Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Optimus Anstalt für Vermögensverwaltung, Sebastianstrasse 10, Nendeln, hat per 30. Juni 2022 schriftlich auf die am 29. Januar 2007 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 30. Juni 2022 erloschen.

Die Optimus Anstalt für Vermögensverwaltung, Nendeln, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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