Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 27/25/51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143
der Kommission „Nahegauer Landwein“
Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Bescheid über den Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus.
Die Veröffentlichung des Antrags ist erforderlich, da gegenüber der ersten Fassung (Bekanntmachung Nr. 06/25/51 vom 20. Januar 2025 (BAnz AT 06.02.2025 B4) wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Berghaus
Bescheid
Die in Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 genannten Voraussetzungen für eine Unionsänderung der Produktspezifikation für die geschützte geografische Angabe „Nahegauer Landwein“ liegen vor.
Begründung:
Mit Schreiben vom 15. August 2022 (Posteingang) und 25. November 2024 (Posteingang geänderter Antrag) wurde unter Vorlage einer geänderten Produktspezifikation und eines geänderten Einzigen Dokuments eine Unionsänderung für die geschützte geografische Angabe „Nahegauer Landwein“ beantragt.
Nach hiesiger Auffassung richtet sich die Antragsbefugnis für vor dem 13. Mai 2024 auf nationaler Ebene in zulässiger Weise eingereichte Anträge auch für das weitere Verfahren nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung auf nationaler Ebene geltenden Recht.
Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 06/25/51 vom 20. Januar 2025 (BAnz AT 06.02.2025 B4).
Einsprüche Dritter lagen nicht vor.
In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden.
Mit E-Mail vom 5. Juni 2025 wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht und damit sind sämtliche Vorgaben des Fachausschusses erfüllt.
Der Antrag wird aufgrund wesentlicher Änderungen zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids wird Ihr Antrag auf Unionsänderung an die Europäische Kommission weitergeleitet. Das nationale Vorverfahren ist damit abgeschlossen.
Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht.
Eine endgültige Entscheidung über den Änderungsantrag erfolgt gemäß Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/1143 in Verbindung mit Artikel 21 derselben Verordnung erst nach Prüfung durch die Europäische Kommission.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn erhoben werden.
Im Auftrag
Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Unionsänderung)
1 Eingetragener Name:
Nahegauer Landwein
1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:
PGI-DE: A 1293
1.2 Art der geografischen Angabe:
⊠ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
☐ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
2 Änderung:
2.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)
⊠ Name der geschützten Herkunftsbezeichnung
⊠ Kategorie des Weinbauerzeugnisses
⊠ Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
☐ Vermarktungsbeschränkungen
2.2 Beschreibung der Veränderungen:
- a)
-
Name des ErzeugnissesDer Name „Nahegauer Landwein“ wird in „Nahegauer“ geändert.Es handelt sich um eine Unionsänderung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1143.
- b)
-
Kategorien des WeinbauerzeugnisssesHinzugefügt werden die Kategorien Likörwein, Schaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorener Traubenmost.Es handelt sich um eine Unionsänderung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1143, da Kategorien hinzugefügt werden.
- c)
-
Beschreibung des Weines/der WeinbauerzeugnisseAufgenommene Erzeugnisse werden bei den Analytischen Voraussetzungen unter den natürlichen Alkoholgehalt nach Anreicherung ergänzt.
- –
-
Der natürliche Alkoholgehalt darf bei den Erzeugnissen Wein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorener Traubenmost durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséwein sowie Rotling und bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.
- –
-
Der Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung außer für Erzeugnisse von Wein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorenem Traubenmost: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Zudem wird im analytischen Teil der Gehalt an Kohlendioxid ergänzt.
- –
-
Gehalt an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.
Die natürlichen Mindestalkoholgehalte der hinzugenommenen Kategorien werden ergänzt.Schaumwein 7,0 Vol.-% und 57 °Öchsle Likörwein 12 Vol.-% und 89 °Öchsle Perlwein 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle Teilweise gegorener Traubenmost 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle Die hinzugefügten Kategorien werden organoleptisch beschrieben:LikörweinDie Likörweine zeichnen sich durch eine cremigere und etwas dickflüssigere Konsistenz aus.Aus weißen Trauben hergestellter Likörwein erscheint blass hell bis bernsteinfarben im Glas. Dieser zeichnet sich durch hochreife Aromen und Frucht aus, mitunter können auch Honig-, leicht nussige oder an getrocknete Früchte erinnernde Noten das Aroma prägen.Aus roten Trauben hergestellter Likörwein ist in der Farbe tief dunkelrot bis braunrot. Dessen Aroma ist geprägt von roten und dunklen Beeren- beziehungsweise Waldfrüchten.Im Holzfass ausgebaute oder gelagerte weiße und rote Likörweine können zudem leichte bis kräftige Röst- oder Karamellaromen aufweisen.SchaumweinSchaumweine auf Basis von Weißweinen zeichnen sich besonders durch eine feine Fruchtausprägung aus. Es können aber auch blumige Noten oder pflanzlich-vegetative Aromen auftreten. Das Farbspektrum reicht von blassgelb mit zum Teil grünen Reflexen bis hin zu strohgelb und goldgelb.Schaumweine auf Basis von Rotweinen sind vor allem geprägt von eleganten feinfruchtigen Aromen und einer samtigen Struktur mit dezenten Tanninen. Sie weisen je nach Rebsorte unterschiedliche Rottöne von hellrot über ziegel-, rubin-, granatrot, purpur, bläulich bis dunkelviolett, gegebenenfalls auch bräunliche Reflexe auf.Schaumweine auf Basis von Roséweinen (Rosé, Weißherbst), Blanc de Noir(s) und Rotlingen zeichnen sich durch deutlich ausgeprägte Fruchtaromen und eine angenehme Frische aus. Die Schaumweine sind geprägt von zartrosa beziehungsweise hell- bis blassroter Farbe; Blanc de Noir(s) weisen dabei das Farbspektrum von Weißweinen auf.Schaumweine von der Nahe erscheinen fein schäumend mit eleganter Perlage.PerlweinDas Farbspektrum umfasst meist blassgelb mit grünlichen Reflexen über lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie rosa und rot.Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische. Je nach verwendetem Grundwein können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.Perlwein mit zugesetzter KohlensäurePerlweine sind in der Regel frisch, fruchtig und spritzig. Sie weisen einen moderaten Alkoholgehalt und eine feine bis deutliche Perlage auf. Die Restsüße variiert von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß.Je nach Rebsorte(n) und Weinart umfasst das Farbspektrum bei Verwendung weißer Rebsorten grundsätzlich blassgelbe Töne mit grünlichen Reflexen bis hin zu lindenblütengelb und goldgelb sowie grundsätzlich zartrosa, hellrot bis dunkelrot bei Verarbeitung von roten Rebsorten. Perlweine auf Basis von Roséwein (Rosé, Weißherbst) und Rotling sind geprägt von hell- bis blassroter Farbe (lachs-, apricotfarben) teilweise mit bläulichen Reflexen. Perlweine auf Basis von Blanc de Noir(s) weisen dabei das Farbspektrum von Weißweinen auf.In Abhängigkeit von der Rebsorte zeichnen sie sich durch ein meist fruchtiges, zuweilen auch feinwürziges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten zeigen sich insbesondere blumige Aromen sowie Noten von exotischen Früchten oder roten und schwarzen Beerenfrüchten.Teilweise gegorener TraubenmostDie frischen und fruchtigen Noten, die man im teilweise gegorenen Traubenmost wahrnimmt, kommen hauptsächlich von den verwendeten Traubensorten und dem frühen Stadium der Gärung.Teilweise gegorener Traubenmost ist durch die enthaltenen Hefen hell beziehungsweise weißlich eingetrübt und schmeckt charakteristisch süß(lich), lieblich, fruchtig-saftig und leicht bizzelig. Die Hefen im teilweise gegorenen Traubenmost sind noch aktiv, die alkoholische Gärung, also die Umwandlung des im Traubenmost enthaltenen Zuckers in vornehmlich Alkohol und Kohlensäure, ist nicht abgeschlossen; mit zunehmender Vergärung verändert sich daher auch der Geschmack.Die Standardänderung ist untrennbar mit der Unionsänderung (Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden. - d)
-
Abgrenzung des GebietsDie Herstellungsmöglichkeit der g.g.A. Nahegauer in einem anderen Gebiet desselben Bundeslandes oder eines angrenzenden Bundeslandes wird auf alle Erzeugnisse (umfasst alle Kategorien) ausgeweitet.Die Standardänderung ist untrennbar mit der Unionsänderung (Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden.
