Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktionen gegen verantwortliche Personen der 3VC Management GmbH wegen eines Verstoßes gegen Unterrichtungspflichten
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen verantwortliche Personen der 3VC Management GmbH wegen eines Verstoßes gegen Unterrichtungspflichten in Bezug auf EuVECA-Fonds (Artikel 13 Abs 1 lit c EuVECA-VO, Verordnung (EU) Nr. 345/2013) mittels Straferkenntnissen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) jeweils eine Geldstrafe von 1.080 Euro verhängt hat. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.
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