Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 16/25/51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143
„g.U. Pfalz“
Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung (Anlage).
Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.
Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: +49 (0) 2 28/68 45-32 22/-39 23/-2919
Telefax: +49 (0) 2 28/68 45-45 02
De-Mail: info@ble.de-mail.de
einzulegen.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Berghaus
Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)
1 Eingetragener Name:
Pfalz
1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:
PDO-DE: A 1272
1.2 Art der geografischen Angabe:
| ☐ | Geschützte geografische Angabe – g.g.A. |
| ⊠ | Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U. |
2 Antragsteller:
2.1 Name:
Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Pfalz
– Schutzgemeinschaft Pfalz –
2.2 Vollständige Anschrift:
Weberstr. 9
55130 Mainz
2.3 Rechtsform:
Anerkannte Schutzgemeinschaft nach § 22g WeinG
2.4 Telefon/Telefax/E-Mail:
06131/620 551
06131/620 550
info@bwv-rlp.de
3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):
Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Pfalz
– Schutzgemeinschaft Pfalz –
3.1 Vollständige Anschrift:
Weberstr. 9
55130 Mainz
3.2 Telefon/Telefax/E-Mail:
06131/620 551
06131/620 550
info@bwv-rlp.de
4 Änderungen:
4.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)
| ☐ | Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse |
| ☐ | Spezifische önologische Verfahren |
| ⊠ | Abgrenzung des Gebietes |
| ☐ | Hektarhöchstertrag |
| ⊠ | Keltertraubensorte |
| ⊠ | Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/Anforderungen von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation |
| ⊠ | Kontrollbehörde |
| ☐ | Sonstiges |
4.2 Beschreibung der Veränderungen:
- a)
-
Abgrenzung des GebietesIn der Abgrenzung der g.U. Pfalz werden folgende Flurstücke aufgenommen:
Gemarkung GMK-Nr. Flur Zähler Nenner Albsheim 4411 0 695 0 Altdorf 5470 0 917 0 Altdorf 5470 0 918 0 Bad Bergzabern 5372 0 4870 99 Bad Bergzabern 5372 0 4871 99 Berghausen 4071 0 928 4 Burrweiler 5491 0 511 0 Deidesheim 4310 0 8607 0 Deidesheim 4310 0 8709 0 Deidesheim 4310 0 8608 0 Deidesheim 4310 0 8702 0 Deidesheim 4310 0 8703 0 Deidesheim 4310 0 8704 0 Deidesheim 4310 0 8705 0 Deidesheim 4310 0 8706 0 Deidesheim 4310 0 8707 0 Deidesheim 4310 0 8708 0 Deidesheim 4310 0 8710 0 Deidesheim 4310 0 8711 0 Deidesheim 4310 0 8712 0 Deidesheim 4310 0 8713 0 Deidesheim 4310 0 8715 0 Deidesheim 4310 0 8716 0 Dierbach 5358 0 3250 0 Dierbach 5358 0 3260 0 Dierbach 5358 0 3264 0 Dierbach 5358 0 3271 0 Dörrenbach 5366 0 9409 99 Dörrenbach 5366 0 9419 0 Dörrenbach 5366 0 9422 99 Dörrenbach 5366 0 9423 0 Dörrenbach 5366 0 9457 0 Dörrenbach 5366 0 9479 0 Dörrenbach 5366 0 9497 99 Dörrenbach 5366 0 9501 99 Dörrenbach 5366 0 9530 99 Dörrenbach 5366 0 9567 99 Dörrenbach 5366 0 9568 99 Dörrenbach 5366 0 9571 99 Edesheim 5479 0 9515 0 Edesheim 5479 0 9516 0 Edesheim 5479 0 9517 0 Edesheim 5479 0 9518 0 Edesheim 5479 0 9519 0 Edesheim 5479 0 9520 0 Erpolzheim 4366 0 1409 2 Essingen 5517 0 6331 0 Freinsheim 4369 0 5529 2 Freinsheim 4369 0 7928 0 Freinsheim 4369 0 7930 0 Freinsheim 4369 0 7931 0 Freinsheim 4369 0 7932 0 Freinsheim 4369 0 7933 0 Freinsheim 4369 0 7948 0 Freinsheim 4369 0 7949 0 Freinsheim 4369 0 7950 0 Freinsheim 4369 0 7951 0 Freinsheim 4369 0 7952 0 Freinsheim 4369 0 7953 0 Freinsheim 4369 0 7954 0 Freinsheim 4369 0 7845 0 Freinsheim 4369 0 7861 0 Freinsheim 4369 0 7867 0 Freinsheim 4369 0 7873 0 Freinsheim 4369 0 7888 0 Freinsheim 4369 0 7889 0 Freinsheim 4369 0 7890 0 Freinsheim 4369 0 7891 0 Freinsheim 4369 0 7892 0 Freinsheim 4369 0 7893 0 Freinsheim 4369 0 7894 0 Freinsheim 4369 0 7895 0 Freinsheim 4369 0 7905 0 Freinsheim 4369 0 7906 0 Freinsheim 4369 0 7907 0 Freinsheim 4369 0 7908 0 Freinsheim 4369 0 7909 0 Freinsheim 4369 0 7910 0 Freinsheim 4369 0 7911 0 Freinsheim 4369 0 7912 0 Freinsheim 4369 0 7913 0 Freinsheim 4369 0 7914 0 Freinsheim 4369 0 7915 0 Freinsheim 4369 0 7916 0 Freinsheim 4369 0 7917 0 Freinsheim 4369 0 7918 0 Friedelsheim 4337 0 599 0 Gimmeldingen 4259 0 1555 2 Gimmeldingen 4259 0 1556 0 Gimmeldingen 4259 0 1556 2 Gimmeldingen 4259 0 1607 0 Gimmeldingen 4259 0 1610 0 Gimmeldingen 4259 0 1613 0 Gimmeldingen 4259 0 1618 1 Gimmeldingen 4259 0 1618 2 Gimmeldingen 4259 0 1620 2 Gimmeldingen 4259 0 1634 2 Gimmeldingen 4259 0 1642 0 Gimmeldingen 4259 0 1818 0 Gimmeldingen 4259 0 1905 0 Gimmeldingen 4259 0 1930 0 Gimmeldingen 4259 0 1931 0 Gimmeldingen 4259 0 1932 0 Gimmeldingen 4259 0 1933 0 Gimmeldingen 4259 0 1984 1 Gimmeldingen 4259 0 1986 3 Gimmeldingen 4259 0 2266 0 Gimmeldingen 4259 0 2267 0 Gimmeldingen 4259 0 2268 0 Gimmeldingen 4259 0 2274 3 Gimmeldingen 4259 0 2278 1 Gimmeldingen 4259 0 2300 0 Gimmeldingen 4259 0 2301 0 Gimmeldingen 4259 0 2302 0 Gimmeldingen 4259 0 2303 0 Gimmeldingen 4259 0 2304 0 Gimmeldingen 4259 0 2308 0 Gimmeldingen 4259 0 2308 2 Gimmeldingen 4259 0 2311 0 Gimmeldingen 4259 0 2312 0 Gimmeldingen 4259 0 3193 2 Gimmeldingen 4259 0 3216 0 Gimmeldingen 4259 0 3217 0 Gimmeldingen 4259 0 3434 0 Gimmeldingen 4259 0 3435 0 Gimmeldingen 4259 0 3436 1 Gimmeldingen 4259 0 3437 0 Gimmeldingen 4259 0 3448 0 Gimmeldingen 4259 0 3449 0 Gimmeldingen 4259 0 3450 0 Gimmeldingen 4259 0 3451 0 Gimmeldingen 4259 0 3473 2 Gimmeldingen 4259 0 3474 0 Gimmeldingen 4259 0 3488 2 Gimmeldingen 4259 0 3529 1 Gimmeldingen 4259 0 3547 0 Gimmeldingen 4259 0 3548 0 Gimmeldingen 4259 0 3549 0 Gimmeldingen 4259 0 3566 0 Gimmeldingen 4259 0 3569 0 Gimmeldingen 4259 0 3570 0 Gimmeldingen 4259 0 3571 0 Gimmeldingen 4259 0 3572 0 Gimmeldingen 4259 0 3573 0 Gimmeldingen 4259 0 3574 0 Gimmeldingen 4259 0 3577 1 Gimmeldingen 4259 0 3577 2 Gimmeldingen 4259 0 3578 1 Gimmeldingen 4259 0 3578 2 Gimmeldingen 4259 0 3579 1 Gimmeldingen 4259 0 3579 2 Gimmeldingen 4259 0 3580 0 Gimmeldingen 4259 0 3582 0 Gimmeldingen 4259 0 3588 0 Gimmeldingen 4259 0 3591 0 Gimmeldingen 4259 0 3595 0 Gimmeldingen 4259 0 3596 0 Gimmeldingen 4259 0 3603 0 Gimmeldingen 4259 0 3635 0 Gimmeldingen 4259 0 3650 0 Gimmeldingen 4259 0 3704 2 Gönnheim 4338 0 1755 0 Gönnheim 4338 0 1757 0 Gönnheim 4338 0 