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Bekanntmachung – Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Programms für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Bekanntmachung
Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Programms
für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung
bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Vom 26. Mai 2025

Gemäß der „Richtlinie 2011/​70/​Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 23. August 2015 ein Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle („Nationales Entsorgungsprogramm“) zu erstellen und dieses der EU-Kommission zu übermitteln. Dieses Nationale Entsorgungsprogramm ist regelmäßig, spätestens alle zehn Jahre, zu überprüfen sowie danach bei Bedarf zu aktualisieren. Unter Federführung des Bundesumweltministeriums aktualisiert die Bundesregierung derzeit dieses Nationale Entsorgungsprogramm.

Zum Entwurf des aktualisierten Nationalen Entsorgungsprogramms führt das Bundesumweltministerium eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Hierzu wurden die potentiell relevanten Auswirkungen der Durchführung des Nationalen Entsorgungsprogramms ermittelt und in einem Umweltbericht dargestellt. Die Öffentlichkeit hat ab sofort die Möglichkeit, zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen zum Umweltbericht oder zum Nationalen Entsorgungsprogramm können ab dem 5. Juni 2025 innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten elektronisch unter siii2@bmukn.bund.de oder auf dem Postweg unter der folgenden Adresse abgegeben werden:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Arbeitsgruppe S III 2
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Stellungnahmen können auch zur Niederschrift an den unten genannten Dienstsitzen abgegeben werden.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der Umweltbericht und der Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms stehen auf den Internetseiten des BMUKN unter den Adressen https:/​/​www.bmuv.de/​DL1737 bzw. https:/​/​www.bmuv.de/​WS3800 zur Verfügung. Zusätzlich können Ausdrucke ab dem 5. Juni 2025 innerhalb eines Zeitraums von einem Monat an folgenden Dienstsitzen des Bundesumweltministeriums eingesehen werden:

In der Bibliothek des Bundesumweltministeriums am Dienstsitz Berlin
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin
Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr

In der Bibliothek des Bundesumweltministeriums am Dienstsitz Bonn
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Dienstag und Donnerstag 9 bis 15 Uhr

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung des BMUKN zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Programms für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vom 16. Mai 2025 (BAnz AT 20.05.2025 B2).

Bonn, den 26. Mai 2025

Bundesministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Im Auftrag
Niehaus

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