Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis –

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen
– Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und
zum Pflegehilfsmittelverzeichnis –

Vom 29. April 2022

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Pflegekassen (GKV-Spitzen­verband der Krankenkassen und Pflegekassen) erstellt gemäß § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist regelmäßig fortzuschreiben und im Bundesanzeiger bekanntzumachen.

Der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen erstellt gemäß § 78 des Elften Buches Sozialgesetzbuch als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis ein Verzeichnis der von der Leistungspflicht umfassten Pflegehilfsmittel (Pflegehilfsmittelverzeichnis).

Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen, gleichzeitig handelnd als Spitzen­verband der Pflegekassen, hat weitere Produkte in das Hilfsmittel- und das Pflege­hilfsmittelverzeichnis eingestellt und Änderungen an bestehenden Produkteinträgen (z. B. der Produktbezeichnung, der Artikelnummer, der Konstruktionsmerkmale) vorgenommen. Der volle Wortlaut dieser Ergänzungen und Änderungen findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.

Berlin, den 29. April 2022

GKV-Spitzenverband
der Krankenkassen und Pflegekassen

Im Auftrag
Dr. Monika Kücking

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