1758 0 Gönnheim 4338 0 1760 0 Gönnheim 4338 0 1806 0 Godramstein 5558 0 5197 3 Großfischlingen 5478 0 252 4 Großfischlingen 5478 0 253 1 Großfischlingen 5478 0 254 1 Großfischlingen 5478 0 255 0 Großfischlingen 5478 0 256 0 Großfischlingen 5478 0 257 0 Großfischlingen 5478 0 258 0 Großfischlingen 5478 0 259 0 Großfischlingen 5478 0 260 0 Großfischlingen 5478 0 261 0 Großfischlingen 5478 0 262 0 Großfischlingen 5478 0 263 0 Großfischlingen 5478 0 264 0 Großfischlingen 5478 0 265 0 Großfischlingen 5478 0 266 0 Großfischlingen 5478 0 267 0 Großfischlingen 5478 0 268 2 Großfischlingen 5478 0 269 3 Großfischlingen 5478 0 270 0 Großkarlbach 4405 0 1934 0 Großkarlbach 4405 0 2059 0 Großkarlbach 4405 0 2059 1 Großkarlbach 4405 0 2060 0 Großkarlbach 4405 0 2061 0 Großkarlbach 4405 0 2062 0 Großkarlbach 4405 0 2063 0 Großkarlbach 4405 0 2064 0 Großkarlbach 4405 0 2065 0 Großkarlbach 4405 0 2066 0 Großkarlbach 4405 0 2067 0 Großkarlbach 4405 0 2068 0 Großkarlbach 4405 0 2069 0 Haardt 4258 0 214 0 Heiligenstein 4072 0 977 0 Heiligenstein 4072 0 978 0 Heiligenstein 4072 0 978 2 Heiligenstein 4072 0 979 0 Heiligenstein 4072 0 1078 5 Heiligenstein 4072 0 1151 2 Heiligenstein 4072 0 1151 4 Herxheim 4373 0 2540 0 Hochdorf 3996 0 1915 0 Hochdorf 3996 0 1915 4 Hochdorf 3996 0 1917 4 Hochdorf 3996 0 1917 6 Kirrweiler 5455 0 4573 2 Kirrweiler 5455 0 4574 0 Kirrweiler 5455 0 4576 0 Kirrweiler 5455 0 4578 0 Kirrweiler 5455 0 4579 0 Kirrweiler 5455 0 4580 6 Kirrweiler 5455 0 4580 7 Kirrweiler 5455 0 4580 8 Kirrweiler 5455 0 4580 9 Kirrweiler 5455 0 4581 3 Kirrweiler 5455 0 4581 4 Kirrweiler 5455 0 4582 0 Kirrweiler 5455 0 4584 0 Kirrweiler 5455 0 4585 0 Kirrweiler 5455 0 4590 0 Kirrweiler 5455 0 7488 0 Kirrweiler 5455 0 7489 0 Kirrweiler 5455 0 7495 0 Kirrweiler 5455 0 7497 0 Kirrweiler 5455 0 7524 0 Kirrweiler 5455 0 7538 0 Kirrweiler 5455 0 7539 0 Kirrweiler 5455 0 7540 0 Kirrweiler 5455 0 7541 0 Kirrweiler 5455 0 7542 0 Kirrweiler 5455 0 7544 0 Kirrweiler 5455 0 7571 0 Kirrweiler 5455 0 7583 0 Kirrweiler 5455 0 7611 0 Kirrweiler 5455 0 7612 0 Kirrweiler 5455 0 7613 0 Kirrweiler 5455 0 7614 0 Kirrweiler 5455 0 7814 0 Kirrweiler 5455 0 7616 0 Kirrweiler 5455 0 7618 0 Kirrweiler 5455 0 7620 0 Kirrweiler 5455 0 7621 0 Kirrweiler 5455 0 7630 0 Kirrweiler 5455 0 7642 0 Kirrweiler 5455 0 7643 0 Kirrweiler 5455 0 7646 0 Kirrweiler 5455 0 7647 0 Kirrweiler 5455 0 7648 0 Kirrweiler 5455 0 7649 0 Kirrweiler 5455 0 7687 0 Kirrweiler 5455 0 7690 0 Kirrweiler 5455 0 7700 0 Kirrweiler 5455 0 7701 0 Kirrweiler 5455 0 7777 0 Kirrweiler 5455 0 7815 0 Kirrweiler 5455 0 7820 0 Kirrweiler 5455 0 7821 0 Kirrweiler 5455 0 7849 0 Kirrweiler 5455 0 7850 0 Kirrweiler 5455 0 7851 0 Kirrweiler 5455 0 7852 0 Kirrweiler 5455 0 7853 0 Kirrweiler 5455 0 7854 0 Kirrweiler 5455 0 7855 0 Kirrweiler 5455 0 7856 0 Kirrweiler 5455 0 7857 0 Kirrweiler 5455 0 7858 0 Kirrweiler 5455 0 7859 0 Kirrweiler 5455 0 7860 0 Kirrweiler 5455 0 7862 0 Kirrweiler 5455 0 7863 0 Kirrweiler 5455 0 7877 0 Kleinfischlingen 5477 0 1056 0 Lambsheim 3971 0 3408 2 Lambsheim 3971 0 3409 0 Lambsheim 3971 0 3410 2 Lambsheim 3971 0 3414 0 Lambsheim 3971 0 3422 0 Lambsheim 3971 0 3423 0 Lambsheim 3971 0 3430 1 Lambsheim 3971 0 3432 1 Lambsheim 3971 0 3434 0 Lambsheim 3971 0 3463 0 Lambsheim 3971 0 3465 0 Lambsheim 3971 0 3466 0 Lambsheim 3971 0 3468 0 Lambsheim 3971 0 3470 0 Lambsheim 3971 0 3474 0 Lambsheim 3971 0 3475 0 Lambsheim 3971 0 3480 0 Lambsheim 3971 0 3481 0 Lambsheim 3971 0 3482 0 Lambsheim 3971 0 3505 0 Lambsheim 3971 0 3507 0 Lambsheim 3971 0 3508 0 Lambsheim 3971 0 3509 0 Lambsheim 3971 0 3609 0 Lambsheim 3971 0 3625 0 Meckenheim 4306 0 2488 0 Mühlheim 4412 0 304 0 Neustadt 4257 0 2816 0 Niederotterbach 5357 0 1170 0 Niederotterbach 5357 0 1422 0 Niederotterbach 5357 0 1423 0 Niederotterbach 5357 0 1424 0 Nußdorf 5556 0 4129 15 Nußdorf 5556 0 4186 2 Nußdorf 5556 0 4187 0 Nußdorf 5556 0 4274 5 Nußdorf 5556 0 6271 11 Nußdorf 5556 0 7897 1 Nußdorf 5556 0 7898 1 Nußdorf 5556 0 7910 0 Nußdorf 5556 0 8000 0 Nußdorf 5556 0 8074 0 Nußdorf 5556 0 8082 0 Nußdorf 5556 0 8099 0 Nußdorf 5556 0 8100 0 Nußdorf 5556 0 8155 0 Nußdorf 5556 0 8229 0 Oberotterbach 5364 0 4281 0 Oberotterbach 5364 0 4282 0 Oberotterbach 5364 0 4283 0 Oberotterbach 5364 0 4284 0 Oberotterbach 5364 0 4285 0 Oberotterbach 5364 0 4286 0 Obersülzen 4409 0 283 0 Obersülzen 4409 0 307 0 Obersülzen 4409 0 308 0 Obersülzen 4409 0 309 0 Obrigheim 4413 0 949 0 Obrigheim 4413 0 950 0 Schweighofen 5354 0 1343 0 Schweighofen 5354 0 1344 0 Schweighofen 5354 0 1345 0 Ungstein 4358 0 3512 2 Ungstein 4358 0 3512 3 Ungstein 4358 0 3512 4 Venningen 5468 0 7388 1 Vollmersweiler 5677 0 688 0 Wachenheim 4336 0 8263 0 Weisenheim am Sand 4367 0 1508 3 Weisenheim am Sand 4367 0 1510 0 Weisenheim am Sand 4367 0 1511 2 Weisenheim am Sand 4367 0 1512 3 Weisenheim am Sand 4367 0 2380 1 Weisenheim am Sand 4367 0 2382 1 Weisenheim am Sand 4367 0 2387 9 Folgende Flurstücke werden aus der Gebietsabgrenzung Pfälzer Landwein gestrichen:Gemarkung GMK-Nr. Flur Zähler Nenner Nußdorf 5556 0 8076 0 Nußdorf 5556 0 8091 0 Nußdorf 5556 0 8156 0 Nußdorf 5556 0 8230 0 Nußdorf 5556 0 8233 0 Nußdorf 5556 0 8234 0 Nußdorf 5556 0 8235 0 Nußdorf 5556 0 8236 0 - b)
-
KeltertraubensortenEs werden folgende Rebsorten hinzugefügt:Weiße Rebsorten:AligotéRote Rebsorten:Levitage, Pinot KorsEbenfalls wurden vorhandene Rechtschreibfehler bei einzelnen Sorten korrigiert und Namensänderungen übernommen.
- c)
-
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/Anforderungen von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden OrganisationRebsorten zur Herstellung von EinzellagenweinenZur Herstellung von Einzellagenweinen sind alle Rebsorten zugelassen, die zur Herstellung eines Qualitätsweins der g.U. Pfalz zugelassen sind. Mit Ausnahme der edelsüßen Einzellagen-Prädikatsweine ab Prädikat Beerenauslese sind Einzellagenweine der g.U. Pfalz zu 85 % aus den Rebsorten Chardonnay, Roter Traminer, Ruländer, Weißer Burgunder, Weißer Riesling, Blauer Spätburgunder oder Dornfelder herzustellen.
- d)
-
KontrollbehördenKontrollbehörden und deren Aufgaben werden aus der Produktspezifikation gestrichen und in einem gesonderten Dokument geführt.