- e)
-
Traditionelle BegriffeDer traditionelle Begriff „Landwein“ wird eingefügt.Ebenfalls wird der traditionelle Begriff „Federweisser/Federweißer“ ergänzt.Die Standardänderung ist untrennbar mit den Unionsänderungen (Änderung des Namens und Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden.
- f)
-
Zusammenhang mit dem geografischen GebietEs wird die Nummer 9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen ergänzt. Darunter wird beschrieben, welche Voraussetzungen die einzelnen Kategorien erfüllen müssen und welch unterschiedliche Prägungen der Erzeugnisse möglich sind:9.3 Kategorien von WeinbauerzeugnissenDie in den Nummern 9.1 und 9.2 der Produktspezifikation beschriebenen Zusammenhänge verleihen in ihrem Zusammenspiel den im Gebiet erzeugten Trauben charakteristische und einzigartige Eigenschaften.An der Nahe und ihren Nebenflüssen Ellerbach, Guldenbach, Gräfenbach, Glan und Alsenz herrscht ein für die geografische Breite vergleichsweise mildes und ausgeglichenes Mesoklima, was den Reben ein gesundes Wachstum und den Trauben eine gleichmäßige Ausreifung ermöglicht.Die Reben gedeihen auf sanftem Hügelland oder auch auf sonnigen Steil- und Steilstlagen – überwiegend südöstlicher bis südwestliche Exposition, was für eine lange Besonnung und einen hohen Eintrag von Sonnenenergie sorgt.Die Böden weisen eine gute Erwärmbarkeit auf und fördern durch ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften das Wachstum der Reben, sodass eine ausreichend lange Vegetationsphase und die Erzeugung von vollständig ausgereiften Trauben gewährleistet wird.Die Kombination aus verschiedenen Rebsorten und Bodentypen – mehr als 180 sind an der Nahe nachweisbar – führt zu einer großen Vielfalt an Aromen in den Trauben resp. in den Weinen und anderen Weinerzeugnissen.Der Winzer kann durch die fachgerechte Erstellung und Bewirtschaftung der Weinberge die Anbaubedingungen optimal nutzen und durch qualitätsfördernde Maßnahmen sowie die Wahl des Lesezeitpunkts Einfluss auf den Reifegrad und die Typizität der Trauben nehmen.So entstehen in den Weinbergen üblicherweise dezent feinfruchtige oder fruchtbetonte bis hin zu aromatisch-würzigen Trauben mit frischer bis rassiger Säurestruktur, moderatem Zuckergehalt und feiner bis ausgeprägter Mineralität, die für die Typizität folgender aus ihnen hergestellten Kategorien von Weinbauerzeugnissen sorgen. Mit zunehmendem Kalkgehalt in den Böden bilden sich die Fruchtsäuren eher sehr verhalten aus und sorgen so für zarte, gepufferte, ausgewogene Weine.9.3.1 „Wein“Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.9.3.2 „Likörwein“Weine mit der geschützten geografischen Angabe „Nahegauer“ können zur Herstellung von Likörwein verwendet werden.Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Alkohol.Die Weine, die durch das Aufspriten entstehen, haben einen höheren Alkoholgehalt als nicht angereicherte Weine und weisen in der Regel eine deutlich schmeckbare Süße auf. Es gibt aber auch trockene Likörweine von der Nahe, die aufgrund der Herstellung über eine leicht oxidative Note verfügen.9.3.3 „Schaumwein“Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche.9.3.4 „Perlwein“Die Herstellung erfolgt mittels endogener Kohlensäure. Nach dem Pétillant Naturel-Verfahren (PetNat) hergestellte Perlweine können eine Trübung durch die im Produkt enthaltenen Hefe- und Trubstoffe aufweisen.9.3.5 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.9.3.6 „Teilweise gegorener Traubenmost“Teilweise gegorener Traubenmost ist ein aus weißen (auch „Federweisser/Federweißer“ genannt) oder roten Rebsorten (auch „Federroter“ genannt) gepresster Traubenmost, der sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung befindet. Er besitzt aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussiert aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.Die Standardänderung ist untrennbar mit der Unionsänderung (Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden.
2.3 Begründung der Veränderung:
- a)
-
Name des ErzeugnissesDie Namensänderung erfolgt, um Irritationen der Verbraucher zu verhindern, denn „Landwein“ ist ein traditioneller Begriff, der dem Verbraucher als Produktkategorie in der Stufe unter Qualitätswein bekannt ist. Da der Name der g.g.A. vollständig anzugeben ist, kann dies zu Irritationen beim Verbraucher führen, wenn ein Erzeugnis einer anderen Kategorie als Wein auf dem Etikett dennoch den Begriff „Landwein“ führt, zum Beispiel der Kategorie „Likörwein“, die dennoch auf dem Etikett als „Nahegauer Landwein“ gekennzeichnet sein muss. Aufgrund der Prägung des deutschen Weinhandels durch traditionelle Begriffe, wozu auch der „Landwein“ und „Likörwein“ zählen, widerspricht sich im Auge des Verbrauchers die Angabe von beidem auf dem Etikett.
