Startseite Vorsicht Bekanntmachung Nr. 24/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 „Rheinischer Landwein“
Vorsicht

Bekanntmachung Nr. 24/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 „Rheinischer Landwein“

Gadini (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 24/​25/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143
„Rheinischer Landwein“

Vom 21. Mai 2025

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezi­fikation einer geschützten geografischen Angabe (Anlage).

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der BLE angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 2 28/​68 45-45 02
De-Mail: info@ble.de-mail.de 

einzulegen.

Bonn, den 21. Mai 2025

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Schäfer

Anlage

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Unionsänderung)

1 Eingetragener Name:

Rheinischer Landwein

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PGI-DE: A1301

1.2 Art der geografischen Angabe:

⊠ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

☐ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

2 Änderung:

2.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

⊠ Name der geschützten Herkunftsbezeichnung

⊠ Kategorie des Weinbauerzeugnisses

☐ Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

☐ Vermarktungsbeschränkungen

2.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Name der Herkunftsbezeichnung
Der Name „Rheinischer Landwein“ wird in „Rheinischer“ geändert.
Bei der Änderung des Namens handelt es sich um eine Unionsänderung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/​1143.
b)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Es werden die Kategorien Likörwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Schaumwein und Teilweise gegorener Traubenmost hinzugefügt.
Es handelt sich hier um eine Unionsänderung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/​1143, da Kategorien hinzugefügt werden.
c)
Beschreibung der Weine
Für die neu hinzugefügten Kategorien mit Ausnahme der Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure wird der Punkt Gesamtalkoholgehalt ergänzt und auf geltendes Recht verwiesen.
Zudem wird für die Erzeugnisse Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Schaumwein hinsichtlich der möglichen Geschmacksangaben auf geltendes Recht verwiesen.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der neu hinzugefügten Kategorien wird ergänzt.
Die neu hinzugefügten Kategorien werden organoleptisch beschrieben:
Likörwein
Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel je nach verwendeter Rebsorte zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind geschmacklich meist von reifen Früchten der eingesetzten Reb­sorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen, ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren, ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es können eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbaus­prägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich in der Regel durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische. Es treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervor. Das Farbspektrum umfasst in der Regel blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.
Schaumwein
Schaumweine weisen grundsätzlich eine ausgeprägte bis kräftige Perlage auf und sind in der Regel fruchtig und hefegeprägt mit animierender Säure. Sie sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Schaumweine zeigen sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, weist aber auch teils roséfarbene sowie verschiedene Rottöne auf.
Teilweise gegorener Traubenmost
Der teilweise gegorene Traubenmost ist meistens geprägt durch eine spürbare Restsüße mit dezenter bis kräftiger Säure, kombiniert mit prickelnder Kohlensäure und einer leichten Eintrübung, die durch die in der Schwebe befindliche Hefe verursacht ist. Je nach verwendeter Rebsorte ist er in der Regel weißlich, grünlich, gelblich oder rötlich trüb. Im Geschmack grundsätzlich fruchtig an Saft beziehungsweise Most erinnernd mit rebsortentypischen Nuancen sowie deutlichen Hefe- und Gäraromen.
Die Standardänderung ist untrennbar mit der Unionsänderung (Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden.
d)
Abgrenzung des Gebiets
Die Herstellungsmöglichkeit der g.g.A. Rheinischer Landwein in einem anderen Gebiet desselben Bundeslandes oder eines angrenzenden Bundeslandes wird auf alle Erzeugnisse (umfasst alle Kategorien) ausgeweitet.
Die Standardänderung ist untrennbar mit der Unionsänderung (Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden.
e)
Traditionelle Begriffe
Unter den fakultativen traditionellen Begriffen (Nummer 5 Buchstabe b) werden „Landwein“ und „Federweisser“ ergänzt.
Die Standardänderung ist untrennbar mit der Unionsänderung (Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden.
f)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Es wird die Nummer 9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen ergänzt. Darunter wird beschrieben, welche Voraussetzungen die einzelnen Kategorien erfüllen müssen und welche unterschiedlichen Prägungen der Erzeugnisse möglich sind:
Die in den Nummern 9.1 und 9.2 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Trauben, die aufgrund des unterschiedlichen Mikroklimas, der Böden und aufgrund der Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.
Die Geltung der Weine hängt dabei stark ab von der Qualifikation der Winzer sowie vom jeweiligen Standort des Weinbergs. Bei generell milden Wetterverhältnissen sorgt eine Vielzahl an Klima- und Bodenverhältnissen in Rheinhessen für ein reiches Spektrum an interessanten Weinen. Dementsprechend werden die unterschiedlichsten Rebsorten mit häufig fruchtiger Ausprägung sowie vielfach erkennbarer Mineralik der Weine angebaut, die in ihrer großen Varianz in Deutschland einzigartig sind.
9.3.1 „Wein“
Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.
9.3.2 „Likörwein“
Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Alkohol.
9.3.3 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“
Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.
9.3.4 „Schaumwein“
Die Herstellung erfolgt durch erste oder zweite alkoholische Gärung im Tank oder in der Flasche.
9.3.5 „Teilweise gegorener Traubenmost“
Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.
Die Standardänderung ist untrennbar mit der Unionsänderung (Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden.
g)
Kontrollbehörde
Es wird eine formelle Änderung vorgenommen. Die Aufgabe ist auf alle Erzeugnisse der g.g.A. „Rheinischer“ auszuweiten.
Die Standardänderung ist untrennbar mit der Unionsänderung (Hinzufügen neuer Kategorien) verbunden.

