Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) und Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung) – Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) und
Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung) –
Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2

Vom 16. Februar 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 2. Februar 2023 (BAnz AT 17.03.2023 B6) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die AM-RL wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1“ in Stufe 2 eingefügt:

„Stufe: 2
Wirkstoffgruppe: Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe
und Vergleichsgrößen:
Wirkstoffe Vergleichsgröße
Desvenlafaxin
Desvenlafaxin benzoat
75
Milnacipran
Milnacipran hydrochlorid
68,2
Venlafaxin
Venlafaxin hydrochlorid
101,9
Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Hartkapseln, Retardkapseln, Retardtabletten, Tabletten“
2.
In Anlage X wird in dem Abschnitt „Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 2 der Anlage I zum 4. Kapitel der VerfO“ entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die Angabe „Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1“ eingefügt.
II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

III.

Mit Wirkung vom Inkrafttreten des Festbetragsfestsetzungsbeschlusses des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für von der Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1“ in Stufe 2 erfasste Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Venlafaxin tritt die bestehende Festbetragsgruppe „Venlafaxin, Gruppe 1“ in Stufe 1 außer Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. Februar 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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