- b)
-
Kategorien von WeinerzeugnissenDie Aufnahme der Kategorien erfolgt, um die Vermarktungsfähigkeit der Erzeugnisse und somit ihrer Bedeutung für das Anbaugebiet zu erhalten.LikörweinDie Kategorie Likörwein ist in diesem Segment bisher wenig vertreten, allerdings soll den Erzeugern unter dem gegenüber „Deutscher Wein“ lukrativen Namen g.g.A. Nahegauer die Möglichkeit geboten werden, auch diese Kategorie im Segment Landwein auszuprobieren, um dadurch bestenfalls das Segment des Landweins zu stärken und dadurch Profilierung zu schaffen.SchaumweinDie Kategorie Schaumwein ist in diesem Segment bisher wenig vertreten, allerdings soll den Erzeugern unter dem gegenüber „Deutscher Wein“ lukrativen Namen g.g.A. Nahegauer die Möglichkeit geboten werden, auch diese Kategorie im Segment Landwein auszuprobieren, um dadurch bestenfalls das Segment des Landweins zu stärken und dadurch Profilierung zu schaffen.Perlwein und Perlwein mit zugesetzter KohlensäureDie Aufnahme der Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure ist als eine Maßnahme des Bestandsschutzes zu betrachten, da auch dieses Erzeugnis seit Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße vermarktet wird. Bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2021 (BVerwG Beschluss vom 9. Februar 2021 – 3 B 30/20) wurde der Großteil dieser Produkte allerdings unter der Kategorie Perlwein vermarktet. Aufgrund des Beschlusses und der zugrunde liegenden Urteile ist nunmehr eine Vermarktung als Perlwein nur noch möglich, wenn die verwendete Kohlensäure endogen (also vom Erzeugnis selbst stammend) ist und nicht mehr, wenn die Kohlensäure von außen zugeführt wird. Es ist es nunmehr notwendig, die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure in die Produktspezifikation aufzunehmen.Um dieser dadurch entstandenen Unterscheidung von Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure Rechnung zu tragen und keines dieser bisher im Bereich des Landweins vermarkteten Erzeugnisse auszuschließen, ist auch die Kategorie Perlwein in die g.g.A. Nahegauer aufzunehmen. Obwohl die Produktion dieses Erzeugnisses sich in Grenzen hält, ist auch diese Hinzunahme der Kategorie Maßnahme des Bestandsschutzes.Teilweise gegorener TraubenmostTeilweise gegorener Traubenmost wird seit Jahrzehnten in nicht unerheblichen Maßen unter der Begrifflichkeit Federweisser/Federweißer vermarktet. Diese Bezeichnung ist dem Verbraucher bestens bekannt und steht als Synonym für ein qualitativ hochwertiges Erzeugnis. Aufgrund der Änderung der Weinverordnung ist die Bezeichnung Federweisser/Federweißer ebenso wie weitere bekannte Begriffe nur noch erlaubt, sofern es sich um ein Erzeugnis mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe handelt. Um somit die weitere Vermarktung unter dem dem Verbraucher bekannten Begriff zu ermöglichen, ist es daher notwendig, die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Nahegauer aufzunehmen. Da die bisherige Vermarktung im Bereich Landwein erfolgte und dies verschiedene Vorteile bietet, soll auch unter den neuen Begebenheiten eine Vermarktung im Bereich Landwein erfolgen, weshalb die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Nahgeauer aufgenommen werden soll. Die Aufnahme der Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost ist somit als Maßnahme des Bestandsschutzes anzusehen.
- c)
-
Beschreibung des Weines/der WeinbauerzeugnisseDa die Definition des Gesamtalkoholgehaltes auf Unionsebene nicht der des Gesamtalkoholgehaltes nach Anreicherung in der Produktspezifikation entspricht, ist dieser Punkt zur Vervollständigung zu ergänzen.Die natürlichen Mindestalkoholgehalte der hinzugefügten Kategorien wurden ergänzt, um das geltende Recht für alle Erzeugnisse übersichtlich abzubilden.Die organoleptischen Beschreibungen wurden differenziert ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können.
- d)
-
Abgrenzung des GebietsDie Herstellung dieser neu hinzugefügten Kategorien soll nicht strenger gehandhabt werden als die Herstellung der Kategorie Wein. Damit soll gewährleistet werden, dass Weinerzeuger aus unterschiedlichen Gebieten für eine Produktion zusammenarbeiten können, um somit ein größeres Vermarktungspotential generieren zu können.
- e)
-
Traditionelle BegriffeBisher war die Nennung des traditionellen Begriffs „Landwein“ durch den Namen der g.g.A. gewährleistet. Durch die Streichung des Begriffs „Landwein“ im Namen der g.g.A. muss der Begriff „Landwein“ wieder als traditioneller Begriff hinzugefügt werden, damit dieser fakultativ verwendet werden kann.Die Ergänzung des traditionellen Begriffs „Federweisser/Federweißer“ dient auch dazu, dass dieser Begriff fakultativ verwendet werden kann.
- f)
-
Zusammenhang mit dem geografischen GebietDie vorgenommenen Änderungen führen nicht zur Aufhebung des Zusammenhangs mit dem Gebiet, sondern präzisieren die Besonderheit des Anbaugebiets.Diese Änderung ist notwendig, um den Zusammenhang zum Gebiet der g.g.A. Nahegauer auch für die neu hinzugefügten Kategorien aufzuzeigen und damit ihre Einmaligkeit gegenüber anderen Anbaugebieten darzustellen.
| ⊠ | Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/n. |
| Datum | Unterschrift(en) |
Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe
„Nahegauer“
1 Geschützter Name
„Nahegauer“
2 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Wein, Likörwein, Schaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost
3 Beschreibung des Weines/der Weine
3.1 Analytisch
Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:
- –
-
Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Der natürliche Alkoholgehalt darf bei den Erzeugnissen Wein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorener Traubenmost durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséwein sowie Rotling und bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.
- –
-
Der Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung außer für Erzeugnisse von Wein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorenem Traubenmost: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gesamtzuckergehalt: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
- –
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Gesamtschwefeldioxidgehalte: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gehalt an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.
3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte und Mindestmostgewichte (Angabe in Vol.-% Gesamtalkohol und Grad Öchsle)
| Wein | 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle |
| Schaumwein | 7,0 Vol.-% und 57 °Öchsle |
| Likörwein | 12 Vol.-% und 89 °Öchsle |
| Perlwein | 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle |
| Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure | 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle |
| Teilweise gegorener Traubenmost | 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle |
Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.
3.3 Organoleptisch
Weißweine
In Abhängigkeit der Einflussfaktoren reichen die Farben der Weißweine in der Regel von blassgelb mit zum Teil grünen Reflexen über grünlich-gelb bis hin zu strohgelb und goldgelb. Je nach Rebsorte können auch leichte Rottöne auftreten. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Je nach Rebsorte erinnert der Duft der Weißweine insbesondere an (exotisch) fruchtig frische Primäraromen bis hin zu Trockenfrüchten beziehungsweise Dörrobst, aber auch an blumige Noten, würzige oder pflanzlich-vegetative Aromen mit mineralischen Noten (zum Beispiel Schiefer). Im Geruch sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung möglich.