4.3 Begründung der Veränderung:
- a)
-
Abgrenzung des GebietesDie aufzunehmenden Flurstücke entsprechen den Voraussetzungen des räumlichen Zusammenhangs sowie der weiteren prüfungsrelevanten Punkte der Geschäftsordnung der Schutzgemeinschaft Pfalz und sie haben das durch die Geschäftsordnung vorgesehene Verfahren durchlaufen.Die auszugrenzenden Flurstücke werden im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren als nicht mehr relevante Flächen für den Weinbau angesehen. Ein Beschluss der Teilnehmergemeinschaft zur Ausgrenzung liegt vor. Die Begebenheiten vor Ort sind der Teilnehmergemeinschaft bestens bekannt, sodass die vor Ort gelegenen Flächen im Rahmen eines solchen Verfahrens am besten von diesen Personen beurteilt werden kann.
- b)
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KeltertraubensortenWeiße Rebsorten:Aligoté: Die Verbreitung der Rebsorte Aligoté erstreckt sich über ganz Europa. Ihren Ursprung vermutet man im Burgund. Dort ist sie nach wie vor die zweitwichtigste Weißweinsorte. Die kalkreichen Böden des Burgund weisen eine große Ähnlichkeit zu den kalkreichen Böden der Pfalz (explizit Nord- und Südpfalz) auf. Im Aroma besticht der Aligoté vor allem durch seine Frische, seine knackige Säure und seine floralen und fruchtigen Aromen. Weinberge, die in guten Lagen stehen, bringen in guten Jahrgängen ebenbürtige Weine zum Chardonnay hervor.Wir sind fest davon überzeugt, in unseren Lagen und mit unserem Klima aus dieser Sorte ebenso gute Weine erzeugen zu können, wie wir sie auch aus Chardonnay usw. mittlerweile in der Pfalz erzeugen können. Hier könnten wir eine Vorreiter-Region für diese Sorte in Deutschland werden, die mit ihrem Geschmacksprofil der Weine sehr gut in die Stilistik und Vielfalt der Pfalz passen wird.Rote Rebsorten:Levitage: Bei Levitage handelt es sich um eine rote PiWi-Sorte mit Resistenzen gegen Odium und Peronospora. Die Elternsorte We 71-816-102 vereint Erbanteile von Lemberger und Dornfelder, aus der Elternsorte Gf 67-198-3 stammen die Resistenzen.Durch den lockeren Traubenaufbau und eine sehr feste Beerenhaut zeigt Levitage eine sehr gute Beständigkeit gegen Traubenfäule und Kirschessigfliege. Levitage erwies sich bislang als sehr ertragsstabil, produktionssicher, sowie gutmütig im Reifefenster.Levitage erbringt farbkräftige Weine mit Aromen von Waldfrüchten und Kirschen. Die Weine sind vollmundig und füllig sowie rund und warm bei zugleich harmonischer Gerbstoffstruktur. Stabile Säurewerte der Trauben erleichtern den kellertechnischen Umgang.Insgesamt besitzt Levitage das Potential, die für das Anbaugebiet Pfalz bedeutende Rebsorte Dornfelder zu ergänzen oder zu ersetzen, da die weinbaulichen und önologischen Eigenschaften recht ähnlich sind, jedoch ohne die Schwäche des Dornfelders aufzuzeigen, v. a. bezüglich Erreichung des Mindestmostgewichts und Anfälligkeit für Kirschessigfliegen.Pinot Kors: Pinot Kors ist eine Kreuzung aus Spätburgunder und dem ultraresistenten Stamm 99-1-48. Daraus gewinnt Pinot Kors sehr gute Resistenzen im falschen und dem echten Mehltau.Der Austrieb und der Blütezeitraum zeichnet sich mittelfrüh ab. Das Reifefenster ist sehr nah am klassischen Spätburgunder und passt daher äußerst gut zum Pfälzer Klima. Die Erträge werden mittel bis hoch eingestuft.Ampelografisch hat Pinot Kors eher kleine, 5-lappige Blätter. Die Traubenstruktur ist mittel bis groß, meist mit 3 bis 4 Schultern, dabei aber locker. Die Beeren sind mittel bis klein und haben eine dunkelblaue Farbe.Der Wuchs von Pinot Kors ist stark mit vertikalem Wachstum, aber auch hoher Geiztriebbildung.Önologisch weist sich die Rebsorte mit großer Ähnlichkeit zur Elternrebsorte Spätburgunder aus. Es gibt florale Noten und intensive Ausprägung von dunklen roten Früchten. Pinot Kors hat eine sehr gute, intensive polyphenolische Struktur und einen hohen Anthocyan Gehalt. Es können qualitativ hochwertige und haltbare Weine gekeltert werden.Die Rebsorte eignet sich durch ihre sehr gute Resistenz als Alternative zum Spätburgunder, kann hier in den Verschnitt genommen werden oder als Einzelrebsorte auf die Flasche gebracht werden und kann hier mit Vorteilen im Thema Nachhaltigkeit punkten.
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Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/Anforderungen von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden OrganisationDer Vorstand der Schutzgemeinschaft Pfalz hat sich in seiner Sitzung am 22. November 2023 auf Grundlage umfangreicher Datenanalyse sowohl vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz als auch von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für die Verwendung von folgenden Rebsorten zur Benennung von Einzellagenweinen entschieden.Weißer Riesling, Ruländer, Weißer Burgunder, Chardonnay, Roter Traminer, Dornfelder, Blauer SpätburgunderZudem hat der Vorstand beschlossen, dass alle edelsüßen Weine der Kategorien Beerenauslese, Trockenbeerenlese und Eiswein für alle im Anbaugebiet Pfalz zugelassenen Rebsorten für die Benennung von Einzellagenweinen zugelassen werden.Als Bezugsjahr für die Datenanalyse dient das Jahr 2023. Im Jahr 2023 wurden für die g.U. Pfalz 1 814 578 hl Qualitätswein geprüft.Laut Qualitätsweinprüfung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wurden von dieser Menge insgesamt 75 364 hl Wein mit einer Einzellagenbezeichnung vermarktet.Setzt man die Anstellungen im Prüfjahr 2023 in Bezug auf die Menge an insgesamt geprüften Hektoliter in der g.U. Pfalz, so beträgt die Menge an Weinen, die mit Einzellage vermarktet wurden, im Verhältnis zur Gesamtproduktionsmenge 4,15 %.Von den im Jahr 2023 angestellten Einzellagenweinen entfallen 60 638 hl auf die sieben o. g. Rebsorten. Somit liegt der prozentuale Anteil der sieben Rebsorten bei 80,5 %.Weißer Riesling:Insgesamt werden im Anbaugebiet 5 954 ha angebaut, was einen Anteil von 25 % an der Gesamtfläche ausmacht. Von der Gesamtproduktionsmenge dieser Rebsorte wurden insgesamt 7,35 % als Einzellagenwein vermarktet. Was eine Menge von 35 084 hl ausmacht.Dornfelder:Insgesamt werden im Anbaugebiet 2 454 ha angebaut, was einen Anteil von 10,3 % der Gebietsfläche ausmacht. Von der Gesamtmenge dieser Rebsorte wurden insgesamt 0,72 % als Einzellagenwein vermarktet. Was eine Menge von 1 934 hl bedeutet.Ruländer (Grauburgunder):Insgesamt werden im Anbaugebiet 2 235 ha angebaut, was einen Anteil von 9,5 % an der Gesamtfläche ausmacht. Von der Gesamtmenge dieser Rebsorte wurden insgesamt 3,67 % als Einzellagenwein vermarktet. Was eine Menge von 7 209 hl ausmacht.Blauer Spätburgunder:Im Jahr 2023 wurden 1 739 ha angebaut, was einen Flächenanteil an der Gesamtfläche des Gebietes von 7,3 % ausmacht.Insgesamt wurden 6,37 % der Gesamtmenge mit einer Einzellagenbezeichnung vermarktet. Was einer Menge von 5 986 hl entspricht.Weißer Burgunder:Insgesamt werden im Anbaugebiet 1 491 ha angebaut, was einen Anteil von 6,3 % an der Gesamtfläche ausmacht. Von der Gesamtmenge dieser Rebsorte wurden insgesamt 4,4 % als Einzellagenwein vermarktet. Was eine Menge von 4 742 hl ausmacht.Chardonnay:Insgesamt werden im Anbaugebiet 969 ha angebaut, was einen Anteil von 4,1 % an der Gesamtfläche ausmacht. Von der Gesamtmenge dieser Rebsorte wurden insgesamt 9,18 % als Einzellagenwein vermarktet. Was eine Menge von 3 525 hl bedeutet.Roter Traminer:Insgesamt werden im Anbaugebiet 508 ha angebaut, was einen Anteil von 2,1 % der Gesamtfläche ausmacht. Von der Gesamtmenge dieser Rebsorte wurden insgesamt 6,46 % als Einzellagenwein vermarktet. Was eine Menge von 2 077 hl ausmacht.Insgesamt werden auf 64,5 % der Anbaufläche der g.U. Pfalz diese sieben Rebsorten angepflanzt. Erkennbar ist zudem, anhand der aufgezeigten Mengen, dass die sieben Rebsorten einen Großteil (80,5 %) der tatsächlich noch unter Einzellage vermarkteten Weinmenge ausmacht und diese sieben Rebsorten damit zu den bedeutendsten Einzellagenrebsorten für die Pfalz zählen.Somit hat der Vorstand der Schutzgemeinschaft Rebsorten für die Einzellagenverwendung ausgewählt, die einen repräsentativen Querschnitt der tatsächlichen Nutzung durch die Weinbaubetriebe darstellt.Die als edelsüße Weine ausgebauten Kategorien ab der Qualitätsstufe Beerenauslese gelten seit vielen Jahren in der g.U. Pfalz als besondere Spezialität im Bereich der Süßweine. In der Regel handelt es sich hier um kleine bis sehr kleine Partien, die aber mit großer Bedeutung in Verwendung der Einzellagenbezeichnung vermarktet werden.Somit hat der Vorstand der Schutzgemeinschaft entschieden, im edelsüßen Bereich alle verwendeten Rebsorten für die Einzellagenbezeichnung zuzulassen.
