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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant, Gruppe 1, in Stufe 2

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Blutgerinnungsfaktor VIII,
rekombinant, Gruppe 1, in Stufe 2

Vom 21. März 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. Februar 2024 (BAnz AT 24.04.2024 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage IX der AM-RL wird folgende Festbetragsgruppe „Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant, Gruppe 1“ in Stufe 2 eingefügt:

„Stufe: 2
Wirkstoffgruppe: Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig

Wirkstoffe und
Vergleichsgrößen:
Wirkstoffe Vergleichsgröße
Damoctocog alfa pegol 6248
Efmoroctocog alfa 7650
Lonoctocog alfa 7438
Moroctocog alfa 7395
Octocog alfa 6885
Rurioctocog alfa pegol 7650
Simoctocog alfa 7395
Turoctocog alfa 9118
Turoctocog alfa pegol 7650
Gruppenbeschreibung: parenterale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injek­tionslösung, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions-/​Infusionslösung“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. März 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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