass der Oberste Gerichtshof der USA Präsident Donald...

Allgemeines

Trump erhöht auf 15 Prozent – Der „Zollpräsident“ schreibt weiter Geschichte

Donald Trump macht ernst – und vielleicht bald auch ein eigenes Kapitel...

Allgemeines

Interview: Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über Mallorca-Resort-Investments mit Mietgarantie – Chancen, Risiken und juristische Fallstricke

Hinweis: Dieses Interview dient der allgemeinen rechtlichen Einordnung von Auslandsimmobilien-Investments und stellt...

Allgemeines

Interview: Rechtsanwalt Jens Reime über „Steuern optimieren mit Photovoltaik-Investments“ – Was Anleger wirklich prüfen müssen

„Steuern sparen ist kein Geschäftsmodell – sondern ein Nebeneffekt“ Frage: Herr Rechtsanwalt...