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Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchVG über die Beschlüsse im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung am Montag, den 5. Mai 2025 in Mühlhausen im Täle betreffend die bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2027

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Huber Automotive AG

Mühlhausen im Täle Bundesrepublik Deutschland

Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchVG über die Beschlüsse im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung am Montag, den 5. Mai 2025 in Mühlhausen im Täle betreffend die bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/​2027 der Huber Automotive AG

(ISIN: DE000A2TR430 /​ WKN: A2TR43)

Die Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen i.T., Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen i.T., Bundesrepublik Deutschland, eingetragen unter HRB 541309 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 2025 sowie zeitgleicher Veröffentlichung auf ihrer Internetseite zu einer zweiten Gläubigerversammlung am Montag, den 5. Mai 2025, um 14:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle (die „zweite Gläubigerversammlung“) eingeladen.

Die Emittentin gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber („Anleihegläubiger“) der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/​2027 (ISIN: DE000A2TR430 /​ WKN: A2TR43) (die „Anleihe“) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG bei einer stimmberechtigten Präsenz von 8.209 Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, was rund 40,20 % des Gesamtnennwerts der stimmberechtigten ausstehenden Schuldverschreibungen entspricht und damit das Quorum von mehr als 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen gemäß § 15 Abs. 3 SchVG erfüllt, teilgenommen haben.

Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag entsprechend dem Gegenantrag von Herrn Seibold vom 24. April 2025, dem sich die Emittentin angeschlossen hat, mit EUR 7.356.000 JA-Stimmen (das entspricht 89,61 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und EUR 853.000 NEIN-Stimmen mit der gemäß § 5 Abs. 4 SchVG erforderlichen qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte zugestimmt und wie folgt beschlossen:

TOP 1 – Beschlussfassung über die Anpassung der Rückzahlung (Verzicht mit Besserungsschein) und Fälligkeit von Zinsen sowie den Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a) und (j) der Anleihebedingungen und auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB

§ 2 der Anleihebedingungen wird um einen Absatz 3 wie folgt ergänzt:

Besserungsanspruch Gesellschafter. Der ultimative Mehrheitsgesellschafter der Emittentin Herr Martin Huber verpflichtet sich, sofern notwendig zur Vermeidung von weiteren zukünftigen Jahresfehlbeträgen im Jahresabschluss der Emittentin, hinsichtlich seiner der Emittentin gewährten Darlehen mit Rangrücktritt und sonstigen Finanzierungen einen Verzicht mit Besserungsanspruch zu erklären („Besserungsanspruch Gesellschafter“). Recovery Claim Shareholder. The ultimate majority shareholder of the Issuer, Mr. Martin Huber, undertakes, if necessary to avoid further future annual losses in the financial statements of the Issuer, to declare with regard to subordinated loans and other financing granted by him to the Issuer a waiver with a recovery claim (“Recovery Claim Shareholder”).

§ 3 (1) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 16. April 2019 (der „Begebungstag“) (einschließlich) bis zum 16. April 2024 (ausschließlich) mit 6,00 % p.a. sowie ab dem 16. April 2024 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstermin (ausschließlich) mit 7,50 % p.a. verzinst. Die Verzinsung erfolgt bis zum 16. April 2025 (ausschließlich) jeweils bezogen auf ihren ausstehenden Nennbetrag und ab dem 16. April 2025 (einschließlich) jeweils bezogen auf 50 % ihres ausstehenden Nennbetrags. Die Zinsen sind bis zum 16. April 2024 (ausschließlich) jährlich nachträglich jeweils am 16. April eines jeden Jahres und ab dem 16. April 2024 (einschließlich) am Fälligkeitstag der Rückzahlung der Anleihe, dem 16. April 2027, (jeweils ein „Zinszahlungstag“ und der Zeitraum ab dem Begebungstag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) jeweils eine „Zinsperiode“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 16. April 2020 fällig. Ausstehender Nennbetrag ist dabei der Nennbetrag abzüglich Rückzahlungen, die auf den Nennbetrag erfolgt sind. The Notes will bear interest at a rate of 6,00 % per annum from 16 April 2019 (the „Issue Date“) (including) to 16 April 2024 (excluding) and at a rate of 7,50 % per annum from 16 April 2024 (including) to the Redemption Date (excluding). Until 16 April 2025 (excluding) the interest is paid on their outstanding principal amount and from and including 16 April 2025 on 50 percent of their outstanding principal amount. Until 16 April 2024 (excluding) interest is payable annually in arrears on 16 April each year and from 16 April 2024 (including) interest is paid on the Redemption Date of the Notes on 16 April 2024 (each an „Interest Payment Date“ and the period from the Issue Date (including) up to the first Interest Payment Date (excluding) and thereafter as from any Interest Payment Date (including) up to the next following Interest Payment Date (excluding) being an „Interest Period“). The first interest payment will be due on 16 April 2020. Outstanding principal amount is the principal amount minus repayments that have been made on the principal amount.