Das geschmackliche Spektrum der Weißweine reicht in der Regel von leichten, filigranen, frischen, spritzigen über kräftige, gehaltvolle Gewächse mit feinen Röstaromen bis hin zu komplexen Weinen mit ausgewogenem Süße-Säure-Verhältnis. Die Weine sind in der Regel von einer prägnanten Säure und Mineralität geprägt.
Rotweine
Je nach Rebsorte und Ausbaustil reichen die Farben der Rotweine meist von hellrot über rubin- und granatrot bis schwarzrot, oft mit bläulich violetten Anteilen und Braunreflexen.
Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.
Je nach Rebsorte und Ausbaustil erinnert der Duft der Rotweine insbesondere an fruchtige Aromen, die an Kirschen, rote und schwarze Beerenfrüchte, Cassis oder auch an Trockenfrüchte erinnern.
Weine mit einem mittleren Gehalt haben meist eine milde bis spürbare Säure und zurückhaltende Tanninstruktur bei hoher Fruchtigkeit. Körperreiche Weine können neben einer konzentrierten roten oder schwarzen (Beeren-)Frucht auch würzige und rauchige Aromen zeigen. Diese Weine haben meist eine weichere Säurestruktur, aber ein prägendes Tanningerüst, das diesen Weinen eine gewisse Struktur und Nachhaltigkeit verleiht.
Roséweine, Blanc de Noir(s)
Die Weine zeigen meist eine zartrosa beziehungsweise blass- bis hellrote Farbe, wohingegen die Blanc de Noir(s)-Weine weißweinfarben sind. Es kann auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.
Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein weisen diese Weine in der Regel ein fruchtig frisches Aroma auf, das an rote oder hellgelbe Früchte und Beeren erinnert. Roséweine unterscheiden sich von den Rotweinen durch ihre in der Regel frische, weniger alkoholreiche Art und ihre geringeren Tanningehalte. Die Weine weisen in der Regel eine feine bis gehaltvolle Struktur auf und haben geschmacklich eine meist feine bis frische, lebendige Säure
Rotlinge
Weine von meist blass- bis kräftig hellroter Farbe, die sich in der Regel sensorisch eng an die Spezifikationen von Roséweinen anlehnen. Ihre Aromen sind insbesondere fruchtgeprägt, teilweise dezent würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit frischer Säurestruktur.
Es kann auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.
Likörwein
Die Likörweine zeichnen sich durch eine cremigere und etwas dickflüssigere Konsistenz aus.
Aus weißen Trauben hergestellter Likörwein erscheint blass hell bis bernsteinfarben im Glas. Dieser zeichnet sich durch hochreife Aromen und Frucht aus, mitunter können auch Honig-, leicht nussige oder an getrocknete Früchte erinnernde Noten das Aroma prägen.
Aus roten Trauben hergestellter Likörwein ist in der Farbe tief dunkelrot bis braunrot. Dessen Aroma ist geprägt von roten und dunklen Beeren- beziehungsweise Waldfrüchten.
Im Holzfass ausgebaute oder gelagerte weiße und rote Likörweine können zudem leichte bis kräftige Röst- oder Karamellaromen aufweisen.
Schaumwein
Schaumweine auf Basis von Weißweinen zeichnen sich besonders durch eine feine Fruchtausprägung aus. Es können aber auch blumige Noten oder pflanzlich-vegetative Aromen auftreten. Das Farbspektrum reicht von blassgelb mit zum Teil grünen Reflexen bis hin zu strohgelb und goldgelb.
Schaumweine auf Basis von Rotweinen sind vor allem geprägt von eleganten feinfruchtigen Aromen und einer samtigen Struktur mit dezenten Tanninen. Sie weisen je nach Rebsorte unterschiedliche Rottöne von hellrot über ziegel-, rubin-, granatrot, purpur, bläulich bis dunkelviolett, gegebenenfalls auch bräunliche Reflexe auf.
Schaumweine auf Basis von Roséweinen (Rosé, Weißherbst), Blanc de Noir(s) und Rotlinge zeichnen sich durch deutlich ausgeprägte Fruchtaromen und eine angenehme Frische aus. Die Schaumweine sind geprägt von zartrosa beziehungsweise hell- bis blassroter Farbe; Blanc de Noir(s) weisen dabei das Farbspektrum von Weißweinen auf.
Schaumweine von der Nahe erscheinen fein schäumend mit eleganter Perlage.
Perlwein
Das Farbspektrum umfasst meist blassgelb mit grünlichen Reflexen über lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie rosa und rot.
Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische. Je nach verwendetem Grundwein können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.
Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Perlweine sind in der Regel frisch, fruchtig und spritzig. Sie weisen einen moderaten Alkoholgehalt und eine feine bis deutliche Perlage auf. Die Restsüße variiert von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß.
Je nach Rebsorte(n) und Weinart umfasst das Farbspektrum bei Verwendung weißer Rebsorten grundsätzlich blassgelbe Töne mit grünlichen Reflexen bis hin zu lindenblütengelb und goldgelb sowie grundsätzlich zartrosa, hellrot bis dunkelrot bei Verarbeitung von roten Rebsorten. Perlweine auf Basis von Roséwein (Rosé, Weißherbst) und Rotling sind geprägt von hell- bis blassroter Farbe (lachs-, apricotfarben) teilweise mit bläulichen Reflexen. Perlweine auf Basis von Blanc de Noir(s) weisen dabei das Farbspektrum von Weißweinen auf.
In Abhängigkeit von der Rebsorte zeichnen sie sich durch ein meist fruchtiges, zuweilen auch feinwürziges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten zeigen sich insbesondere blumige Aromen sowie Noten von exotischen Früchten oder roten und schwarzen Beerenfrüchten.
Teilweise gegorener Traubenmost
Die frischen und fruchtigen Noten, die man im teilweise gegorenen Traubenmost wahrnimmt, kommen hauptsächlich von den verwendeten Traubensorten und dem frühen Stadium der Gärung. Teilweise gegorener Traubenmost ist durch die enthaltenen Hefen hell beziehungsweise weißlich eingetrübt und schmeckt charakteristisch süß(lich), lieblich, fruchtig-saftig und leicht bizzelig. Die Hefen im teilweisen gegorenen Traubenmost sind noch aktiv, die alkoholische Gärung, also die Umwandlung des im Traubenmost enthaltenen Zuckers in vornehmlich Alkohol und Kohlensäure, ist nicht abgeschlossen; mit zunehmender Vergärung verändert sich daher auch der Geschmack.
