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Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz

sergeitokmakov (CC0), Pixabay
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„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Hamburg

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Mehrere Aktionäre haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 zu dem Punkt 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Änderung der Satzung in § 16 Abs. 1 betreffend den Ort der Hauptversammlung Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 3 für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 403 HKO 68/​25 anhängig.

 

Hamburg, im Juli 2025

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Der Vorstand

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