- d)
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KontrollbehördenInformationen über Kontrollbehörden müssen nicht in die Produktspezifikation aufgenommen werden, sondern können in einem gesonderten Dokument verfügbar gemacht werden. Dies vereinfacht die spätere Aktualisierung, da Änderungen oder Streichungen in dem gesonderten Dokument nicht dem Verfahren für Standardänderungen unterliegen.
| ⊠ | Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/n. |
| Datum | Unterschrift(en) | |
Einziges Dokument
1 Eingetragener Name:
Pfalz
2 Art der geografischen Angabe:
Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
3 EU-Registriernummer:
PDO-DE: A 1272
4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:
Bundesrepublik Deutschland
5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:
| ⊠ | Wein | ⊠ | Perlwein |
| ☐ | Likörwein | ☐ | Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure |
| ☐ | Schaumwein | ☐ | Teilweise gegorener Traubenmost |
| ⊠ | Qualitätsschaumwein | ☐ | Wein aus eingetrockneten Trauben |
| ☐ | Aromatischer Qualitätsschaumwein | ☐ | Wein aus überreifen Trauben |
6 Beschreibung des Weines/der Weine:
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):
Erzeugnis: Qualitätswein weiß
In der Regel weisen Weißweine fruchtig frische bis hin zu exotisch fruchtige Aromen auf. Je nach Rebsorte und Ausbaustil treten grüne Aromen, würzige Aspekte und rauchige sowie mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet durch Holzkontakt ergänzt werden durch Aromen wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.
Sie zeichnen sich durch eine ausgewogene Säure-Süße-Balance aus, bei meist kräftigem Körper in Verbindung mit einer ausgeprägten bis moderaten Säure.
Die Farbgebung ist meist von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelben und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte können auch leichte Rottöne auftreten.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Qualitätswein rot
Rotweine zeichnen sich insbesondere durch Aromen nach Beeren und roten Früchten aus. Zudem können grüne Aspekte vorhanden sein. Je nach Ausbaustil und Reifung mit Holzkontakt ergänzen würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung ebenso wie reduktive Noten wie Feuerstein und Trüffel. Die meist körperbetonten Weine zeichnen sich durch eine milde bis spürbare Säure aus.
Die rote Farbgebung ist meist leicht kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Qualitätswein Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir
Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Blanc de Noir-Weine weisen das Farbspektrum von Weißweinen aus, während Rosé- und Weißherbstweine in der Regel zartrosa bis hellrot sind. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein weisen diese Weine in der Regel ein fruchtig frisches Aroma auf nach Beeren, roten und hellen/gelben Früchten. Je nach verwendeter Rebsorte können auch grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt Vanille-, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten.
Roséweine sind weniger vom Alkohol geprägt und können geschmacklich eine stärkere Säurewahrnehmung aufweisen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Qualitätswein Rotling
Der Verschnitt roter und weißer Trauben oder Maischen erzielt Weine, die sich sensorisch eng an die Spezifikationen von Roséweinen anlehnen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Prädikatswein Kabinett
Diese Weine zeichnen sich meistens durch frische fruchtige Aromen weißer, gelber und exotischer Früchte aus und können grün-grasige bis würzige Aspekte vermitteln. Sie weisen einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt auf. Sie zeigen eine erkennbare Rebsortentypizität, verbunden mit einer meist moderaten bis kräftigen Säurewahrnehmung. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Prädikatswein Spätlese
Aufgrund höherer Mostgewichte als Kabinettweine weisen Spätleseweine eine ausgeprägte Sortentypizität aus mit meist mehr Körper und höheren Alkoholgehalten. Dies spiegelt sich insbesondere in fruchtgeprägten Aromen sowie süßlich-würzigen Nuancen wider. Das Farbspektrum orientiert sich je nach Weintyp an den Qualitätsweinen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Prädikatswein Auslese
Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führt zu einer intensiven Sortentypizität. Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea) genutzt werden. Im Geruch dominieren meist intensive Fruchtaromen gepaart mit Nuancen exotischer Früchte, Honig und Dörrobst. Zudem zeichnen sie sich in der Regel durch eine ausgeprägte Restsüße aus. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Prädikatswein Beerenauslese
Gesunde voll- bis überreife Trauben, eingetrocknete und durch Edelfäule konzentrierte Beeren ergeben eine hohe Zuckergradation. Mit zunehmendem Befall an Edelfäule treten in der Regel einige der sortentypischen Rebsortenaromen in den Hintergrund, während meist Honig, Dörrobst, Rosinen, Karamell und die Aromen exotischer Früchte zunehmen. Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, weisen sie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Das Farbspektrum orientiert sich je nach Weintyp an den Qualitätsweinen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Prädikatswein Eiswein
Die Konzentrierung der Beereninhaltsstoffe durch das Ausfrieren von Wasser im Weinberg setzt einen geringen Befall der Trauben mit Edelfäule voraus. Dadurch weisen Eisweine in der Regel und abhängig von der Dauer, bis die notwendigen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, höhere Säuregehalte und eine stärkere Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas auf. So herrschen insbesondere die Aromen gelber und exotischer Früchte vor, ergänzt durch süßlich-würzige Aromen wie Honig und getrocknete Früchte. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Prädikatswein Trockenbeerenauslese
Gesunde voll- bis überreife Trauben, eingetrocknete und durch Edelfäule konzentrierte Beeren ergeben eine hohe Zuckergradation. Mit zunehmenden Befall an Edelfäule treten in der Regel einige der sortentypischen Rebsortenaromen in den Hintergrund, während meist Honig, Dörrobst, Rosinen, Karamell und die Aromen exotischer Früchte zunehmen. Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, weisen sie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Das Farbspektrum orientiert sich je nach Weintyp an den Qualitätsweinen.
Die Trockenbeerenauslese unterscheidet sich von der Beerenauslese in der Regel durch höhere Zuckergradationen und eine Intensivierung der Aromen und Farbgebung. Zudem können sie je nach Rebsorte eine konzentriertere Säure aufweisen.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis Qualitätsschaumwein, Perlwein
Qualitätsschaumwein
Qualitätsschaumweine werden entweder aus Grundweinen (weiß, Rosé, rot, Rotling) oder Cuvée von Weißweinen und hellgekelterten roten Trauben erzeugt. Eine moderate Zuckergradation der Trauben konserviert den höheren Säuregehalt. Die Qualitätsschaumweine sind durch Rebsortenaromen ebenso wie den sensorischen Einfluss des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dies kann sich in leicht nussigen und Brioche-Noten zeigen. Werden die Grundweine mit Holzkontakt ausgebaut, können sie Röst- und würzige Aromen aufweisen. Qualitätsschaumweine sind in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Das Farbspektrum ist meist blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, aber auch rosa und rot.
Die Crémant-Sekte sind meist feinfruchtig und von prägnanter Säure. Sie sind in der Regel weiß oder rosafarben. Das längere Mindestlager erzeugt feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine mit feiner Perlage.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Perlwein
Perlweine weisen einen moderaten Alkoholgehalt und eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich durch ein meist fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Noten nach Beeren und roten Früchten hervor. Das Farbspektrum umfasst in der Regel bei Verwendung weißer Rebsorten blassgelbe Töne mit grünlichen Reflexen bis hin zu lindenblütengelb sowie rosa und rot bei Verarbeitung von roten Rebsorten.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
7 Traditionelle Bezeichnung:
- a)
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⊠ Winzersekt☐ Landwein⊠ Prädikatswein☐ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.⊠ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.⊠ Sekt b. A.⊠ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
- b)
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☐ Affentaler⊠ Classic☐ Ehrentrudis☐ Federweisser/Federweißer☐ Hock⊠ Liebfrau(en)milch⊠ Riesling-Hochgewächs☐ Schillerwein⊠ Weißherbst☐ Badisch Rotgold
8 Weinbereitungsverfahren:
8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:
Erzeugnis: Alle Erzeugnisse
⊠ Spezifische önologische Verfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
⊠ Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
⊠ Anbauverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
8.2 Hektarhöchsterträge in hl/ha:
Der Hektarhöchstertrag ist auf 105 hl/ha festgesetzt.
9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):
Weiße Rebsorten:
Adelfränkisch, Albalonga, Aligoté, Alvarinho, Arneis, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Carladis Soleil, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Floreal, Früher Malingre, Früher Roter Malvasier, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gf Ga-52-42, Glera, Goldmuskateller, Grenache blanc, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Manzoni bianco, Mariensteiner, Marsanne blanche, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Ortega, Perle, Petit Manseng, Phoenix, Pollux, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Roussanne, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Nepis, Sauvignon Rytos, Sauvignon Sary, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Siegerrebe, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Trebbiano di Soave, VB 32-7, Veritage, Villaris, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Lagler, Weißer Riesling, We S 509, Würzer.
Rote Rebsorten:
Accent, Acolon, Allegro, Artaban, Barbera, Blauer Frühburgunder, Blauer Gänsfüßer, Blauer Limberger, Blauer Muskateller, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabaret Noir, Cabernet Bordo, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Eidos, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet-Sauvignon, Cabertin, Calandro, Carladis Royal, Carignan Noir, Carménère, Cinsault, Dakapo, Deckrot, Divico, Dolcetto, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Fer, Gamaret, Gf 84-58-988, Gm 674-1, Grenache noir, Helfensteiner, Heroldrebe, Lagrein, Laurot, Levitage, Malbec, Marselan, Merlot, Merlot Kanthus, Merlot Khorus, Monastrell, Müllerrebe, Muskat Trollinger, Nebbiolo, Palas, Petite Syrah, Petit Verdot, Pinotage, Pinotin, Pinot Kors, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Roesler, Rondo, Rosenmuskateller, St. Laurent, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Urban, Syrah, Tannat, Tauberschwarz, Tempranillo, VB Cal 1-22, VB Cal 1-28, VB 91-26-5, VB 91-26-8, Vidoc,We 70-281-36, We 70-281-37, We 73-45-84, We 94-26-36, We 94-27-5, We 94-28-32.
