Land Baden-Württemberg
Bekanntmachung
einer Verfügung gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die Gewerbepark Breisgau GmbH wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 20 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 19 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch die Gestaltung der Entgeltordnung des Sonderlandeplatzes Bremgarten erlässt die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg nach § 32b Absatz 1 GWB folgende Verfügung:
- 1.
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Die von der Betroffenen mit Schreiben vom 24. März 2025 angebotenen Verpflichtungszusagen sind bindend.
- 2.
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Das Verfahren gegen die Betroffene wird gemäß § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
- 3.
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Die Gebühr für das Verfahren einschließlich der Entscheidung wird festgesetzt auf […] Euro.
Stuttgart, den 24. April 2025
WM53-44-199/115
Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Landeskartellbehörde
Im Auftrag
Johannes Jung
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