In § 3 (2) letzter Satz der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

Für den Zeitraum eines Verzugs mit der Rückzahlung der Schuldverschreibungen erhöht sich der Zinssatz um 5 % p.a. For the period of delay of the repayment of the Notes, the rate of interest rate shall be increased by 5 % per annum.

In § 3 (3) der Anleihebedingungen wird Zinsperiode durch Jahre wie folgt ersetzt:

Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer als ein Jahr ist, so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich) dividiert durch die tatsächliche Anzahl der Tage des Jahres (365 Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahrs) (Actual/​Actual). Where interest is to be calculated in respect of a period which is shorter than a year the interest will be calculated on the basis of the actual number of days elapsed in the relevant period (from and including the most recent Interest Payment Date) divided by the actual number of days of a year (365 days and 366 days, respectively, in case of a leap year) (Actual/​Actual).

§ 4 (1) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

Rückzahlung zum Fälligkeitstermin. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen ist vom ursprünglich 16. April 2019 bis zum 31. Dezember 2038 (der „Finale Fälligkeitstag“). Die Schuldverschreibungen werden, soweit sie nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder zurückgekauft oder entwertet wurden, am 16. April 2027 (der „Fälligkeitstermin“) in Höhe von 49,9 % des Nennbetrags1 zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung findet außer in den nachstehend genannten Fällen nicht statt. Final Redemption. The term of the Notes is from originally 16 April 2019 until 31 December 2038 (the “Final Maturity Date”). The Notes will be redeemed at an amount equal to 49.9% of the principal amount1 on 16 April 2027 (the „Redemption Date“) to the extent they have not been redeemed, repurchased or cancelled, in whole or in part, prior to that date. There will be no early redemption except in the following cases.
Die Anleihegläubiger erklären hiermit entsprechend § 5 Abs. 3 Nr. 2 des SchVG einen Verzicht auf 50 % des Nennbetrags der Forderung unter Vereinbarung eines Besserungsrechts entsprechend eines neu einzufügenden § 4 Abs. 1 a der Anleihebedingungen; § 4 der Anleihebedingungen wird zudem um einen Absatz (1a) wie folgt ergänzt:
(1a) Auflösender Verzicht und Besserungsanspruch. Die Anleihegläubiger haben mit Wirkung zum 16. April 2025 im Rahmen eines Gläubigerbeschlusses auf die Rückzahlung in Höhe von 50 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen wie in den ursprünglichen Anleihebedingungen vereinbart, auflösend bedingt verzichtet. Die Ansprüche auf Zahlung von weiteren 50 % des Nennbetrags auf die Schuldverschreibungen (der „Betrag Besserungsanspruch“) plus der Entschädigung Besserungsanspruch (der „Höchstbetrag Besserungsanspruch“) leben wie folgt wieder auf und sind an die jeweiligen Anleihegläubiger zu zahlen: (1a) Resolutory Waiver and Recovery Claim. The Noteholders have waived with a resolutive condition with effect 16 April 2025 the repayment of 50% of the principal amount of the Notes as originally agreed in the bond terms and conditions, through a Noteholders‘ resolution. The claims for payment of the remaining 50% of the principal amount of the Notes (the „Amount Recovery Claim„) plus the Compensation Recovery Claim (together the „Maximum Amount Recovery Claim„) will revive and be payable to the respective Noteholder as follows:
Sofern in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2027 bis einschließlich 2037 jeweils enden, ein Normalisierter Bilanzgewinn über EUR 1 Mio. hinaus in dem jeweiligen Geschäftsjahr bei der Emittentin vor Berücksichtigung des auflebenden Anspruchs aus dem Betrag Besserungsanspruch und der Entschädigung Besserungsanspruch entstehen würde, ist der Normalisierter Bilanzgewinn, welcher EUR 1 Mio. übersteigen würde, auf sämtliche ausstehende Schuldverschreibungen bis zum Höchstbetrag Besserungsanspruch, klarstellend unter Anrechnung von Freiwilligen Zahlungen auf den Besserungsanspruch, anteilig zu zahlen. Der danach zu zahlende Betrag entfällt auf den Betrag Besserungsanspruch und die darauf anfallende Entschädigung Besserungsanspruch. If there is a Normalized Balance Sheet Profit with the Issuers in the financial years ending in 2027 through 2037 (including) of more than EUR 1 million in the relevant year, before taking into account the revived claim from the Amount Recovery Claim and the Compensation Recovery Claim the Normalized Balance Sheet Profit in excess of EUR 1 million is to be paid proportionally on all outstanding Notes up to the Maximum Amount Recovery Claim, taking into account Voluntary Payments on the Recovery Claim. The amount to be paid thereafter is to be applied on the Amount Recovery Claim and the Compensation Recovery Claim due on the Amount Recovery Claim.
Die „Entschädigung Besserungsanspruch“ beträgt einmalig 20 % bezogen auf den jeweils zu zahlenden Betrag Besserungsanspruch. The „Compensation Recovery Claim“ amounts to 20 % (once) on respective the Amount Recovery Claim to be paid.
Zinsen auf den Betrag Besserungsanspruch fallen klarstellend nicht an. For the avoidance of doubt, interest on the Amount Recovery Claim does not accrue.
Die Emittentin ist zudem verpflichtet, 0,1 % des Nennbetrags der Schuldverschreibung auf jede Schuldverschreibung am Finalen Fälligkeitstag zu zahlen, soweit dieser nicht zum Fälligkeitstag Besserungsanspruch in Bezug auf das Geschäftsjahr 2037 gezahlt wurde, wozu die Emittentin berechtigt ist. The Issuer has to pay 0.1% of the principal amount of the Note on each Note on the Final Maturity Date, unless this amount has already been paid with on the Due Date Recovery Claim with regard to the financial year 2037, to which the issuer is entitled.
Der „Normalisierte Bilanzgewinn“ ist der Bilanzgewinn ohne Berücksichtigung außerordentlicher Effekte und zwar für gesamte Laufzeit, während der Ansprüche unter dieser Anleihe 2019/​2027 bestehen, aufgrund folgender Punkte: The „Normalized Balance Sheet Profit“ is the balance sheet profit excluding extraordinary effects during the period during which claims exist under this Note 2019/​2027, due to the following points:
a)

