Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Friseurhandwerk

Land Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für das Friseurhandwerk

Vom 22. Februar 2023

Über den in der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2022 (BAnz AT 15.11.2022 B13) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung

des Tarifvertrags über die Vergütungen im Friseurhandwerk im Verbandsgebiet Rheinland vom 1. Oktober 2022

– erstmals kündbar zum 30. September 2024 –

wird der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz

am Montag, den 3. April 2023, um 10 Uhr,

im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, Besprechungszimmer 224, öffentlich verhandeln. Es wird darum gebeten, Anmeldungen zur Teilnahme an der Verhandlung bis zum 29. März 2023 an die E-Mail-Adresse Christa.Mueller@mastd.rlp.de zu übermitteln.

Mainz, den 22. Februar 2023

3012-0001#2022/​0001-0601-624

Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung

Im Auftrag
Belz

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