10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:
Das Gebiet beschränkt sich auf die Vorderpfalz bzw. Rheinpfalz; d. h. vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten. Natürliche Grenzen der Region sind im Westen der Haardtrand, im Osten der Rhein, im Süden das französische Elsass, bzw. die Grenze zum Bienwald, im Norden die Grenze zur Gemarkung Worms im Osten, Kirchheimbolanden, Stetten, Gauersheim sowie das Zellertal mit den Gemeinden Albisheim, Einselthum und Zell im Westen.
Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteile:
Albersweiler (5426), Albisheim (Pfrimm) (4555), Altdorf (5470), Annweiler am Trifels (Gräfenhausen (5424), Queichhambach (5421)), Bad Bergzabern (5372), Bad Dürkheim (Bad Dürkheim (4351), Grethen (4354), Leistadt (4356), Seebach (4353), Ungstein (4358)), Barbelroth (5360), Battenberg (Pfalz) (4396), Bellheim (5619), Billigheim-Ingenheim (Appenhofen (5383), Billigheim (5386), Ingenheim (5384), Mühlhofen (5385)), Birkweiler Birkweiler (5393), Bischheim (4571), Bissersheim (4404), Bobenheim am Berg (4379), Bobenheim-Roxheim (3951), Bockenheim an der Weinstraße (Großbockenheim (4414), Kleinbockenheim (4415)), Böbingen (5472), Böchingen (5399), Böhl-Iggelheim (Böhl (4006), Iggelheim (4007)), Bolanden (4573), Bornheim (Südliche Weinstraße) (5516), Bubenheim (Donnersbergkreis) (4550), Burrweiler (5491), Dackenheim (4375), Dannstadt-Schauernheim (Dannstadt (3994)), Deidesheim (4310), Dierbach (5358), Dirmstein (4408), Dörrenbach (5366), Ebertsheim (4420), Edenkoben (Edenkoben (5466), 4 Mittelhainger (5467)), Edesheim (Edesheim (5479), 3 Mittelhainger (5480)), Einselthum (4554), Ellerstadt (4339), Erpolzheim (4366), Eschbach (Südliche Weinstraße) (5390), Essingen (5517), Flemlingen (5483), Forst an der Weinstraße (4309), Frankweiler (Südliche Weinstraße) (5397), Freckenfeld (5676), Freimersheim (Pfalz) (5476), Freinsheim (4369), Freisbach (5601), Friedelsheim (4337), Fußgönheim (3978), Gauersheim (4567), Gerolsheim (4407), Gleisweiler (5493), Gleiszellen-Gleishorbach (5374), Göcklingen (5388), Gönnheim (4338), Gommersheim (5474), Großfischlingen (5478), Großkarlbach (4405), Großniedesheim (3962), Grünstadt (Asselheim (4426), Grünstadt (4427), Sausenheim (4428)), Hainfeld (5485), Haßloch (4301), Hergersweiler (5359), Herxheim am Berg (4373), Herxheim bei Landau/Pfalz (5527), Herxheimweyher (5526), Heßheim (3965), Heuchelheim bei Frankenthal (3963), Heuchelheim-Klingen (Heuchelheim (5381), Klingen (5382)), Hochdorf-Assenheim (Assenheim (3995), Hochdorf (3996)), Hochstadt (Pfalz) (Niederhochstadt (5519), Oberhochstadt (5518)), Ilbesheim bei Landau in der Pfalz (5389), Immesheim (4548), Impflingen (5387), Insheim (5529), Kallstadt (4371), Kandel (5671), Kapellen-Drusweiler (5363), Kapsweyer (5355), Kindenheim (4416), Kirchheim an der Weinstraße (4402), Kirchheimbolanden (4577), Kirrweiler (Pfalz) (5455), Kleinfischlingen (5477), Kleinkarlbach (4400), Kleinniedesheim (3961), Klingenmünster (5375), Knittelsheim (5618), Knöringen (5403), Lambsheim (3971), Landau in der Pfalz (Arzheim (5560), Dammheim (5555), Godramstein (5558), Landau (5551), Mörlheim (5553), Mörzheim (5562), Nußdorf (5556), Queichheim (5554), Wollmesheim (5561)), Laumersheim (4406), Leinsweiler (5391), Lingenfeld (5599), Lustadt (Niederlustadt (5597), Oberlustadt (5596)), Maikammer (5453), Marnheim (4572), Meckenheim (4306), Mertesheim (4418), Minfeld (5675), Morschheim (4570), Neuleiningen (4398), Neustadt an der Weinstraße (Diedesfeld (4254), Duttweiler (4252), Geinsheim (4251), Gimmeldingen (4259), Haardt (4258), Hambach (4256), Königsbach (4260), Lachen-Speyerdorf (4253), Mußbach (4261), Neustadt (4257)), Niederhorbach (5362),, Niederkirchen bei Deidesheim (4308), Niederotterbach (5357), Oberhausen (Südliche Weinstraße) (5361), Oberotterbach (5364), Obersülzen (4409), Obrigheim (Pfalz) (Albsheim an der Eis (4411), Colgenstein-Heidesheim (4410), Mühlheim (4412), Obrigheim (4413)), Offenbach an der Queich (5515), Ottersheim (4549), Ottersheim bei Landau (5617), Pleisweiler-Oberhofen (5373), Ranschbach (5392), Rhodt unter Rietburg (Rhodt unter Rietburg (5487), 3 Mittelhainger (5488)), Rittersheim (4568), Rödersheim-Gronau (Alsheim-Gronau (3992), Rödersheim (3991)), Römerberg (Berghausen (4071), Heiligenstein (4072), Mechtersheim (4073)), Rohrbach (Südliche Weinstraße) (5530), Roschbach (5481), Rüssingen (4547), Ruppertsberg (4307), Sankt Martin (5451), Schwegenheim (5600), Schweigen-Rechtenbach (Rechtenbach (5353), Schweigen (5351)), Schweighofen (5354), Siebeldingen (5395), Speyer (4101), Steinfeld (5356), Steinweiler (5673), Stetten (4566), Venningen (5468), Vollmersweiler (5677), Wachenheim an der Weinstraße (4336), Walsheim (5401), Weingarten (Pfalz) (5602), Weisenheim am Berg (4377), Weisenheim am Sand (4367), Westheim (Pfalz) (5598), Weyher in der Pfalz (Weyher in der Pfalz (5489), 3 Mittelhainger (5490)), Winden (Germersheim) (5674), Zeiskam (5616), Zellertal (Harxheim (4551), Niefernheim (4552), Zell (4553)).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. oder Qualitätsperlwein b. A. mit dem geschützten Namen „Pfalz“ darf in einem anderen Gebiet erfolgen als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.
11 Beschreibung des Zusammenhangs/der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:
Strukturgeologisch gehören der Haardtrand und das Vorderpfälzer Tiefland zum Oberrheingraben, einem in NNE-SSW-Richtung angelegten tektonischen Grabenbruch. Der Weinbau im Anbaugebiet Pfalz beschränkt sich auf die Vorderpfalz bzw. Rheinpfalz; d. h. vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Die durchschnittliche Höhenlage der Rebflächen beträgt etwa 170 Meter über NN. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten. Die größten Hangneigungen von bis zu 60 % (Steillage) findet man im Westen, in den Randbereichen des Pfälzerwaldes und am Haardtrand. Auf den Riedeln und Platten dominiert die Flachlage (< 10 % Hangneigung). Die durchschnittliche Hangneigung für die gesamte Rebfläche der Pfalz liegt bei ca. 4,5 %. Berechnet man einen Durchschnittswert für die Exposition, so erhält man als Ergebnis 140° (Südost).
Nach Osten geht der Pfälzerwald in den Hügelsaum des Haardtrandes über, der die eigentliche Bruchzone des Oberrheingrabens darstellt. Diese nur wenige Kilometer breite Zone zeigt einen sehr heterogenen geologischen Aufbau. Neben tertiären Sedimenten findet man hier auch stellenweise mesozoische Gesteine. Diese Gesteine wiederum sind in ihrer Gesamtheit häufig durch mehr oder weniger mächtige quartäre Decksedimente überlagert. Ein großer Teil der Reben im Weinbaugebiet Pfalz stockt auf Löss bzw. Lösslehm. Auch auf den quartären fluviatilen Lehmen, Sanden und Kiesen findet man die Weinrebe. Flächenmäßig an dritter Stelle sind die tertiären Kalke und Mergel zu nennen. Von insgesamt geringer Verbreitung sind Anbauflächen auf Sandsteinen des Rotliegend und Buntsandstein. Fast schon exotische Gesteine stellen die Kalke, Mergel und Dolomite des Muschelkalkes, Keupers und Juras dar. Als absolute Einzelvorkommen tauchen zudem Vulkanite des Rotliegend und Tertiärs sowie Gesteine des Altpaläozoikums auf.
