Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Zumtobel Group AG wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014)


Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die Zumtobel Group AG als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 85.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis erfolgte im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und ist damit sofort rechtskräftig.

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