2.3 Begründung der Veränderung:

a)
Name des Erzeugnisses
Die Namensänderung erfolgt, um Irritationen der Verbraucher zu verhindern, denn „Landwein“ ist ein traditioneller Begriff, der dem Verbraucher als Produktkategorie in der Stufe unter Qualitätswein bekannt ist. Da der Name der g.g.A. vollständig anzugeben ist, kann dies zu Irritationen beim Verbraucher führen, wenn ein Erzeugnis einer anderen Kategorie als Wein auf dem Etikett dennoch den Begriff „Landwein“ führt, zum Beispiel bei der Kategorie „Schaumwein“, die dennoch auf dem Etikett als „Rheinischer Landwein“ gekennzeichnet sein muss. Aufgrund der Prägung des deutschen Weinhandels durch traditionelle Begriffe, wozu auch „Landwein“ und „Schaumwein“ zählen, widerspricht sich im Auge des Verbrauchers die Angabe von beidem auf einem Etikett.
b)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Die Kategorien Teilweise gegorener Traubenmost und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure werden ergänzt, um die Vermarktungsfähigkeit der Erzeugnisse und somit ihre Bedeutung für das Anbaugebiet zu erhalten.
Teilweise gegorener Traubenmost wird seit Jahrzehnten in nicht unerheblichen Maßen unter der Begrifflichkeit Federweisser vermarktet. Diese Bezeichnung ist dem Verbraucher bestens bekannt und steht als Synonym für ein qualitativ hochwertigeres Erzeugnis. Aufgrund der Änderung der Weinverordnung ist die Bezeichnung Federweisser, ebenso wie weitere bekannte Begriffe, ausschließlich erlaubt, sofern es sich um ein Erzeugnis mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe handelt. Um somit die weitere Vermarktung unter dem dem Verbraucher bekannten Begriff zu ermöglichen, ist es daher notwendig, die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Rheinischer aufzunehmen. Da die bisherige Vermarktung im Bereich Landwein erfolgte und dies verschiedene Vorteile bietet, soll auch unter den neuen Begebenheiten eine Vermarktung im Bereich Landwein erfolgen, weshalb die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Rheinischer aufgenommen werden soll. Die Aufnahme der Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost ist somit als Maßnahme des Bestandsschutzes anzusehen.
Die Aufnahme der Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure ist ebenfalls als Maßnahme des Bestandsschutzes zu betrachten, da auch dieses Erzeugnis seit Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße vermarktet wird. Bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes am 9. Februar 2021 (BVerwG-Beschluss vom 9. Februar 2021 – 3 B 30/​20) wurde der Großteil dieser Produkte allerdings unter der Kategorie Perlwein vermarktet. Aufgrund des Beschlusses und der zugrunde liegenden Urteile ist nunmehr eine Vermarktung als Perlwein nur noch möglich, wenn die verwendete Kohlensäure endogen (also vom Erzeugnis selbst stammend) ist, und nicht mehr, wenn die Kohlensäure von außen zugeführt wird, auch nicht, wenn es sich dabei um Kohlensäure aus der Vergärung von anderen Weinen handelt. Da der Großteil der bisher vermarkteten Perlweine aber auf diese Weise hergestellt wird, ist es nunmehr notwendig die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure in die Produktspezifikation aufzunehmen.
Die Kategorien Likörwein und Schaumwein sind in diesem Segment bisher wenig vertreten, allerdings soll den Erzeugern unter dem gegenüber „Deutscher Wein“ lukrativeren Namen g.g.A. Rheinischer die Möglichkeit geboten werden, bestehende Kleinproduktionen auszuweiten beziehungsweise Winzer dazu ermutigt werden, auch diese Kategorie im Segment Landwein auszuprobieren, um dadurch bestenfalls das Segment des Landweins zu stärken und dadurch Profilierung zu schaffen.
c)
Beschreibung des Weins/​der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Da die Definition des Gesamtalkoholgehaltes auf Unionsebene nicht der des Gesamtalkoholgehaltes nach An­reicherung in der Produktspezifikation entspricht, ist dieser Punkt zur Vervollständigung zu ergänzen.
Die Produktspezifikation der g.g.A. Rheinischer deckt bisher nur die Kategorie Wein und somit auch nur die Geschmacksangaben für Wein ab. Die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure sowie das Erzeugnis Schaumwein hingegen fordern andere Geschmacksangaben beziehungsweise Voraussetzungen, die durch Verweis auf geltendes Recht aufgenommen werden.
Die organoleptischen Beschreibungen wurden differenziert ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können.
d)
Abgrenzung des Gebiets
Die Herstellung dieser neu hinzugefügten Kategorien soll nicht strenger gehandhabt werden, als die Herstellung der Kategorie Wein. Damit soll gewährleistet werden, dass Weinerzeuger aus unterschiedlichen Gebieten für eine Produktion zusammenarbeiten können, um somit ein größeres Vermarktungspotential generieren zu können.
e)
Traditionelle Begriffe
Die Ergänzung findet statt, um die in der Datenbank eAmbrosia geschützten Begriffe Landwein und Federweisser tatsächlich nutzen zu können.
f)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Diese Änderung ist notwendig, um den Zusammenhang zum Gebiet der g.g.A. Rheinischer auch für die neu hinzugefügten Kategorien aufzuzeigen und damit ihre Einmaligkeit gegenüber anderen Anbaugebieten darzustellen.
g)
Kontrollbehörde
Die formelle Änderung wird vorgenommen, um geltendes Recht abzubilden.