Für die Bodenbildung stellt der Löss bzw. Lösslehm das wichtigste Sediment dar. In ihm haben sich Parabraunerden, Tschernoseme oder Pararendzinen entwickelt. Auf den fluviatilen Sedimenten findet man überwiegend Regosole und Braunerden, in Auenbereichen auch Vegen und Gley-Vegen. Auf anstehenden tertiären Sedimenten entstanden eine Vielzahl von Bodentypen, wobei als Besonderheiten die Ferrallite, Fersiallite und Terrae calcis hervorstechen. Trotz der tiefgründigen weinbaulichen Bodenbearbeitung („rigolen“) sind die natürlichen Bodentypen häufig noch zu erkennen.
Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Anbaugebiet Pfalz wie folgt fassen: Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt ca. 10 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,7 °C. Prinzipiell gilt hierbei, dass die Temperaturwerte von West (Haardtrand) nach Ost (Rheinebene) zunehmen. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 655 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 60 % (390 mm) des Jahresniederschlages. Im Südwesten des Anbaugebietes Pfalz findet man die höchsten Niederschlagswerte, die geringsten Jahresdurchschnittsniederschläge erhalten die nordöstlichsten Bereiche. Im Schnitt erhalten die Reben in der Pfalz während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 665 000 WH/m2.
Menschliche Einflüsse: Die Winzer bewirtschaften große zusammenhängende Parzellen, d. h., dass eine gute Mechanisierung und ökonomische Bearbeitung der Flächen möglich ist. Die Winzer lieben die Vielfalt der Rebsorten und deren Entwicklungspotential durch die verschiedenartigen Bodenprofile, wodurch dem Konsumenten eine breite Aromenvielfalt geboten werden kann. Die Weinwirtschaft hat in den letzten 20 Jahren eine besondere Dynamik entwickelt. Eine zunehmende Zahl junger Top-Erzeuger belegt diese Dynamik. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.
Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Die erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsprodukts der Traube, das aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhält.
Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.
Kategorie „Wein“
Qualitätsweine müssen die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden.
Prädikatsweine müssen mindestens die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation aufgeführten Kriterien erfüllen und dürfen nicht angereichert werden. Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen.
Kategorie „Perlwein“
Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des jeweiligen Anbaugebietes, die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation aufgeführt sind, erfüllen. Im Zuge der Gärung wird ein Teil der natürlichen Gärungskohlensäure erhalten.
Kategorie „Qualitätsschaumwein“
Das Grundprodukt muss die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche. Wenn es sich um die Spezialität des Verfahrens der traditionellen Flaschengärung handelt, muss das Erzeugnis durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Schaumwein geworden sein. Hierbei muss das Erzeugnis mindestens neun Monate auf der Flasche reifen.
12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:
Rechtsrahmen:
| ☐ | EU-Recht |
| ⊠ | Einzelstaatliches Recht |
| ☐ | Von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen |
Art der Bedingung:
| ☐ | Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet |
| ☐ | Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet |
| ⊠ | zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften |
Beschreibung:
Um die traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b. A. oder Sekte b. A. zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A. P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.
Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Nummer 5 Buchstabe a der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 5 Buchstabe b der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.
Gesetzlich geregelte Bezeichnungselemente dürfen entsprechend des geltenden Rechts verwendet werden.
Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- –
-
§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
- –
-
§ 29 der Weinverordnung
- –
-
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
- –
-
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts.
Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.
Rechtsrahmen:
| ☐ | EU-Recht |
| ☐ | Einzelstaatliches Recht |
| ⊠ | Von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen |
Art der Bedingung:
| ☐ | Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet |
| ☐ | Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet |
| ⊠ | zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften |
Beschreibung:
Rebsorten zur Herstellung von Einzellagenweinen:
Einzellagenweine der g.U. Pfalz sind aus den Rebsorten Chardonnay, Roter Traminer, Ruländer, Weißer Burgunder, Weißer Riesling, Blauer Spätburgunder oder Dornfelder herzustellen. Ein 15%iger bezeichnungsunschädlicher Verschnitt mit allen zur Herstellung von Qualitätswein der g.U. Pfalz zugelassenen Rebsorten ist zulässig. Zur Herstellung von edelsüßen Einzellagen-Prädikatsweinen ab dem Prädikat Beerenauslese sind alle Rebsorten, die zur Herstellung von Qualitätswein der g.U. Pfalz zugelassen sind, zulässig.
13 Link zur Produktspezifikation:
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
| ⊠ | Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/n. |
| Datum | Unterschrift(en) |
„Pfalz“
Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung
1 Geschützter Name
„Pfalz“
2 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein
3 Beschreibung des Weines/der Weine
3.1 Analytisch
Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:
- –
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Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gesamtzuckergehalt: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Die Geschmacksangaben bei Stillweinen (trocken, halbtrocken, lieblich, süß) und Sekt b. A. (brut nature, extra brut, brut, extra trocken, trocken, halbtrocken, mild) sind durch geltendes Recht festgesetzt.
- –
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Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
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Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
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Gesamtschwefeldioxidgehalte: Es gilt geltendes Recht.
- –
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Für den Gesamtschwefeldioxidgehalt in Weinen gilt geltendes Recht.
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Für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Sekt b. A. gilt geltendes Recht.
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Gehalte an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Pfalz, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.
3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte und Mindestmostgewichte
(Angabe in Vol.-% Gesamtalkohol und Grad Öchsle)
Qualitätswein
| Rebsorten Morio-Muskat, Blauer Portugieser und Weißer Riesling |
7,5 Vol.-% und 60 °Öchsle |
| Rebsorte Dornfelder | 8,8 Vol.-% und 68 °Öchsle |
| Alle übrigen Rebsorten | 7,8 Vol.-% und 62 °Öchsle |
Prädikatswein
Kabinett
| Rebsorten Müller-Thurgau, Weißer Riesling und Grüner Silvaner |
9,5 Vol.-% und 73 °Öchsle |
| Alle übrigen Rebsorten | 10,0 Vol.-% und 76 °Öchsle |
Spätlese
| Rebsorten Weißer Riesling | 11,4 Vol.-% und 85 °Öchsle |
| Alle übrigen Rebsorten | 12,2 Vol.-% und 90 °Öchsle |
Auslese
| Rebsorte Weißer Riesling | 12,5 Vol.-% und 92 °Öchsle |
| Alle übrigen Rebsorten | 13,8 Vol.-% und 100 °Öchsle |
Beerenauslese
| Alle Rebsorten | 16,9 Vol.-% und 120 °Öchsle |
Trockenbeerenauslese
| Alle Rebsorten | 21,5 Vol.-% und 150 °Öchsle |
Eiswein
| Alle Rebsorten | 16,9 Vol.-% und 120 °Öchsle |
Sekt b. A., Winzersekt
| Alle Rebsorten | 7,0 Vol.-% und 57 °Öchsle |
Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/das Mindestmostgewicht der Rebsorte Dornfelder kann auf Beschluss des Vorstandes der anerkannten Schutzgemeinschaft Pfalz in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auf 8,3 Vol.-% Alkohol und 65 °Öchsle festgelegt werden. Diese Regelung ist jeweils auf den beschlossenen Weinjahrgang beschränkt. Der Beschluss der Schutzgemeinschaft Pfalz wird durch eine geeignete ortsübliche Veröffentlichung bekanntgegeben.
3.3 Organoleptisch
In der Pfalz werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut. Diese Weinarten können auch als Prädikatsweine vermarktet werden. Die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ werden ferner zur Herstellung von Perlwein und Qualitätsschaumwein verwendet.
Die Weine der g.U. Pfalz zeichnen sich durch folgende charakteristische Eindrücke aus:
Weißwein
In der Regel weisen Weißweine fruchtig frische bis hin zu exotisch fruchtige Aromen auf. Je nach Rebsorte und Ausbaustil treten grüne Aromen, würzige Aspekte und rauchige sowie mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet durch Holzkontakt ergänzt werden durch Aromen wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.
Sie zeichnen sich durch eine ausgewogene Säure-Süße-Balance aus, bei meist kräftigem Körper in Verbindung mit einer ausgeprägten bis moderaten Säure.
Die Farbgebung ist meist von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelber und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte können auch leichte Rottöne auftreten.
Rotwein
Rotweine zeichnen sich insbesondere durch Aromen nach Beeren und roten Früchten aus. Zudem können grüne Aspekte vorhanden sein. Je nach Ausbaustil und Reifung mit Holzkontakt ergänzen würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung ebenso wie reduktive Noten wie Feuerstein und Trüffel. Die meist körperbetonten Weine zeichnen sich durch eine milde bis spürbare Säure aus.
Die rote Farbgebung ist meist leicht kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Roséwein, Weißherbst, Blanc de Noir
Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Blanc de Noir-Weine weisen das Farbspektrum von Weißweinen auf, während Rosé und Weißherbstweine in der Regel zartrosa bis hellrot sind. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein weisen diese Weine in der Regel ein fruchtig frisches Aroma auf nach Beeren, roten und hellen/gelben Früchten. Je nach verwendeter Rebsorte können auch grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt Vanille-, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten.
Roséweine sind weniger vom Alkohol geprägt und können geschmacklich eine stärkere Säurewahrnehmung aufweisen.
Rotling
Der Verschnitt roter und weißer Trauben oder Maischen erzielt Weine, die sich sensorisch eng an die Spezifikationen von Roséweinen anlehnen.
Prädikatsweine
Diese traditionellen Weinkategorien zeichnen sich durch den gesetzlich vorgeschriebenen Verzicht auf jegliche Anreicherung aus. Sie geben daher in besonderer Weise die Reifeunterschiede zwischen den Jahrgängen wieder, ebenso zwischen steigender Mostgradation. Analog zu ihrer Dichte im Most, die maßgeblich durch den Zuckergehalt geprägt wird und die Nutzung der natürlichen Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea), Gefrieren oder Eintrocknen im Weinberg wird eine 6-stufige Qualitätshierarchie geschaffen.
