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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die BETster GmbH wegen wegen unerlaubten Betrieb des Einlagengeschäfts

knerri61 (CC0), Pixabay
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Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16.02.2023 teilt die FMA daher mit, dass der

BETster GmbH

Lastenstraße 23 Stock 17 Tür 4

4020 Linz

mit Bescheid vom 23.01.2023 aufgetragen wurde, die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG (Einlagengeschäft) und das weitere Halten der entgegengenommenen Gelder zu unterlassen.

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