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

Rheinischer

2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte geografische Angabe g.g.A.

3 EU-Registriernummer:

PGI-DE: A 1301

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Bundesrepublik Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine:

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Erzeugnis: Weißweine

Die Farbe ist meist blass- bis strohgelb, oft mit grünen Reflexen. Die Weine weisen in der Regel Aromen nach gelben und tropischen Früchten, vereinzelt auch mit floralen Muskat-Noten, und eine fein abgestimmten Süße und Säure auf. Weine aus der Rebsorte Riesling sind besonders geeignet, um die Unterschiede der verschiedenen Terroirs des Gebiets „Rheinischer“ widerzuspiegeln. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Im Geruch sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Rotweine

Rotweine sind von roter bis tiefroter Farbe, oft mit bläulich violetten Anteilen, und weisen meist Aromen roter Früchte und Beeren auf bei grundsätzlich weicher Säurestruktur. Mittelschwere Weine haben eine weiche Säure und zurückhaltende Tanninstruktur bei hoher Fruchtigkeit. Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einen Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Roséweine, Blanc de Noir

Roséweine sind Weine von blass- bis hellroter Farbe, die ausschließlich aus roten Trauben hell gekeltert werden. Die Blanc de Noir-Weine sind weißweinfarben. Sie sind meist geprägt von Aromen nach roten Früchten und Beeren und einer frischen, lebendigen Säure. Es kann auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natür­lichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Rotling

Rotlinge sind Weine von blass- bis hellroter Farbe, die durch Verschneiden weißer und roter Trauben oder Maische gewonnen werden. Sie besitzen meist einen mittleren Körper und vereinen in der Regel die Aromen von gelben und roten Früchten. Es kann auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein

Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel je nach verwendeter Rebsorte zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind geschmacklich meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen, ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren, ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es können eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich in der Regel durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische. Es treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervor. Das Farbspektrum umfasst in der Regel blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und von 12 Vol.-% bei Rotweinen angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Schaumwein