4 Abgrenzung des Gebiets
Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Nahegauer“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen folgender Gemeinden und deren Ortsteilen stammen:
Alsenz (4597), Altenbamberg (1978), Auen (2037), Bad Kreuznach (Bad Kreuznach (1942), Bad Münster a. Stein (1976), Bosenheim (1943), Ebernburg (1977), Ippesheim (1945), Planig (1944), Winzenheim (1941)), Bad Sobernheim (Sobernheim (2043)), Bärweiler (2047), Bayerfeld-Steckweiler (4625), Becherbach bei Kirn (2088), Bingen am Rhein (Bingerbrueck (3521)), Bockenau (2003), Boos bei Bad Kreuznach (2001), Braunweiler (2014), Breitenheim (2073), Bretzenheim (1928), Burgsponheim (2004), Callbach (2063), Dalberg (2016), Desloch (2072), Dielkirchen (Dielkirchen (4623), Steingruben (4624)), Dorsheim (1922), Duchroth (1982), Eckenroth (1909), Feilbingert (1980), Finkenbach-Gersweiler (4606), Gaugrehweiler (4596), Gerbach (4627), Guldental (Heddesheim (1927), Waldhilbersheim (1926)), Gutenberg (2009), Hargesheim (2008), Hergenfeld (2010), Hochstätten (1979), Hohenöllen (4683), Hüffelsheim (1997), Kalkofen (4593), Kirschroth (2046), Langenlonsheim (1924), Langenthal (2038), Laubenheim (1923), Lauschied (2048), Lettweiler (2061), Mandel (2006), Mannweiler-Cölln (Cölln (4600), Mannweiler (4599)), Martinstein (2051), Meddersheim (2044), Meisenheim (2069), Merxheim (2045), Monzingen (2041), Münsterappel (4594), Münster-Sarmsheim (3512), Niederhausen (1984), Niederhausen an der Appel (4591), Niedermoschel (4603), Norheim (1985), Nussbaum (2042), Oberhausen an der Appel (4595), Oberhausen an der Nahe (1983), Obermoschel (4604), Oberndorf (4598), Oberstreit (2002), Odernheim am Glan (2050), Offenbach-Hundheim (Offenbach (4701)), Raumbach (2070), Rehborn (2062), Rockenhausen (4631), Roth bei Bad Kreuznach (1906), Roxheim (2007), Rüdesheim (1996), Rümmelsheim (1921), Sankt Katharinen (2013), Schloßböckelheim (1999), Schöneberg bei Bad Kreuznach (1908), Schweppenhausen (1910), Simmertal (2096), Sommerloch (2012), Spabrücken (2017), Sponheim (2005), Staudernheim (2049), Stromberg (1907), Traisen (1986), Unkenbach (4605), Waldalgesheim (Genheim (3511)), Waldböckelheim (2000), Waldlaubersheim (1911), Wallhausen (2011), Warmsroth (Wald-Erbach (1905), Warmsroth (1904)), Weiler bei Bingen (3509), Weiler bei Monzingen (2040), Weinsheim bei Bad Kreuznach (1998), Windesheim (1925), Winterborn (4592), Wolfstein (4658).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Erzeugnisse der g.g.A. „Nahegauer“ dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.
5 Traditionelle Begriffe
- a)
-
Landwein
- b)
-
Federweisser/Federweißer
6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung
6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.
6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.
6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.
7 Höchstertrag je Hektar
Der Hektarhöchstertrag ist auf 150 hl/ha festgesetzt.
8 Zugelassene Keltertraubensorten
Weiße Rebsorten
Adelfränkisch, Albalonga, Aromera, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Chardonnay, Chenin Blanc, Comtessa, Divona, Donauriesling, Ehrenfelser, Faberrebe, Floreal, Freisamer, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gm 6414-39, Gm 6423-12, Gm 7519-3, Gm 7539-4, Goldmuskateller Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Orion, Ortega, Ortlieber, Osteiner, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Septimer, Semillion, Sibera, Siegerrebe, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Staufer, Thurling, Viognier, Voltis, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Riesling, Würzer.
Rote Rebsorten
Accent, Acolon, Artaban, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Carillon, Dakapo, Deckrot, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay noir, Gm 6423-7, Gm 7517-29, Gm 7519-1, Gm 7520-1, Gm 7816-7, Gm 7838-1, Hegel, Kleiner Fränkischer Burgunder, Laurot, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Muskat Trollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Regent, Rondo, Rotberger, St. Laurent, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Syrah, VB 91-26-5, Vidoc.
9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EG) 1308/2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
9.1 Geografische Verhältnisse
9.1.1 Landschaft und Morphologie
Das Weinbaugebiet liegt vereinfacht betrachtet im Dreieck der Ortschaften Bingen-Alsenz-Monzingen. Das Gebiet hat Anteil an drei naturräumlichen Einheiten. Im äußersten Nordosten reichen Ausläufer des Hunsrücks (Soonwald) in das Weinbaugebiet. Der Norden gehört zum Nördlichen Oberrheintiefland (Unteres Nahehügelland, Untere Naheebene), der südliche Teil des Anbaugebiets ist zum Saar-Nahe-Bergland (Nordpfälzer Bergland) zu rechnen. Die naturräumliche Gliederung zeichnet in groben Umrissen die Geologie nach. Im Durchschnitt liegt die Rebfläche im Weinbaugebiet auf etwa 210 Metern über NN. Weinbau wird auch in Steil- oder Steilstlagen betrieben.
9.1.2 Geologie
Die ältesten Gesteine im Weinbaugebiet stammen aus dem Devon. Es handelt sich hierbei einerseits um alte, verfestigte Meeresablagerungen (Sandsteine, Tonschiefer, Quarzite), andererseits um metamorphe Gesteine (Grünschiefer, Phyllite). Die mit Abstand weiteste Verbreitung besitzen jedoch Gesteine aus dem Rotliegend, auch vulkanische Rotliegend-Gesteine (Latite, Andesite und Basalte) sind zu finden. Auch auf tertiären Ablagerungen wurzeln Rebstöcke. Sowohl fluviatile Sande als auch Küstensande und marine Mergel sind vertreten.
9.2 Natürliche Einflüsse
Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,3 °C dar, in der Vegetationsperiode selbst beträgt die Durchschnittstemperatur 13,8 °C. Die Jahresniederschlagsmenge liegt durchschnittlich bei 580 mm, wobei 60 % der Niederschläge in der Vegetationsperiode fallen.
9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Die in den Nummern 9.1 und 9.2 beschriebenen Zusammenhänge verleihen in ihrem Zusammenspiel den im Gebiet erzeugten Trauben charakteristische und einzigartige Eigenschaften.
