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Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom: 08.07.2025 Bundesministerium für Gesundheit

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes

Vom 8. Juli 2025

Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Oktober 2024 (BAnz AT 17.10.2024 B4) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen in Deutschland festgestellt.

Nach Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich die Versorgungslage mit isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen stabilisiert.

Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2024 festgestellte Versorgungsmangel mit isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen in Deutschland nicht mehr vorliegt.

Bonn, den 8. Juli 2025

30413#00001#0013

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Dr. Nickel

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