Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen BKS Bank AG wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die BKS Bank AG eine Geldstrafe von 160.000,– Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat.

Die BKS Bank AG hat durch die Erteilung von Handelsaufträgen an insgesamt drei Handelstagen den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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