Prädikatswein Kabinett
Diese Weine zeichnen sich meistens durch frische fruchtige Aromen weißer, gelber und exotischer Früchte aus und können grün-grasige bis würzige Aspekte vermitteln. Sie weisen einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt auf. Sie zeigen eine erkennbare Rebsortentypizität, verbunden mit einer meist moderaten bis kräftigen Säurewahrnehmung. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Prädikatswein Spätlese
Aufgrund höherer Mostgewichte als Kabinettweine weisen Spätleseweine eine ausgeprägte Sortentypizität aus mit meist mehr Körper und höheren Alkoholgehalten. Dies spiegelt sich insbesondere in fruchtgeprägten Aromen sowie süßlich-würzigen Nuancen wider. Das Farbspektrum orientiert sich je nach Weintyp an den Qualitätsweinen.
Prädikatswein Auslese
Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führen zu einer intensiven Sortentypizität. Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea) genutzt werden. Im Geruch dominieren meist intensive Fruchtaromen gepaart mit Nuancen exotischer Früchte, Honig und Dörrobst. Zudem zeichnen sie sich in der Regel durch eine ausgeprägte Restsüße aus. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Prädikatswein Beerenauslese und Trockenbeerenauslese
Gesunde voll- bis überreife Trauben, eingetrocknete und durch Edelfäule konzentrierte Beeren ergeben eine hohe Zuckergradation. Mit zunehmendem Befall an Edelfäule treten in der Regel einige der sortentypischen Rebsortenaromen in den Hintergrund, während meist Honig, Dörrobst, Rosinen, Karamell und die Aromen exotischer Früchte zunehmen. Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, weisen sie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Das Farbspektrum orientiert sich je nach Weintyp an den Qualitätsweinen.
Die Trockenbeerenauslese unterscheidet sich von der Beerenauslese in der Regel durch höhere Zuckergradationen und eine Intensivierung der Aromen und Farbgebung. Zudem können sie je nach Rebsorte eine konzentriertere Säure aufweisen.
Prädikatswein Eiswein
Die Konzentrierung der Beereninhaltsstoffe durch das Ausfrieren von Wasser im Weinberg setzt einen geringen Befall der Trauben mit Edelfäule voraus. Dadurch weisen Eisweine in der Regel und abhängig von der Dauer, bis die notwendigen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, höhere Säuregehalte und eine stärkere Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas auf. So herrschen insbesondere die Aromen gelber und exotischer Früchte vor, ergänzt durch süßlich-würzige Aromen wie Honig und getrocknete Früchte. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.
Perlwein
Perlweine weisen einen moderaten Alkoholgehalt und eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich durch ein meist fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Noten nach Beeren und roten Früchten hervor. Das Farbspektrum umfasst in der Regel bei Verwendung weißer Rebsorten blassgelbe Töne mit grünlichen Reflexen bis hin zu lindenblütengelb sowie rosa und rot bei Verarbeitung von roten Rebsorten.
Qualitätsschaumwein
Qualitätsschaumweine werden entweder aus Grundweinen (weiß, Rosé, rot, Rotling) oder Cuvée von Weißweinen und hellgekelterten roten Trauben erzeugt. Eine moderate Zuckergradation der Trauben konserviert den höheren Säuregehalt. Die Qualitätsschaumweine sind durch Rebsortenaromen ebenso wie den sensorischen Einfluss des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dies kann sich in leicht nussigen und Brioche-Noten zeigen. Werden die Grundweine mit Holzkontakt ausgebaut, können sie Röst- und würzige Aromen aufweisen. Qualitätsschaumweine sind in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Das Farbspektrum ist meist blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, aber auch rosa und rot.
Die Crémant-Sekte sind meist feinfruchtig und von prägnanter Säure. Sie sind in der Regel weiß oder rosafarben. Das längere Mindestlager erzeugt feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine mit feiner Perlage.
4 Abgrenzung des Gebietes
Das Gebiet beschränkt sich auf die Vorderpfalz bzw. Rheinpfalz; das heißt vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten. Natürliche Grenzen der Region sind im Westen der Haardtrand, im Osten der Rhein, im Süden das französische Elsass bzw. die Grenze zum Bienwald, im Nordosten die Grenze zur Gemarkung Worms, Kirchheimbolanden, Stetten, Gauersheim sowie das Zellertal mit den Gemeinden Albisheim, Einselthum und Zell im Nordwesten.
Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteilen:
Albersweiler (5426), Albisheim (Pfrimm) (4555), Altdorf (5470), Annweiler am Trifels (Gräfenhausen (5424), Queichhambach (5421)), Bad Bergzabern (5372), Bad Dürkheim (Bad Dürkheim (4351), Grethen (4354), Leistadt (4356), Seebach (4353), Ungstein (4358)), Barbelroth (5360), Battenberg (Pfalz) (4396), Bellheim (5619), Billigheim-Ingenheim (Appenhofen (5383), Billigheim (5386), Ingenheim (5384), Mühlhofen (5385)), Birkweiler (5393), Bischheim (4571), Bissersheim (4404), Bobenheim am Berg (4379), Bobenheim-Roxheim (3951), Bockenheim an der Weinstraße (Großbockenheim (4414), Kleinbockenheim (4415)), Böbingen (5472), Böchingen (5399), Böhl-Iggelheim (Böhl (4006), Iggelheim (4007)), Bolanden (4573), Bornheim (Südliche Weinstraße) (5516), Bubenheim (Donnersbergkreis) (4550), Burrweiler (5491), Dackenheim (4375), Dannstadt-Schauernheim (Dannstadt (3994)), Deidesheim (4310), Dierbach (5358), Dirmstein (4408), Dörrenbach (5366), Ebertsheim (4420), Edenkoben (Edenkoben (5466), 4 Mittelhainger (5467)), Edesheim (Edesheim (5479), 3 Mittelhainger (5480)), Einselthum (4554), Ellerstadt (4339), Erpolzheim (4366), Eschbach (Südliche Weinstraße) (5390), Essingen (5517), Flemlingen (5483), Forst an der Weinstraße (4309), Frankweiler (Südliche Weinstraße) (5397), Freckenfeld (5676), Freimersheim (Pfalz) (5476), Freinsheim (4369), Freisbach (5601), Friedelsheim (4337), Fußgönheim (3978), Gauersheim (4567), Gerolsheim (4407), Gleisweiler (5493), Gleiszellen-Gleishorbach (5374), Göcklingen (5388), Gönnheim (4338), Gommersheim (5474), Großfischlingen (5478), Großkarlbach (4405), Großniedesheim (3962), Grünstadt (Asselheim (4426), Grünstadt (4427), Sausenheim (4428)), Hainfeld (5485), Haßloch (4301), Hergersweiler (5359), Herxheim am Berg (4373), Herxheim bei Landau/Pfalz (5527), Herxheimweyher (5526), Heßheim (3965), Heuchelheim bei Frankenthal (3963), Heuchelheim-Klingen (Heuchelheim (5381), Klingen (5382)), Hochdorf-Assenheim (Assenheim (3995), Hochdorf (3996)), Hochstadt (Pfalz) (Niederhochstadt (5519), Oberhochstadt (5518)), Ilbesheim bei Landau in der Pfalz (5389), Immesheim (4548), Impflingen (5387), Insheim (5529), Kallstadt (4371), Kandel (5671), Kapellen-Drusweiler (5363), Kapsweyer (5355), Kindenheim (4416), Kirchheim an der Weinstraße (4402), Kirchheimbolanden (4577), Kirrweiler (Pfalz) (5455), Kleinfischlingen (5477), Kleinkarlbach (4400), Kleinniedesheim (3961), Klingenmünster (5375), Knittelsheim (5618), Knöringen (5403), Lambsheim (3971), Landau in der Pfalz (Arzheim (5560), Dammheim (5555), Godramstein (5558), Landau (5551), Mörlheim (5553), Mörzheim (5562), Nußdorf (5556), Queichheim (5554), Wollmesheim (5561), Laumersheim (4406), Leinsweiler (5391), Lingenfeld (5599), Lustadt (Niederlustadt (5597), Oberlustadt (5596)), Maikammer (5453), Marnheim (4572), Meckenheim (4306), Mertesheim (4418), Minfeld (5675), Morschheim (4570), Neuleiningen (4398), Neustadt an der Weinstraße (Diedesfeld (4254), Duttweiler (4252), Geinsheim (4251), Gimmeldingen (4259), Haardt (4258), Hambach (4256), Königsbach (4260), Lachen-Speyerdorf (4253), Mußbach (4261), Neustadt (4257)), Niederhorbach (5362), Niederkirchen bei Deidesheim (4308), Niederotterbach (5357), Oberhausen (Südliche Weinstraße) (5361), Oberotterbach (5364), Obersülzen (4409), Obrigheim (Pfalz) (Albsheim an der Eis (4411), Colgenstein-Heidesheim (4410), Mühlheim (4412), Obrigheim (4413)), Offenbach an der Queich (5515), Ottersheim (4549), Ottersheim bei Landau (5617), Pleisweiler-Oberhofen (5373), Ranschbach (5392), Rhodt unter Rietburg (Rhodt unter Rietburg (5487), 3 Mittelhainger (5488)), Rittersheim (4568), Rödersheim-Gronau (Alsheim-Gronau (3992), Rödersheim (3991)), Römerberg (Berghausen (4071), Heiligenstein (4072), Mechtersheim (4073)), Rohrbach (Südliche Weinstraße) (5530), Roschbach (5481), Rüssingen (4547), Ruppertsberg (4307), Sankt Martin (5451), Schwegenheim (5600), Schweigen-Rechtenbach (Rechtenbach (5353), Schweigen (5351)), Schweighofen (5354), Siebeldingen (5395), Speyer (4101), Steinfeld (5356), Steinweiler (5673), Stetten (4566), Venningen (5468), Vollmersweiler (5677), Wachenheim an der Weinstraße (4336), Walsheim (5401), Weingarten (Pfalz) (5602), Weisenheim am Berg (4377), Weisenheim am Sand (4367), Westheim (Pfalz) (5598), Weyher in der Pfalz (Weyher in der Pfalz (5489), 3 Mittelhainger (5490)), Winden (Germersheim) (5674), Zeiskam (5616), Zellertal (Harxheim (4551), Niefernheim (4552), Zell (4553)).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. oder Qualitätsperlwein b. A. mit dem geschützten Namen „Pfalz“ darf in einem anderen Gebiet erfolgen als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.