Schaumweine weisen grundsätzlich eine ausgeprägte bis kräftige Perlage auf und sind in der Regel fruchtig und hefegeprägt mit animierender Säure. Sie sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Schaumweine zeigen sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, weist aber auch teils roséfarbene sowie verschiedene Rottöne auf.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Teilweise gegorener Traubenmost

Teilweise gegorener Traubenmost ist meistens geprägt durch eine spürbare Restsüße mit dezenter bis kräftiger Säure, kombiniert mit prickelnder Kohlensäure und einer leichten Eintrübung, die durch die in der Schwebe befindliche Hefe verursacht ist. Je nach verwendeter Rebsorte ist er in der Regel weißlich, grünlich, gelblich oder rötlich trüb. Im Geschmack grundsätzlich fruchtig an Saft beziehungsweise Most erinnernd mit rebsortentypischen Nuancen sowie deutlichen Hefe- und Gäraromen.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotweinen angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a)
☐ Winzersekt
⊠ Landwein
☐ Prädikatswein
☐ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
☐ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
☐ Sekt b. A.
☐ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b)
☐ Affentaler
☐ Classic
☐ Ehrentrudis
⊠ Federweisser
☐ Hock
☐ Liebfrau(en)milch
☐ Riesling-Hochgewächs
☐ Schillerwein
☐ Weißherbst
☐ Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren:

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung:

Erzeugnis: Alle Erzeugnisse

Spezifische önologische Verfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
Anbauverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

8.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha:

Der Hektarhöchstertrag ist auf 150 hl/​ha festgesetzt.

9 Zugelassene Keltertraubensorten:

Weiße Rebsorten

Adelfränkisch, Albalonga, Alvarinho, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Cumdeo Blanc, Dalkauer, Donauriesling, Donauveltliner, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Findling, Freisamer, Früher Roter Malvasier, Furmint, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Glera, Gm 324 58, Gm 6423-12, Gm 6427-5, Gm 789-10, Gm 7926-1, Gm 7941-11, Goldmuskateller, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Jakob Gerhardt blanc, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Manzoni bianco, Mariensteiner, Marsanne blanche, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscabona, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Orangentraube, Orion, Ortega, Perle, Petit Manseng, Phoenix, Pollux, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rheinfelder, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Gutedel, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Septimer, Siegerrebe, Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier Gris, Staufer, Trebbiano di Soave, VB 32-7, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Gutedel, Weißer Räuschling, Weißer Riesling, We S 503, Würzer.

Rote Rebsorten

Accent, Acolon, Alegrillo negro, Barbera, Bettlertraube, Blauer Frühburgunder, Blauer Gänsfüßer, Blauer Hängling, Blauer Limberger, Blauer Muskateller, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calabrese, Carménère, Chatus, Cumdeo Rouge, Dakapo, Deckrot, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Gamay noir, Gm 6421-2, Gm 6421-15, Gm 674-1, Gm 7217-5, Gm 8210-1, Grenache noir, Hartblau, Hegel, Heroldrebe, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Levitage, Malbec, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Muskat Trollinger, Nebbiolo, Neronet, Palas, Petit Verdot, Petite Syrah, Pinot Nova, Pinotage, Pinotin, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller, Rotberger, Rubinet, St. Laurent, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Heunisch, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tannat, Tempranillo, VB 91-26-5, We 70-281-37.