An der Nahe und ihren Nebenflüssen Ellerbach, Guldenbach, Gräfenbach, Glan und Alsenz herrscht ein für die geografische Breite vergleichsweise mildes und ausgeglichenes Mesoklima, was den Reben ein gesundes Wachstum und den Trauben eine gleichmäßige Ausreifung ermöglicht.
Die Reben gedeihen auf sanftem Hügelland oder auch auf sonnigen Steil- und Steilstlagen – überwiegend südöstlicher bis südwestliche Exposition, was für eine lange Besonnung und einen hohen Eintrag von Sonnenenergie sorgt.
Die Böden weisen eine gute Erwärmbarkeit auf und fördern durch ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften das Wachstum der Reben, sodass eine ausreichend lange Vegetationsphase und die Erzeugung von vollständig ausgereiften Trauben gewährleistet wird.
Die Kombination aus verschiedenen Rebsorten und Bodentypen – mehr als 180 sind an der Nahe nachweisbar – führt zu einer großen Vielfalt an Aromen in den Trauben respektive in den Weinen und anderen Weinerzeugnissen.
Der Winzer kann durch die fachgerechte Erstellung und Bewirtschaftung der Weinberge die Anbaubedingungen optimal nutzen und durch qualitätsfördernde Maßnahmen sowie die Wahl des Lesezeitpunkts Einfluss auf den Reifegrad und die Typizität der Trauben nehmen.
So entstehen in den Weinbergen üblicherweise dezent feinfruchtige oder fruchtbetonte bis hin zu aromatisch-würzigen Trauben mit frischer bis rassiger Säurestruktur, moderatem Zuckergehalt und feiner bis ausgeprägter Mineralität, die für die Typizität folgender aus ihnen hergestellten Kategorien von Weinbauerzeugnissen sorgen. Mit zunehmendem Kalkgehalt in den Böden bilden sich die Fruchtsäuren eher sehr verhalten aus und sorgen so für zarte, gepufferte, ausgewogene Weine.
9.3.1 „Wein“
Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.
9.3.2 „Likörwein“
Weine mit der geschützten geografischen Angabe „Nahegauer“ können zur Herstellung von Likörwein verwendet werden.
Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Alkohol.
Die Weine, die durch das Aufspriten entstehen, haben einen höheren Alkoholgehalt als nicht aufgespritete Weine und weisen in der Regel eine deutlich schmeckbare Süße auf. Es gibt aber auch trockene Likörweine von der Nahe, die aufgrund der Herstellung über eine leicht oxidative Note verfügen.
9.3.3 „Schaumwein“
Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche.
9.3.4 „Perlwein“
Die Herstellung erfolgt durch Rückführung von aus im jeweiligen Gebinde durch alkoholische Gärung selbst entstandenem Kohlendioxid. Nach dem Pétillant Naturel-Verfahren (PetNat) hergestellte Perlweine können eine Trübung durch die im Produkt enthaltenen Hefe- und Trubstoffe aufweisen.
9.3.5 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“
Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.
9.3.6 „Teilweise gegorener Traubenmost“
Teilweise gegorener Traubenmost ist ein aus weißen oder roten Rebsorten gepresster Traubenmost, der sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung befindet. Er besitzt aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussiert aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.
10 Sonstige Anforderungen von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation
- –
-
Erzeugnisse der g.g.A. „Nahegauer“ müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der in Nummer 8 zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
- –
-
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Landwein“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.
- –
-
Für Erzeugnisse der geschützten geografischen Angabe „Nahegauer“, die unter Angabe des Rebsortennamens vermarktet werden, dürfen zur Etikettierung ausschließlich Klarnamen verwendet werden. Der Verschnitt mit Zuchtstämmen ist zulässig.Sofern ein Erzeugnis ausschließlich aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, ist dieses Erzeugnis ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten.
11 Namen und Anschriften der Behörden, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrollieren, und ihre besonderen Aufgaben
11.1 Name und Anschrift
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz
Telefon: 02 61/91 49-0
Telefax: 02 61/91 49-1 90
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach
Telefon: 06 71/7 93-0
Telefax: 06 71/7 93-1 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de
11.2 Aufgaben
11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen
Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsgenehmigungen obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zu Herstellung von Erzeugnissen der g.g.A. „Nahegauer“ verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.
11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen
Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Erntemengen nach Rebsorte, die unter der g.g.A. vermarktet werden können. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.
11.2.3 Kontrolle der Produktspezifikationen
Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation erfolgt durch das Landesuntersuchungsamt. Die Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen werden in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinhersteller ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.
Einziges Dokument
1 Eingetragener Name:
Nahegauer
2 Art der geografischen Angabe:
☐ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
⊠ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
3 EU-Registriernummer:
PDO-DE:
PGI-DE: A 1293
4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:
Deutschland
5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:
| ⊠ | Wein | ⊠ | Perlwein |
| ⊠ | Likörwein | ⊠ | Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure |
| ⊠ | Schaumwein | ⊠ | Teilweise gegorener Traubenmost |
| ☐ | Qualitätsschaumwein | ☐ | Wein aus eingetrockneten Trauben |
| ☐ | Aromatischer Qualitätsschaumwein | ☐ | Wein aus überreifen Trauben |
6 Beschreibung des Weines/der Weine:
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung)
Erzeugnis: Wein, weiß
In Abhängigkeit der Einflussfaktoren reichen die Farben der Weißweine in der Regel von blassgelb mit zum Teil grünen Reflexen über grünlich-gelb bis hin zu strohgelb und goldgelb. Je nach Rebsorte können auch leichte Rottöne auftreten.
Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.
Je nach Rebsorte erinnert der Duft der Weißweine insbesondere an (exotisch) fruchtig frische Primäraromen bis hin zu Trockenfrüchten beziehungsweise Dörrobst, aber auch an blumige Noten, würzige Aromen oder pflanzlich-vegetative Aromen mit mineralischen Noten (zum Beispiel Schiefer). Im Geruch sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung möglich.
Das geschmackliche Spektrum der Weißweine reicht in der Regel von leichten, filigranen, frischen, spritzigen über kräftige, gehaltvolle Gewächse mit feinen Röstaromen bis hin zu komplexen Weinen mit ausgewogenem Süße-Säure-Verhältnis. Die Weine sind in der Regel von einer prägnanten Säure und Mineralität geprägt.
Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Wein, rot
Je nach Rebsorte und Ausbaustil reichen die Farben der Rotweine meist von hellrot über rubin- und granatrot bis schwarzrot, oft mit bläulich violetten Anteilen und Braunreflexen. Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.
Je nach Rebsorte und Ausbaustil erinnert der Duft der Rotweine insbesondere an fruchtige Aromen, die an Kirschen, rote und schwarze Beerenfrüchte, Cassis oder auch an Trockenfrüchte erinnern.
