Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Land Schleswig-Holstein

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 21. Februar 2023

Über den in der Bekanntmachung vom 30. Januar 2023 (BAnz AT 15.02.2023 B17) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für

den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein vom 27. September 2022 einschließlich Protokollnotizen 1 und 2, erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023,

wird der Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein

am Donnerstag, dem 30. März 2023, um 10.00 Uhr,

im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel, Sitzungsraum 018, öffentlich verhandeln.

Kiel, den 21. Februar 2023

VII 514 – 457/​2023

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Arbeit, Technologie und Tourismus
des Landes Schleswig-Holstein

B. Eickstädt

Leave A Comment