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Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes über ein Stellungnahmeverfahren zu Arzneimittel-Festbeträgen

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des GKV-Spitzenverbandes
über ein Stellungnahmeverfahren
zu Arzneimittel-Festbeträgen

Vom 2. Dezember 2024

Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 35 Absatz 5 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bereits festgesetzte Festbeträge überprüft und beabsichtigt, für die folgenden Festbetragsgruppen die Festbeträge anzupassen:

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB V mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Phenytoin 1

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB V mit verschreibungsfreien Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Bromhexin 2
Paracetamol 2
Saccharomyces boulardii

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB V mit verschreibungsfreien Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Thiamin + Pyridoxin 1

Ferner beabsichtigt der GKV-Spitzenverband, die Festbeträge der folgenden Festbetragsgruppen aufzuheben:

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB V mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Amoxicillin 2
Cyclophosphamid
Digitoxin
Glyceroltrinitrat 3
Ibuprofen 3A
Levetiracetam 2
Phenoxymethylpenicillin 2
Pyrazinamid

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Antikoagulantien, orale

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB V mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Kombinationen von Beta-Rezeptorenblockern und Thiazid-Diuretika mit kaliumsparenden Diuretika

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB V mit verschreibungsfreien Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Butylscopolamin 1
Folsäure 1
Folsäure 2
Pyridoxin 1
Thiamin-Hydrochlorid zur Substitution und Therapie 1

Gemäß § 35 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 SGB V ist Sachverständigen vor der Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Alle Vorschläge stehen deshalb auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter

www.gkv-spitzenverband.de/​am_​festbetraege

abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, Pharma Deutschland, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller, dem Verband Pro Generika und dem Verband Die Arzneimittel-Importeure mit der Bitte um Abgabe sachverständiger Stellungnahmen zugeleitet.

Stellungnahmen zu den Festbetragsvorschlägen sind

spätestens bis zum 7. Januar 2025

schriftlich einzureichen beim:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arzneimittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

Telefax 030 206 288-82309

Berlin, den 2. Dezember 2024

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Stoff-Ahnis

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