Weine mit einem mittleren Gehalt haben meist eine milde bis spürbare Säure und zurückhaltende Tanninstruktur bei hoher Fruchtigkeit. Körperreiche Weine können neben einer konzentrierten roten oder schwarzen (Beeren-)Frucht auch würzige und rauchige Aromen zeigen. Diese Weine haben meist eine weichere Säurestruktur, aber ein prägendes Tanningerüst, das diesen Weinen eine gewisse Struktur und Nachhaltigkeit verleiht.
Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% angehoben werden.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Roséwein, Blanc de Noir
Die Weine zeigen meist eine zartrosa beziehungsweise blass- bis hellrote Farbe, wohingegen die Blanc de Noir(s)-Weine weißweinfarben sind. Es kann auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.
Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein weisen diese Weine in der Regel ein fruchtig frisches Aroma auf, das an rote oder hellgelbe Früchte und Beeren erinnert. Roséweine unterscheiden sich von den Rotweinen durch ihre in der Regel frische, weniger alkoholreiche Art und ihre geringeren Tanningehalte. Die Weine weisen in der Regel eine feine bis gehaltvolle Struktur auf und haben geschmacklich eine meist feine bis frische, lebendige Säure.
Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Rotling
Weine von meist blass- bis kräftig hellroter Farbe, die sich in der Regel sensorisch eng an die Spezifikationen von Roséweinen anlehnen. Ihre Aromen sind insbesondere fruchtgeprägt, teilweise dezent würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit frischer Säurestruktur. Es kann auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.
Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Likörwein
Die Likörweine zeichnen sich durch eine cremigere und etwas dickflüssigere Konsistenz aus.
Aus weißen Trauben hergestellter Likörwein erscheint blass hell bis bernsteinfarben im Glas. Dieser zeichnet sich durch hochreife Aromen und Frucht aus, mitunter können auch Honig-, leicht nussige oder an getrocknete Früchte erinnernde Noten das Aroma prägen.
Aus roten Trauben hergestellter Likörwein ist in der Farbe tief dunkelrot bis braunrot. Dessen Aroma ist geprägt von roten und dunklen Beeren- beziehungsweise Waldfrüchten.
Im Holzfass ausgebaute oder gelagerte weiße und rote Likörweine können zudem leichte bis kräftige Röst- oder Karamellaromen aufweisen.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Schaumwein
Schaumweine auf Basis von Weißweinen zeichnen sich besonders durch eine feine Fruchtausprägung aus. Es können aber auch blumige Noten oder pflanzlich-vegetative Aromen auftreten. Das Farbspektrum reicht von blassgelb mit zum Teil grünen Reflexen bis hin zu strohgelb und goldgelb.
Schaumweine auf Basis von Rotweinen sind vor allem geprägt von eleganten feinfruchtigen Aromen und einer samtigen Struktur mit dezenten Tanninen. Sie weisen je nach Rebsorte unterschiedliche Rottöne von hellrot über ziegel-, rubin-, granatrot, purpur, bläulich bis dunkelviolett, gegebenenfalls auch bräunliche Reflexe auf.
Schaumweine auf Basis von Roséweinen (Rosé, Weißherbst), Blanc de Noir(s) und Rotlinge zeichnen sich durch deutlich ausgeprägte Fruchtaromen und eine angenehme Frische aus. Die Schaumweine sind geprägt von zartrosa beziehungsweise hell- bis blassroter Farbe; Blanc de Noir(s) weisen dabei das Farbspektrum von Weißweinen auf.
Schaumweine von der Nahe erscheinen fein schäumend mit eleganter Perlage.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Perlwein
Das Farbspektrum umfasst meist blassgelb mit grünlichen Reflexen über lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie rosa und rot.
Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische. Je nach verwendetem Grundwein können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.
Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Perlweine sind in der Regel frisch, fruchtig und spritzig. Sie weisen einen moderaten Alkoholgehalt und eine feine bis deutliche Perlage auf. Die Restsüße variiert von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß.
Je nach Rebsorte(n) und Weinart umfasst das Farbspektrum bei Verwendung weißer Rebsorten grundsätzlich blassgelbe Töne mit grünlichen Reflexen bis hin zu lindenblütengelb und goldgelb sowie grundsätzlich zartrosa, hellrot bis dunkelrot bei Verarbeitung von roten Rebsorten. Perlweine auf Basis von Roséwein (Rosé, Weißherbst) und Rotling sind geprägt von hell- bis blassroter Farbe (lachs-, apricotfarben) teilweise mit bläulichen Reflexen. Perlweine auf Basis von Blanc de Noir(s) weisen dabei das Farbspektrum von Weißweinen auf.
In Abhängigkeit von der Rebsorte zeichnen sie sich durch ein meist fruchtiges, zuweilen auch feinwürziges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten zeigen sich insbesondere blumige Aromen sowie Noten von exotischen Früchten oder roten und schwarzen Beerenfrüchten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Teilweise gegorener Traubenmost
Die frischen und fruchtigen Noten, die man im teilweise gegorenen Traubenmost wahrnimmt, kommen hauptsächlich von den verwendeten Traubensorten und dem frühen Stadium der Gärung.
Teilweise gegorener Traubenmost ist durch die enthaltenen Hefen hell beziehungsweise weißlich eingetrübt und schmeckt charakteristisch süß(lich), lieblich, fruchtig-saftig und leicht bizzelig. Die Hefen im teilweise gegorenen Traubenmost sind noch aktiv, die alkoholische Gärung, also die Umwandlung des im Traubenmost enthaltenen Zuckers in vornehmlich Alkohol und Kohlensäure, ist nicht abgeschlossen; mit zunehmender Vergärung verändert sich daher auch der Geschmack.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
7 Traditionelle Bezeichnung:
- a)
-
☐ Winzersekt⊠ Landwein☐ Prädikatswein☐ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.☐ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.☐ Sekt b. A.☐ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
- b)
-
☐ Affentaler☐ Classic☐ Ehrentrudis⊠ Federweisser/Federweißer☐ Hock☐ Liebfrau(en)milch☐ Riesling-Hochgewächs☐ Schillerwein☐ Weißherbst☐ Badisch Rotgold
8 Weinbereitungsverfahren:
8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:
Erzeugnis: Wein, Likörwein, Schaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost
| ⊠ | Spezifische önologische Verfahren Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht. |
| ⊠ | Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht. |
| ⊠ | Anbauverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht. |
8.2 Hektarhöchsterträge in hl/ha:
Der Hektarhöchstertrag ist auf 150 hl/ha festgesetzt.