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Rheinischer“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen der Gemeinden Albig, Alsheim, Alzey, Appenheim, Armsheim, Aspisheim, Badenheim, Bechenheim, Bechtheim, Bechtolsheim, Bermersheim (Landkreis Alzey-Worms), Bermersheim vor der Höhe, Biebelnheim, Biebelsheim, Bingen am Rhein (mit Ausnahme Bingerbrück), Bodenheim, Bornheim (Landkreis Alzey-Worms), Bubenheim (Landkreis Mainz-Bingen), Budenheim, Dalheim, Dexheim, Dienheim, Dintesheim, Dittelsheim-Heßloch, Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eckelsheim, Eich, Eimsheim, Engelstadt, Ensheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Essenheim, Flonheim, Flörsheim-Dalsheim, Flomborn, Framersheim, Frei-Laubersheim, Freimersheim (Landkreis Alzey-Worms), Frettenheim, Friesenheim, Fürfeld, Gabsheim, Gau-Algesheim, Gau-Bickelheim, Gau-Bischofsheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Gau-Weinheim, Gensingen, Gimbsheim, Grolsheim, Gumbsheim, Gundersheim, Gundheim, Guntersblum, Hackenheim, Hahnheim, Hangen-Weisheim, Harxheim (Landkreis Mainz-Bingen), Hillesheim (Landkreis Mainz-Bingen), Hochborn, Hohen-Sülzen, Horrweiler, Ingelheim am Rhein, Jugenheim in Rheinhessen, Kettenheim, Klein-Winternheim, Köngernheim, Lonsheim, Lörzweiler, Ludwigshöhe, Mainz, Mauchenheim, Mettenheim, Mölsheim, Mommenheim, Monsheim, Monzernheim, Mörstadt, Nack, Nackenheim, Neu-Bamberg, Nieder-Hilbersheim, Nieder-Olm, Nieder-Wiesen, Nierstein, Ober-Flörsheim, Ober-Hilbersheim, Ober-Olm, Ockenheim, Offenheim, Offstein, Oppenheim, Osthofen, Partenheim, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Sankt Johann (Landkreis Mainz-Bingen), Saulheim, Schornsheim, Schwabenheim an der Selz, Selzen, Siefersheim, Sörgenloch, Spiesheim, Sprendlingen, Stadecken-Elsheim, Stein-Bockenheim, Sulzheim, Tiefenthal (Landkreis Bad Kreuznach), Udenheim, Uelversheim, Undenheim, Vendersheim, Volxheim, Wachenheim (Landkreis Alzey-Worms), Wahlheim, Wallertheim, Weinolsheim, Welgesheim, Wendelsheim, Westhofen, Wintersheim, Wolfsheim, Wöllstein, Wonsheim, Worms, Wörrstadt, Zornheim, Zotzenheim stammen.

Die Abgrenzungskarten können unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein eingesehen werden.

Erzeugnisse der g.g.A. Rheinischer dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:

Das Gebiet des „Rheinischer“ liegt am nördlichen Ende des Oberrheingrabens im Rheinknie zwischen den Städten Mainz, Bingen, Alzey und Worms. Das Relief ist geprägt durch Plateaus aus widerständigem Kalkstein, welche durch breite Talungen mit sanften Hügeln und Niederungen durchschnitten werden. Die höchsten Plateaubereiche liegen zwischen 250 und 300 Metern über NN, wohingegen die Niederungen 100 bis 150 Meter über NN aufweisen. Der Weinbau konzentriert sich auf die Hangbereiche. Im Durchschnitt wächst der Wein in einer Höhe von 175 Metern über NN. Es dominieren Expositionen von Südost bis Südwest.

Das Weinbaugebiet wird überwiegend von tertiären und quartären Sedimenten aufgebaut, welche über einem Sockel aus Rotliegend-Gesteinen liegen. Diese Rotliegend-Gesteine treten lediglich im äußersten Südwesten und bei Nierstein an die Erdoberfläche (Niersteiner Horst). Der größte Teil wird von tertiären Gesteinen aufgebaut, welche überwiegend von quartären Sedimenten (Lösslehm, Flussterrassen, Auensedimente, Hangsedimente) überlagert werden. Die Plateaubereiche werden von tertiären Kalksteinen gebildet, wohingegen die Hang-, Hügel- und Niederungsbereiche in weicheren tertiären Mergeln entwickelt sind. Die Kalksteine der Plateaubereiche sind meist mit Löss überlagert, die Kalke und Mergel der Hangbereiche werden oft von Löss oder Hangsedimenten verschleiert, wohingegen die Mergel der Niederungszonen von Auen-, Terrassen- oder Umlagerungssedimenten bedeckt sind. Im nordwestlichen Teil des Weinbaugebiets in der Nähe von Bingen treten devonische Quarzite und Tonschiefer auf. Für die Bodenbildung stellt der Löss beziehungsweise Lösslehm das wichtigste Ausgangssubstrat dar.

Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Weinbaugebiet wie folgt fassen: Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt circa 9,9 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,6 °C. Die Areale mit den niedrigeren Jahresdurchschnittstemperaturen liegen im Südwesten des Anbaugebiets an der Grenze zum Saar-Nahe-Becken. Mittlere Temperaturwerte findet man auf dem Tafel- und Hügelland, wogegen die höchsten Jahresdurchschnitts­temperaturen mit zunehmender Nähe zum Oberrheingraben erreicht werden. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 550 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 65 % (355 mm) des Jahresniederschlages. Im Schnitt erhalten die rheinhessischen Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 650 000 WH/​m2.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

☐ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Art der Bedingung:

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Erzeugnisse der g.g.A. „Rheinischer“ müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 der Produktspezifikation benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und den in Nummer 8 der Produktspezifikation zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung g.g.A. „Rheinischer“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

13 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach
Postfach: 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​79 3-0
Telefax: 06 71/​79 3-19 9
E-Mail: info@lwk-rlp.de 

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-19 0
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de 

14 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

„Rheinischer“
Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe

1 Geschützter Name

„Rheinischer“

2 Kategorie von Weinerzeugnissen

Wein, Likörwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Schaumwein und teilweise gegorener Traubenmost

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Der natürliche Alkoholgehalt darf bei den Erzeugnissen Wein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséwein sowie Rotling und bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.
Gesamtalkoholgehalt mit Ausnahme der Kategorien Wein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtzuckergehalt: Es gilt geltendes Recht.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung g.g.A. Rheinischer in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.
Für Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Schaumwein werden die Geschmacksangaben durch geltendes Recht festgesetzt.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Es gilt geltendes Recht.

3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in Vol.-% Alkohol und °Öchsle)

Wein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure,
Schaumwein und teilweise gegorener Traubenmost
6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle
Likörwein 12 Vol.-% und 89 °Öchsle

3.3 Organoleptisch

Weißweine

Die Farbe ist meist blass- bis strohgelb, oft mit grünen Reflexen. Die Weine weisen in der Regel Aromen nach gelben und tropischen Früchten, vereinzelt auch mit floralen Muskatnoten, und eine fein abgestimmte Süße und Säure auf.

Weine aus der Rebsorte Riesling sind besonders geeignet, um die Unterschiede der verschiedenen Terroir des Gebiets „Rheinischer“ widerzuspiegeln.

Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Im Geruch sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Rotweine

Rotweine sind von roter bis tiefroter Farbe oft mit bläulich violetten Anteilen und weisen meist Aromen roter Früchte und Beeren auf bei grundsätzlich weicher Säurestruktur. Mittelschwere Weine haben eine weiche Säure und zurückhaltende Tanninstruktur bei hoher Fruchtigkeit. Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Auf­schütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Roséweine, Blanc de Noir

Roséweine von blass- bis hellroter Farbe, die ausschließlich aus roten Trauben hell gekeltert werden. Die Blanc de Noir-Weine sind weißweinfarben. Sie sind meist geprägt von Aromen nach roten Früchten und Beeren und einer frischen, lebendigen Säure. Es kann auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Rotling

Rotlinge sind von blass- bis hellroter Farbe, die durch Verschneiden weißer und roter Trauben oder Maische gewonnen werden. Sie besitzen meist einen mittleren Körper und vereinen in der Regel die Aromen von gelben und roten Früchten. Es kann auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Likörwein

Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel je nach verwendeter Rebsorte zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind geschmacklich meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen, ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren, ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es können eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.

Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich in der Regel durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische. Es treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervor. Das Farbspektrum umfasst in der Regel blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.

Schaumwein

Schaumweine weisen grundsätzlich eine ausgeprägte bis kräftige Perlage auf und sind in der Regel fruchtig und hefegeprägt mit animierender Säure. Sie sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Schaumweine zeigen sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb weist aber auch teils roséfarbene sowie verschiedene Rottöne auf.

Teilweise gegorener Traubenmost

Teilweise gegorener Traubenmost ist meistens geprägt durch eine spürbare Restsüße mit dezenter bis kräftiger Säure, kombiniert mit prickelnder Kohlensäure und einer leichten Eintrübung, die durch die in der Schwebe befindliche Hefe verursacht ist.

Je nach verwendeter Rebsorte ist er in der Regel weißlich, grünlich, gelblich oder rötlich trüb. Im Geschmack grundsätzlich fruchtig an Saft beziehungsweise Most erinnernd mit rebsortentypischen Nuancen sowie deutlichen Hefe- und Gäraromen.

