Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Decitabin/Cedazuridin (Akute myeloische Leukämie, Erstlinie) (Therapiekosten)
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Decitabin/Cedazuridin (Akute myeloische Leukämie, Erstlinie) (Therapiekosten)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Decitabin/​Cedazuridin
(Akute myeloische Leukämie, Erstlinie)
(Therapiekosten)

Vom 7. Januar 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß dem 5. Kapitel § 20 Absatz 4 der Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 7. Januar 2025 beschlossen, die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. Januar 2025 (BAnz AT 20.02.2025 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Decitabin/​Cedazuridin (Akute myeloische Leukämie, Erstlinie) in der Fassung des Beschlusses vom 15. August 2024 (BAnz AT 24.09.2024 B2) werden in Nummer 4 „Therapiekosten“ wie folgt geändert:

In den Tabellen Jahrestherapiekosten werden bei der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Azacitidin die Zeilen

„Erwachsene mit neu diagnostizierter akuter myeloischer Leukämie (AML), die für eine Standard-Induktions­chemotherapie nicht in Frage kommen

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Azacitidin 45 434,48 €
Venetoclax in Kombination mit Azacitidin
Azacitidin 45 434,48 €
Gesamt 122 397,61 €“

wie folgt ersetzt:

„Erwachsene mit neu diagnostizierter akuter myeloischer Leukämie (AML), die für eine Standard-Induktions­chemotherapie nicht in Frage kommen

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin bzw. Patient
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Azacitidin 34 352,50 €
Venetoclax in Kombination mit Azacitidin
Azacitidin 34 352,50 €
Gesamt 111 315,63 €“
II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 9. Januar 2025 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 7. Januar 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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