9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):
Weiße Rebsorten
Adelfränkisch, Albalonga, Aromera, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Chardonnay, Chenin Blanc, Comtessa, Divona, Donauriesling, Ehrenfelser, Faberrebe, Floreal, Freisamer, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gm 6414-39, Gm 6423-12, Gm 7519-3, Gm 7539-4, Goldmuskateller, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Orion, Ortega, Ortlieber, Osteiner, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Septimer, Semillion, Sibera, Siegerrebe, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Staufer, Thurling, Viognier, Voltis, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Riesling, Würzer.
Rote Rebsorten
Accent, Acolon, Artaban, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Carillon, Dakapo, Deckrot, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay noir, Gm 6423-7, Gm 7517-29, Gm 7519-1, Gm 7520-1, Gm 7816-7, Gm 7838-1, Hegel, Kleiner Fränkischer Burgunder, Laurot, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Muskat Trollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Regent, Rondo, Rotberger, St. Laurent, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Syrah, VB 91-265, Vidoc.
10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebiets:
Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Nahegauer“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen folgender Gemeinden und deren Ortsteilen stammen:
Alsenz (4597), Altenbamberg (1978), Auen (2037), Bad Kreuznach (Bad Kreuznach (1942), Bad Münster a. Stein (1976), Bosenheim (1943), Ebernburg (1977), Ippesheim (1945), Planig (1944), Winzenheim (1941)), Bad Sobernheim (Sobernheim (2043)), Bärweiler (2047), Bayerfeld-Steckweiler (4625), Becherbach bei Kirn (2088), Bingen am Rhein (Bingerbrueck (3521)), Bockenau (2003), Boos bei Bad Kreuznach (2001), Braunweiler (2014), Breitenheim (2073), Bretzenheim (1928), Burgsponheim (2004), Callbach (2063), Dalberg (2016), Desloch (2072), Dielkirchen (Dielkirchen (4623), Steingruben (4624)), Dorsheim (1922), Duchroth (1982), Eckenroth (1909), Feilbingert (1980), Finkenbach-Gersweiler (4606), Gaugrehweiler (4596), Gerbach (4627), Guldental (Heddesheim (1927), Waldhilbersheim (1926)), Gutenberg (2009), Hargesheim (2008), Hergenfeld (2010), Hochstätten (1979), Hohenöllen (4683), Hüffelsheim (1997), Kalkofen (4593), Kirschroth (2046), Langenlonsheim (1924), Langenthal (2038), Laubenheim (1923), Lauschied (2048), Lettweiler (2061), Mandel (2006), Mannweiler-Cölln (Cölln (4600), Mannweiler (4599)), Martinstein (2051), Meddersheim (2044), Meisenheim (2069), Merxheim (2045), Monzingen (2041), Münsterappel (4594), Münster-Sarmsheim (3512), Niederhausen (1984), Niederhausen an der Appel (4591), Niedermoschel (4603), Norheim (1985), Nussbaum (2042), Oberhausen an der Appel (4595), Oberhausen an der Nahe (1983), Obermoschel (4604), Oberndorf (4598), Oberstreit (2002), Odernheim am Glan (2050), OffenbachHundheim (Offenbach (4701)), Raumbach (2070), Rehborn (2062), Rockenhausen (4631), Roth bei Bad Kreuznach (1906), Roxheim (2007), Rüdesheim (1996), Rümmelsheim (1921), Sankt Katharinen (2013), Schloßböckelheim (1999), Schöneberg bei Bad Kreuznach (1908), Schweppenhausen (1910), Simmertal (2096), Sommerloch (2012), Spabrücken (2017), Sponheim (2005), Staudernheim (2049), Stromberg (1907), Traisen (1986), Unkenbach (4605), Waldalgesheim (Genheim (3511)), Waldböckelheim (2000), Waldlaubersheim (1911), Wallhausen (2011), Warmsroth (Wald-Erbach (1905), Warmsroth (1904)), Weiler bei Bingen (3509), Weiler bei Monzingen (2040), Weinsheim bei Bad Kreuznach (1998), Windesheim (1925), Winterborn (4592), Wolfstein (4658).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Landwein darf in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.
11 Beschreibung des Zusammenhangs/der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:
Das Weinbaugebiet liegt vereinfacht betrachtet im Dreieck der Ortschaften Bingen-Alsenz-Monzingen. Das Gebiet hat Anteil an drei naturräumlichen Einheiten. Im äußersten Nordosten reichen Ausläufer des Hunsrücks (Soonwald) in das Weinbaugebiet. Der Norden gehört zum Nördlichen Oberrheintiefland (Unteres Nahehügelland, Untere Naheebene), der südliche Teil des Anbaugebiets ist zum Saar-Nahe-Bergland (Nordpfälzer Bergland) zu rechnen. Die naturräumliche Gliederung zeichnet in groben Umrissen die Geologie nach. Im Durchschnitt liegt die Rebfläche im Weinbaugebiet auf etwa 210 Metern über NN. Weinbau wird auch in Steil- oder Steilstlagen betrieben.
Die ältesten Gesteine im Weinbaugebiet stammen aus dem Devon. Es handelt sich hierbei einerseits um alte, verfestigte Meeresablagerungen (Sandsteine, Tonschiefer, Quarzite), andererseits um metamorphe Gesteine (Grünschiefer, Phyllite). Die mit Abstand weiteste Verbreitung besitzen jedoch Gesteine aus dem Rotliegend, auch vulkanische Rotliegend-Gesteine (Latite, Andesite und Basalte) sind zu finden. Auch auf tertiären Ablagerungen wurzeln Rebstöcke. Sowohl fluviatile Sande als auch Küstensande und marine Mergel sind vertreten.
Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,3 °C dar, in der Vegetationsperiode selbst beträgt die Durchschnittstemperatur 13,8 °C. Die Jahresniederschlagsmenge liegt durchschnittlich bei 580 mm, wobei 60 % der Niederschläge in der Vegetationsperiode fallen.
12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:
Titel: Wein, Likörwein, Schaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost
Rechtsrahmen:
☐ EU-Recht
☐ Einzelstaatliches Recht
⊠ Von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen
Art der Bedingung:
☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
Beschreibung:
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Erzeugnisse der g.g.A. „Nahegauer“ müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 der Produktspezifikation benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der in Nummer 8 der Produktspezifikation zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
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Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Landwein“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.
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Für Erzeugnisse der geschützten geografischen Angabe „Nahegauer“, die unter Angabe des Rebsortennamens vermarktet werden, dürfen zur Etikettierung ausschließlich Klarnamen verwendet werden. Der Verschnitt mit Zuchtstämmen ist zulässig. Sofern ein Erzeugnis ausschließlich aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, ist dieses Erzeugnis ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten.
13 Kontrollen:
Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach
Telefon: 06 71/7 93-0
Telefax: 06 71/7 93-1 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz
Telefon: 02 61/91 49-0
Telefax: 02 61/91 49-1 90
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de
14 Link zur Produktspezifikation:
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
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