4 Abgrenzung des Gebietes

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Rheinischer“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen der Gemeinden Albig, Alsheim, Alzey, Appenheim, Armsheim, Aspisheim, Badenheim, Bechenheim, Bechtheim, Bechtolsheim, Bermersheim (Landkreis Alzey-Worms), Bermersheim vor der Höhe, Biebelnheim, Biebelsheim, Bingen am Rhein (mit Ausnahme Bingerbrück), Bodenheim, Bornheim (Landkreis Alzey-Worms), Bubenheim (Landkreis Mainz-Bingen), Budenheim, Dalheim, Dexheim, Dienheim, Dintesheim, Dittelsheim-Heßloch, Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eckelsheim, Eich, Eimsheim, Engelstadt, Ensheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Essenheim, Flonheim, Flörsheim-Dalsheim, Flomborn, Framersheim, Frei-Laubersheim, Freimersheim (Landkreis Alzey-Worms), Frettenheim, Friesenheim, Fürfeld, Gabsheim, Gau-Algesheim, Gau-Bickelheim, Gau-Bischofsheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Gau-Weinheim, Gensingen, Gimbsheim, Grolsheim, Gumbsheim, Gundersheim, Gundheim, Guntersblum, Hackenheim, Hahnheim, Hangen-Weisheim, Harxheim (Landkreis Mainz-Bingen), Hillesheim (Landkreis Mainz-Bingen), Hochborn, Hohen-Sülzen, Horrweiler, Ingelheim am Rhein, Jugenheim in Rheinhessen, Kettenheim, Klein-Winternheim, Köngernheim, Lonsheim, Lörzweiler, Ludwigshöhe, Mainz, Mauchenheim, Mettenheim, Mölsheim, Mommenheim, Monsheim, Monzernheim, Mörstadt, Nack, Nackenheim, Neu-Bamberg, Nieder-Hilbersheim, Nieder-Olm, Nieder-Wiesen, Nierstein, Ober-Flörsheim, Ober-Hilbersheim, Ober-Olm, Ockenheim, Offenheim, Offstein, Oppenheim, Osthofen, Partenheim, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Sankt Johann (Landkreis Mainz-Bingen), Saulheim, Schornsheim, Schwabenheim an der Selz, Selzen, Siefersheim, Sörgenloch, Spiesheim, Sprendlingen, Stadecken-Elsheim, Stein-Bockenheim, Sulzheim, Tiefenthal (Landkreis Bad Kreuznach), Udenheim, Uelversheim, Undenheim, Vendersheim, Volxheim, Wachenheim (Landkreis Alzey-Worms), Wahlheim, Wallertheim, Weinolsheim, Welgesheim, Wendelsheim, Westhofen, Wintersheim, Wolfsheim, Wöllstein, Wonsheim, Worms, Wörrstadt, Zornheim, Zotzenheim stammen.

Die Abgrenzungskarten können unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein eingesehen werden.

Erzeugnisse der g.g.A. Rheinischer dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

5 Traditionelle Begriffe

a)
Landwein
b)
Federweisser

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.
6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.
6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 150 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten

Adelfränkisch, Albalonga, Alvarinho, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Cumdeo Blanc, Dalkauer, Donauriesling, Donauveltliner, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Findling, Freisamer, Früher Roter Malvasier, Furmint, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Glera, Gm 324 58, Gm 6423-12, Gm 6427-5, Gm 789-10, Gm 7926-1, Gm 7941-11, Goldmuskateller, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Jakob Gerhardt blanc, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Manzoni bianco, Mariensteiner, Marsanne blanche, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscabona, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Orangentraube, Orion, Ortega, Perle, Petit Manseng, Phoenix, Pollux, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rheinfelder, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Gutedel, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Septimer, Siegerrebe, Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier Gris, Staufer, Trebbiano di Soave, VB 32-7, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Gutedel, Weißer Räuschling, Weißer Riesling, We S 503, Würzer.

Rote Rebsorten

Accent, Acolon, Alegrillo negro, Barbera, Bettlertraube, Blauer Frühburgunder, Blauer Gänsfüßer, Blauer Hängling, Blauer Limberger, Blauer Muskateller, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calabrese, Carménère, Chatus, Cumdeo Rouge, Dakapo, Deckrot, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Gamay noir, Gm 6421-2, Gm 6421-15, Gm 674-1, Gm 7217-5, Gm 8210-1, Grenache noir, Hartblau, Hegel, Heroldrebe, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Levitage, Malbec, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Muskat Trollinger, Nebbiolo, Neronet, Palas, Petit Verdot, Petite Syrah, Pinot Nova, Pinotage, Pinotin, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller, Rotberger, Rubinet, St. Laurent, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Heunisch, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tannat, Tempranillo, VB 91-26-5, We 70-281-37.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EU) Nummer 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Gebiet des „Rheinischer“ liegt am nördlichen Ende des Oberrheingrabens im Rheinknie zwischen den Städten Mainz, Bingen, Alzey und Worms. Das Relief ist geprägt durch Plateaus aus widerständigem Kalkstein, welche durch breite Talungen mit sanften Hügeln und Niederungen durchschnitten werden. Die höchsten Plateaubereiche liegen zwischen 250 und 300 Metern über NN, wohingegen die Niederungen 100 bis 150 Meter über NN aufweisen. Der Weinbau konzentriert sich auf die Hangbereiche. Im Durchschnitt wächst der Wein in einer Höhe von 175 Metern über NN. Es dominieren Expositionen von Südost bis Südwest.

