Startseite Allgemeines Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024 vom: 21.11.2024 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BAnz AT 29.11.2024 B3
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Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024 vom: 21.11.2024 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BAnz AT 29.11.2024 B3

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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
der tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024

Vom 21. November 2024

Auf Grund des § 32 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003; 2022 I S. 2262) macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:

1.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt 157,63 Euro.
2.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt

a)
72,36 Euro für die Gruppe 1,
b)
43,41 Euro für die Gruppe 2.
3.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Junglandwirte-Einkommensstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt 126,58 Euro.
4.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt

a)
1 410,83 Euro für die Stufe 1,
b)
542,62 Euro für die Stufe 2,
c)
325,57 Euro für die Stufe 3.
5.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 217,05 Euro.
6.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 217,05 Euro.
7.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt

a)
976,72 Euro für die Stufe 1,
b)
434,10 Euro für die Stufe 2,
c)
217,05 Euro für die Stufe 3.
8.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 65,11 Euro.
9.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 217,05 Euro.
10.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 4 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 108,52 Euro.
11.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 5 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 260,46 Euro.
12.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt

a)
162,78 Euro für die Stufe 1,
b)
54,26 Euro für die Stufe 2.
13.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 43,41 Euro.
14.
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen für das Antragsjahr 2024 beträgt 37,88 Euro.
15.
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe für das Antragsjahr 2024 beträgt 84,76 Euro.
Bonn, den 21. November 2024

613-40403/​0001

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Esther Winterhoff

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