Bekanntmachung Nr. 08/22/32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Entscheidungshilfebedarf im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 08/​22/​32
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich
Entscheidungshilfebedarf im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Vom 5. Juli 2022

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung im Wege einer Zuwendung auf Ausgabenbasis* zu fördern.

1 Thema

Studie zur Ernährungsbildung (inklusive Stillen) von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten sowie kooperierenden Gesundheitsberufen

Förderkennzeichen: 2822HS001

2 Aufgabenbeschreibung

Ernährungsbildung kommt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten häufig zu kurz. Eine adäquate Ernährungskompetenz der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und der verwandten Berufsgruppen wie Praxispersonal, Pflegekräften und Hebammen ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sind oftmals die ersten Ansprechpartnerinnen und -partner in Ernährungsfragen. Schon vor der Geburt werden in der Phase der perinatalen Prägung konkrete Grundlagen für das spätere Essverhalten gelegt. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sind ab der Geburt neben Hebammen die wichtigsten Begleiterinnen und Begleiter im besonders relevanten Zeitfenster der Stillzeit und im Übergang zur Familienkost. Aber auch danach begleiten die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte die gesundheitliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bis ins junge Erwachsenenalter. Daher muss sichergestellt sein, dass sie auch über entsprechendes Fachwissen verfügen.

Das BMEL hat Entscheidungshilfebedarf hinsichtlich der zu treffenden politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Ernährungsbildung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten sowie der weiteren genannten medizinischen Berufsgruppen.

Um dem Entscheidungshilfebedarf des Ministeriums abzuhelfen, ist im Rahmen eines Forschungsvorhabens zunächst der Status Quo der Ernährungsbildung der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, des Praxispersonals, von Pflege­kräften und Hebammen sowohl in den theoretischen Unterlagen der Aus-, Fort- und Weiterbildung als auch praktisch in Wissen und Anwendung zu erforschen und darauf aufbauend die Defizite und offenen Bedarfe festzustellen sowie Maßnahmen abzuleiten, um die erkannten Defizite zu beseitigen. Die Projektergebnisse sollen die Grundlage für die Entwicklung zielgruppenspezifischer Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramme zur Steigerung der Ernährungskompetenz von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten sowie von Praxispersonal und kooperierenden Gesundheitsberufen bilden.

Die ausführliche Aufgabenbeschreibung kann beim Projektträger angefordert werden, Kontaktdaten siehe Nummer 6.1.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen mit Sitz in Deutschland, die nicht wirtschaftlich tätig sind oder ihre nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eindeutig von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine Trennungsrechnung abgrenzen können.

Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.

Bundesforschungsinstitute aus dem Geschäftsbereich des BMEL sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.

4 Rechtsgrundlage

Grundlage des Vorhabens ist der Entscheidungshilfebedarf des BMEL. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens. Es gilt deutsches Recht. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung geltend gemacht werden.

5 Teilnahmebedingungen

Antragstellende Personen müssen eine deutschsprachige Ansprechperson für das Projekt zur Verfügung stellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Bewilligung der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

Nachweise über die notwendigen Qualifikationen (Publikationsliste/​Kurzdarstellungen bzw. Nachweise über einschlägige Arbeiten/​Erfahrung zum benannten Themengebiet) mindestens nach Maßgabe der folgenden Kriterien sind beizufügen:

Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss im Bereich Ernährungswissenschaften/​Ökotrophologie oder vergleichbare Fachrichtungen verfügen. Dies ist zumindest per Eigenerklärung zu belegen.
Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über einschlägiges Fachwissen im Bereich Ernährungswissenschaften/​Ökotrophologie bzw. vergleichbarer Fachrichtungen und fundierte Kenntnisse hinsichtlich des Forschungsstands in Deutschland verfügen. Dies ist zumindest per Eigenerklärung mit entsprechender Begründung zu belegen.
Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über akademische Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Auswertung empirischer Erhebungen verfügen. Dies ist anhand gesonderter Kurzdarstellungen von mindestens zwei Projekten oder Publikationen nachzuweisen, die maximal sechs Jahre zurückliegen.

6 Verfahren

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung des geförderten Vorhabens zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.

6.1 Projektträger

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Referat 324, Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartner: Frau Wetekam, Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45 3171
Telefax: +49 (0) 30/​1810 6845 3106
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de

6.2 Gliederung und Umfang der Projektskizze

Umfang: Die Projektskizze sollte einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventuelle Anhänge).

Die Skizze sollte folgende Informationen enthalten und nachfolgender Gliederung folgen:

a)
Deckblatt:

Bezug zur Bekanntmachung
Name und Adresse der Institution
Name und Kontaktdaten der Ansprechperson
b)
Zusammenfassung
c)
Ziel des Projekts
d)
Stand der Forschung
e)
Beschreibung des geplanten Vorhabens: Methodik, Vorgehensweise
f)
Arbeitsplan (chronologische Darstellung der geplanten Arbeiten)
g)
Finanzierungsplan

Personal
Sachausgaben
Reisen
Eigenanteil
h)
Kompetenz der antragstellenden Person bzw. der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten).

Bei der Erstellung der Projektskizze ist darauf zu achten, dass folgende Punkte enthalten sind:

Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf die in der Aufgabenbeschreibung beschriebenen Förderziele. In der Skizze ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg die erforderlichen Informationen ermittelt werden sollen und wie der Zugang zu den unterschiedlichen Akteuren erfolgt;
gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt.

Bitte beachten Sie:

Ausgaben bzw. Kosten für allgemeine Einrichtungen (alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände [zum Beispiel PC] sowie deren Wartung; Büroeinrichtungen, Handwerkszeug oder Ähn­liches) sind nicht zuwendungsfähig. Einrichtungen, die zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt sind, dürfen im Rahmen der gewünschten Zuwendung nur Nettopreise angeben.

6.3 Vorlage von Projektskizzen

Das Einreichen von Projektskizzen ist

bis Montag, den 19. September 2022, 12.00 Uhr

möglich.

Die unterschriebene Projektskizze ist in zweifacher Ausfertigung beim Projektträger auf dem Postweg einzureichen. Alternativ ist auch die Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail an die in Nummer 6.1 angegebene De-Mail-Adresse möglich. Sofern das Schriftformerfordernis derzeit nicht eingehalten werden kann, kann das unterschriebene Dokument per Telefax/​Computerfax an die in Nummer 6.1 angegebene Telefaxnummer gesendet oder als Scan oder Foto per E-Mail an die Adresse projekttraeger-agrarforschung@ble.de übermittelt werden. Eine Nachreichung der Skizze als unterschriebenes Papierdokument ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Verspätet ­eingereichte Skizzen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der BLE bzw. das Sendedatum der E-Mail.

Der frühestmögliche Vorhabenbeginn ist der 1. Februar 2023. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

6.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der antragstellenden Person/​Einrichtung, Erfahrung, vorhandene Vorleistungen/​Ressourcen,
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes,
wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel im Hinblick auf den erwarteten Beitrag zum Entscheidungshilfebedarf des BMEL.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen unabhängige Expertise hinzuzuziehen.

Der Projektträger informiert die Skizzeneinreichenden über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreichenden eingeladen, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Bonn, den 5. Juli 2022

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

In Vertretung
Dr. Natt

*
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

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