der Einstellung, Einzahlungen und/​oder Auflösung von Rücklagen;

b)

der Erhöhung und/​oder Reduzierung des Grundkapitals der Emittentin;

c)

Verzichte auf Forderungen gemäß § 2 Abs. 3 durch den ultimativen Mehrheitsgesellschafter sowie deren Aufleben im Zusammenhang mit dem Besserungsanspruch Gesellschafter.

a) the allocation, payments and/​or dissolution of reserves;
b) the increase and/​or reduction of the Issuer’s share capital;
c) waivers of claims according to § 2 (3) of the ultimate majority shareholder as well as the revival in connection with the Recovery Claim Shareholder.
Die Auszahlung auf den Besserungsanspruch hat, sofern der auszuzahlende Betrag EUR 1 Mio. beträgt oder geringer als EUR 1 Mio. ist, 20 Tage, nachdem der geprüfte Jahresabschluss festgestellt wurde, zu erfolgen; sofern der auszuzahlende Betrag mehr als EUR 1 Mio. beträgt, ist der auszuzahlende Betrag in 4 Tranchen, und zwar einer Tranche pro Quartal beginnend 20 Tage, nachdem der geprüfte Jahresabschluss festgestellt wurde und sodann jeweils 3 Monate später, zu zahlen (die Fälligkeitstage, unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung der „Fälligkeitstag Besserungsanspruch“). The payment on the Recovery Claim has to be made within 20 days after the audited annual financial statements have been approved if the amount to be paid is equal or less than EUR 1 million; if the amount to be paid is more than EUR 1 million, the amount is to be paid in four instalments, one per quarter, beginning 20 days after the audited annual financial statements have been adopted and then 3 months later in each case (the due dates, irrespective of actual payment, being referred to as „Due Date Recovery Claim„).
Die Emittentin ist jederzeit berechtigt mit einer Ankündigung von 20 Tagen, Zahlungen auf den Besserungsanspruch unabhängig von dem Vorliegen eines Normalisierten Bilanzgewinns zu erbringen („Freiwillige Zahlung auf den Besserungsanspruch“), die auf die Zahlungen auf den Höchstbetrag Besserungsanspruch anzurechnen sind. The Issuer is entitled at any time, with a notice of 20 days, to make payments on the Recovery Claim regardless of the existence of a Normalized Balance Sheet Profit („Voluntary Payments on the Recovery Claim„), which are to be applied against the Maximum Amount Recovery Claim.
Sofern die Emittentin nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende eines Geschäftsjahres einen geprüften und festgestellten Jahresabschluss vorlegt, haben die Berechnungen und Auszahlungen nach diesem Abs. 1 a aufgrund von vorläufigen Zahlen, die innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres vorzulegen sind, bis zum 31. Dezember 2038 zu erfolgen. If the Issuer does not submit audited and adopted annual financial statements within 12 months of the end of a financial year, the calculations and payments under this paragraph 1 a shall be made on the basis of preliminary figures, which have to be provided within 12 months after the end of a relevant financial year until 31 December 2038.