5 Traditionelle Begriffe
- a)
-
- –
-
Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.,
- –
-
Prädikatswein, ergänzt durch:Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein,
- –
-
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.,
- –
-
Sekt b. A.,
- –
-
Winzersekt.
- b)
-
- –
-
Classic,
- –
-
Weißherbst,
- –
-
Liebfraumilch, Liebfrauenmilch,
- –
-
Riesling-Hochgewächs.
6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung
6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.
6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.
6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.
7 Höchstertrag je Hektar
Der Hektarhöchstertrag ist auf 105 hl/ha festgesetzt.
8 Zugelassene Keltertraubensorten
Weiße Rebsorten
Adelfränkisch, Albalonga, Aligoté, Alvarinho, Arneis, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Carladis Soleil, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Floreal, Früher Malingre, Früher Roter Malvasier, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gf Ga-52-42, Glera, Goldmuskateller, Grenache blanc, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Manzoni bianco, Mariensteiner, Marsanne blanche, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Ortega, Perle, Petit Manseng, Phoenix, Pollux, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Roussanne, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Nepis, Sauvignon Rytos, Sauvignon Sary, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Siegerrebe, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Trebbiano di Soave, VB 32-7, Veritage, Villaris, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Lagler, Weißer Riesling, We S 509, Würzer.
Rote Rebsorten
Accent, Acolon, Allegro, Artaban, Barbera, Blauer Frühburgunder, Blauer Gänsfüßer, Blauer Limberger, Blauer Muskateller, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabaret Noir, Cabernet Bordo, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Eidos, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calandro, Carladis Royal, Carignan Noir, Carménère, Cinsaut, Dakapo, Deckrot, Divico, Dolcetto, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Fer, Gamaret, Gf 84-58-988, Gm 674-1, Grenache noir, Helfensteiner, Heroldrebe, Lagrein, Laurot, Levitage, Malbec, Marselan, Merlot, Merlot Kanthus, Merlot Khorus, Monastrell, Müllerrebe, Muskat Trollinger, Nebbiolo, Palas, Petite Syrah, Petit Verdot, Pinotage, Pinotin, Pinot Kors Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Roesler, Rondo, Rosenmuskateller, St.Laurent, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Urban, Syrah, Tannat, Tauberschwarz, Tempranillo, VB Cal 1-22, VB Cal 1-28, VB 91-26-5, VB 91-26-8, Vidoc, We 70-281-36, We 70-281-37, We 73-45-84, We 94-26-36, We 94-27-5, We 94-28-32.
9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt
9.1 Geografische Verhältnisse
9.1.1 Landschaft und Morphologie
Strukturgeologisch gehören der Haardtrand und das Vorderpfälzer Tiefland zum Oberrheingraben, einem in NNE-SSW-Richtung angelegten tektonischen Grabenbruch. Der Weinbau im Anbaugebiet Pfalz beschränkt sich auf die Vorderpfalz bzw. Rheinpfalz; d. h. vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Die durchschnittliche Höhenlage der Rebfläche beträgt etwa 170 Meter über NN. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten. Die größten Hangneigungen von bis zu 60 % (Steillage) findet man im Westen, in den Randbereichen des Pfälzerwaldes und am Haardtrand. Auf den Riedeln und Platten dominiert die Flachlage (< 10 % Hangneigung). Die durchschnittliche Hangneigung für die gesamte Rebfläche der Pfalz liegt bei ca. 4,5 %. Berechnet man einen Durchschnittswert für die Exposition so erhält man als Ergebnis 140° (Südost).
9.1.2 Geologie
Nach Osten geht der Pfälzerwald in den Hügelsaum des Haardtrandes über, der die eigentliche Bruchzone des Oberrheingrabens darstellt. Diese nur wenige Kilometer breite Zone zeigt einen sehr heterogenen geologischen Aufbau. Neben tertiären Sedimenten findet man hier auch stellenweise mesozoische Gesteine. Diese Gesteine wiederum sind in ihrer Gesamtheit häufig durch mehr oder weniger mächtige quartäre Decksedimente überlagert. Ein großer Teil der Reben im Weinbaugebiet Pfalz stockt auf Löss beziehungsweise Lösslehm. Auch auf den quartären fluviatilen Lehmen, Sanden und Kiesen findet man die Weinrebe. Flächenmäßig an dritter Stelle sind die tertiären Kalke und Mergel zu nennen. Von insgesamt geringer Verbreitung sind Anbauflächen auf Sandsteinen des Rotliegend und Buntsandstein. Fast schon exotische Gesteine stellen die Kalke, Mergel und Dolomite des Muschelkalkes, Keupers und Juras dar. Als absolute Einzelvorkommen tauchen zudem Vulkanite des Rotliegend und Tertiärs sowie Gesteine des Altpaläozoikums auf. Für die Bodenbildung stellt der Löss beziehungsweise Lösslehm das wichtigste Sediment dar. In ihm haben sich Parabraunerden, Tschernoseme oder Pararendzinen entwickelt. Auf den fluviatilen Sedimenten findet man überwiegend Regosole und Braunerden, in Auenbereichen auch Vegen und Gley-Vegen. Auf anstehenden tertiären Sedimenten entstanden eine Vielzahl von Bodentypen, wobei als Besonderheiten die Ferrallite, Fersiallite und Terrae calcis hervorstechen. Trotz der tiefgründigen weinbaulichen Bodenbearbeitung („rigolen“) sind die natürlichen Bodentypen häufig noch zu erkennen.
9.2 Natürliche Einflüsse
Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Anbaugebiet Pfalz wie folgt fassen: Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt ca. 10 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,7 °C. Prinzipiell gilt hierbei, dass die Temperaturwerte von West (Haardtrand) nach Ost (Rheinebene) zunehmen. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 655 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 60 % (390 mm) des Jahresniederschlages. Im Südwesten des Anbaugebietes Pfalz findet man die höchsten Niederschlagswerte, die geringsten Jahresdurchschnittsniederschläge erhalten die nordöstlichsten Bereiche. Im Schnitt erhalten die Reben in der Pfalz während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 665 000 WH/m2.
9.3 Menschliche Einflüsse
Die Winzer bewirtschaften große zusammenhängende Parzellen, d. h., dass eine gute Mechanisierung und ökonomische Bearbeitung der Flächen möglich ist. Die Winzer lieben die Vielfalt der Rebsorten und deren Entwicklungspotential durch die verschiedenartigen Bodenprofile, wodurch dem Konsumenten eine breite Aromenvielfalt geboten werden kann. Die Weinwirtschaft hat in den letzten 20 Jahren eine besondere Dynamik entwickelt. Eine zunehmende Zahl junger Top-Erzeuger belegt diese Dynamik. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.
9.4 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Die in den Nummern 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Traube, das aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhält.
Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.
9.4.1 Kategorie „Wein“
Qualitätsweine müssen die in Nummer 3.2 benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden.
Prädikatsweine müssen mindestens die in Nummer 3.2 aufgeführten Kriterien erfüllen und dürfen nicht angereichert werden. Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen.
9.4.2 Kategorie „Perlwein“
Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des jeweiligen Anbaugebietes, die in Nummer 3.2 aufgeführt sind, erfüllen. Im Zuge der Gärung wird ein Teil der natürlichen Gärungskohlensäure erhalten.
9.4.3 Kategorie „Qualitätsschaumwein“
Das Grundprodukt muss die in Nummer 3.2 benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche. Wenn es sich um die Spezialität des Verfahrens der traditionellen Flaschengärung handelt, muss das Erzeugnis durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Schaumwein geworden sein. Hierbei muss das Erzeugnis mindestens neun Monate auf der Flasche reifen.
10 Sonstige Anforderungen
10.1 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Um die vorstehend in Nummer 5 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b. A. oder Sekte b. A. zuvor eine amtliche Prüfung (siehe Nummer 11) erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A. P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.
Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Nummer 5 Buchstabe a genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 5 Buchstabe b genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.
Gesetzlich geregelte Bezeichnungselemente dürfen entsprechend dem geltenden Recht verwendet werden.
Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- –
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§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
- –
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§ 29 der Weinverordnung
- –
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Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
- –
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§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts.
Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.
10.2 Sonstige Anforderungen von einer g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation
Rebsorten zur Herstellung von Einzellagenweinen
Einzellagenweine der g.U. Pfalz sind aus den Rebsorten Chardonnay, Roter Traminer, Ruländer, Weißer Burgunder, Weißer Riesling, Blauer Spätburgunder oder Dornfelder herzustellen. Ein 15%iger bezeichnungsunschädlicher Verschnitt mit allen zur Herstellung von Qualitätswein der g.U. Pfalz zugelassenen Rebsorten ist zulässig. Zur Herstellung von edelsüßen Einzellagen-Prädikatsweinen ab dem Prädikat Beerenauslese sind alle Rebsorten, die zur Herstellung von Qualitätswein der g.U. Pfalz zugelassen sind, zulässig.
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