Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Freistaat Bayern

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 10. Februar 2023

Über den in der Bekanntmachung vom 23. Januar 2023 (BAnz AT 09.02.2023 B10) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für den Lohntarifvertrag Nr. 37 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 14. September 2022 – erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023 – wird der Tarifausschuss für Bayern

am Dienstag, den 28. März 2023, um 9.30 Uhr,

im Raum 0065 im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Winzererstraße 9, 80797 München, öffentlich verhandeln. Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Anmeldungen sind bis zum 22. März 2023 per E-Mail an: Referat-I3@stmas.bayern.de zu richten. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

München, den 10. Februar 2023

I3/​6044.02-1/​48

Bayerisches Staatsministerium
für Familie, Arbeit und Soziales

Konstanze Bernhard

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