§ 4 (2) c der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

In diesen Anleihebedingungen bezeichnet „Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag“ 49,9 % des Nennbetrags und abzüglich Zahlungen, die als Rückzahlung auf den Nominalbetrag erfolgt sind. Abs. 1a zum Besserungsanspruch gilt entsprechend. In these Terms and Conditions „Early Redemption Amount“ means 49.9 % of the nominal amount less payments that have been made as a repayment of the principal amount. Para. 1a regarding the Recovery Claim shall apply accordingly.

§ 7 (1) der Anleihebedingungen erster Absatz wird wie folgt neu gefasst:

Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig zu stellen und deren sofortige Tilgung zu 50 % des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen und abzüglich erfolgter Zahlungen auf den Nennbetrag zu verlangen, wobei kein Anspruch auf weitere folgenden Zahlungen besteht, falls Each Noteholder will be entitled to declare his Notes due and demand immediate redemption of his Notes at 50 % of the principal amount and minus payments made on the principal amount plus accrued interest, whereby there is no entitlement to further subsequent payments, if

§ 7 (1) lit j der Anleihebedingungen wird gestrichen und lautet „freibleibend /​ kept free“.

§ 7 (1) lit k Absätze 1 und 2 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst, wobei auch die Definition des EBITDA gestrichen wird:

die Emittentin eine Dividende an ihre Gesellschafter ausschüttet, bevor sämtliche Ansprüche unter dieser Anleihe 2019/​2027 einschl. Besserungsanspruch vollständig zurückgezahlt sind. the Issuer makes a dividend payment to its shareholders before all payments under this Bond 2019/​2027, including the Recovery Claim, have been made in full.

§ 7 (4) der Anleihebedingungen wird am Ende um folgenden Passus ergänzt:

Die Anleihegläubiger wiederholen den vorgenannten Verzicht für die Kündigungsgründe nach § 7 (1) (a) und (j alt) bis zum 15. Juli 2025. The Noteholders repeat the aforementioned waiver for the reasons for termination under § 7 (1) (a) and (j old) until 15 July 2025.

§ 7 (5) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

Die Anleihegläubiger verzichten für die gesamte Laufzeit der Anleihe 2019/​2027 auf etwaige Rechte, nach § 490 BGB wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin ihre Schuldverschreibungen fällig zu stellen und deren sofortige Rückzahlung zu verlangen. For the entire life of the Notes the Noteholders also waive (verzichten auf) any rights under § 490 of the German Civil Code (BGB) to declare their Notes due based on a substantial deterioration of the financial circumstances of the Issuer and to demand immediate redemption of their Notes.

1 Dies ist aus technischen Gründen notwendig, damit bei Zustimmung durch die Clearstream Banking AG für die Zeit des Besserungsanspruchs keine Ausbuchung der Schuldverschreibungen aus den Depots erfolgt. I This is necessary for technical reasons so that if Clearstream Banking AG accepts no Notes are booked out of the depots for the duration of the Recovery Claim.

Die Emittentin hat dem Beschluss und den damit verbundenen Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt.

 

Mühlhausen i.T., im Mai 2025

Huber Automotive AG

Der Vorstand

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