9.1.2 Geologie

Das Weinbaugebiet wird überwiegend von tertiären und quartären Sedimenten aufgebaut, welche über einem Sockel aus Rotliegend-Gesteinen liegen. Diese Rotliegend-Gesteine treten lediglich im äußersten Südwesten und bei Nierstein an die Erdoberfläche (Niersteiner Horst). Der größte Teil wird von tertiären Gesteinen aufgebaut, welche überwiegend von quartären Sedimenten (Lösslehm, Flussterrassen, Auensedimente, Hangsedimente) überlagert werden. Die Plateaubereiche werden von tertiären Kalksteinen gebildet, wohingegen die Hang-, Hügel- und Niederungsbereiche in weicheren tertiären Mergeln entwickelt sind.

Die Kalksteine der Plateaubereiche sind meist mit Löss überlagert, die Kalke und Mergel der Hangbereiche werden oft von Löss oder Hangsedimenten verschleiert, wohingegen die Mergel der Niederungszonen von Auen-, Terrassen- oder Umlagerungssedimenten bedeckt sind. Im nordwestlichen Teil des Weinbaugebiets in der Nähe von Bingen treten devonische Quarzite und Tonschiefer auf. Für die Bodenbildung stellt der Löss beziehungsweise Lösslehm das wichtigste Ausgangssubstrat dar.

9.2 Natürliche Einflüsse

Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Weinbaugebiet wie folgt fassen: Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt circa 9,9 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,6 °C. Die Areale mit den niedrigeren Jahresdurchschnittstemperaturen liegen im Südwesten des Anbaugebiets an der Grenze zum Saar-Nahe-Becken. Mittlere Temperaturwerte findet man auf dem Tafel- und Hügelland, wogegen die höchsten Jahresdurchschnittstemperaturen mit zunehmender Nähe zum Oberrheingraben erreicht werden. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 550 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 65 % (355 mm) des Jahresniederschlages. Im Schnitt erhalten die rheinhessischen Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 650 000 WH/​m2.

9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Die in den Nummern 9.1 und 9.2 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Trauben, die aufgrund des unterschiedlichen Mikroklimas, der Böden und aufgrund der Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.

Die Geltung der Weine hängt dabei stark ab von der Qualifikation der Winzer sowie vom jeweiligen Standort des Weinbergs. Bei generell milden Wetterverhältnissen sorgt eine Vielzahl an Klima- und Bodenverhältnissen in Rheinhessen für ein reiches Spektrum an interessanten Weinen. Dementsprechend werden die unterschiedlichsten Rebsorten mit häufig fruchtiger Ausprägung sowie vielfach erkennbarer Mineralik der Weine angebaut, die in ihrer großen Varianz in Deutschland einzigartig sind.

9.3.1 „Wein“

Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.

9.3.2 „Likörwein“

Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Alkohol.

9.3.3 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“

Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.

9.3.4 „Schaumwein“

Die Herstellung erfolgt durch erste oder zweite alkoholische Gärung im Tank oder in der Flasche.

9.3.5 „Teilweise gegorener Traubenmost“

Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.

10 Sonstige Anforderung von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

„Rheinischer“ muss zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 der Produktspezifikation benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und den in Nummer 8 der Produktspezifikation zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung g.g.A. Rheinischer in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

11 Name und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-19 0
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de 

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstr. 7, 55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​79 3-0
Telefax: 06 71/​79 3-19 9
E-Mail: info@lwk-rlp.de 

11.2 Aufgaben

11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Erzeugnissen der g.g.A. Rheinischer verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Erntemengen nach Rebsorte, die unter der g.g.A. vermarktet werden können. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

11.2.3 Kontrolle der Produktspezifikationen

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation erfolgt durch das Landesuntersuchungsamt. Die Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen werden in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinhersteller ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

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