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Bekanntmachung gemäß § 61 Absatz 3 Satz 2, § 32c Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Land Niedersachsen

Bekanntmachung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 2, § 32c Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 9. September 2025

In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen den Anglerverband Niedersachsen e. V. wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäß den §§ 18, 19 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen als Landeskartellbehörde Niedersachsen am 6. August 2025 beschlossen:

1.
Das Verfahren wird eingestellt. Die Landeskartellbehörde wird vorbehaltlich neuer Erkenntnisse von ihren Befugnissen nach den §§ 32, 32a GWB keinen Gebrauch machen.
2.
Über die Gebühren und Auslagen für diese Entscheidung wird gesondert entschieden.

Die Verfügung der Landeskartellbehörde ist im Internet auf der Internetseite der Landeskartellbehörde Niedersachsen unter www.mw.niedersachsen.de veröffentlicht.

Hannover, den 9. September 2025

15-32560/​5024/​2

Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
– Landeskartellbehörde –

Im Auftrag
Birthe Vogt

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