Bekanntmachung der im Bundesnetzplan gemäß § 17 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) aufgenommenen Trassen und Trassenkorridore – Fortschreibung 2022

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bekanntmachung
der im Bundesnetzplan
gemäß § 17 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG)
aufgenommenen Trassen und Trassenkorridore
Fortschreibung 2022

Vom 10. November 2022

Die durch die Bundesfachplanung bestimmten Trassenkorridore und die für Anbindungsleitungen und grenz­überschreitende Stromleitungen im jeweils aktuellen Bundesfachplan Offshore (BFO) nach § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes und ab dem 1. Januar 2019 im jeweils aktuellen Flächenentwicklungsplan (FEP) gemäß § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ausgewiesenen Trassen oder Trassenkorridore sind nachrichtlich in den Bundesnetzplan aufzunehmen und werden gemäß § 17 NABEG nachstehend veröffentlicht.

Trassen und Trassenkorridore, die in den Anwendungsbereich des BFO fallen, werden im Folgenden als „bis 2025 geplant“ dargestellt, während Trassen und Trassenkorridore, die in den Anwendungsbereich des FEP fallen, als „ab 2026 geplant“ gekennzeichnet werden. Trassen im Küstenmeer, die nicht in den Anwendungsbereich der beiden zuvor genannten Pläne fallen, werden nachrichtlich mit genannt.

I.

Von der Bundesnetzagentur gemäß § 12 NABEG
festgelegte Trassen und Trassenkorridore

1.
Vorhaben 1 BBPlG1, Abschnitt A (Emden Ost – Raum Bunde)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 25. Februar 2021 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk (UW) Emden Ost auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Emden. Er verläuft mit dem TKS A207SB7 zunächst in Richtung Osten zum geplanten Konverterstandort im Bereich Wykhoffweg/​Eiskeweg auf dem Gebiet der Stadt Emden. Anschließend knickt er in Form des TKS A206 westlich des Petkumer Sieltief nach Süden ab. Der Trassenkorridor quert nordwestlich von Widdelswehr/​Jarßum den Ems-Seitenkanal. Über das TKS A003a verläuft der festgelegte Trassenkorridor anschließend zwischen den Siedlungsbereichen von Jarßum und Widdelswehr hindurch, bis er südlich von Widdelswehr und Petkum die Ems quert. Auf der Südseite der Ems verläuft der festgelegte Trassenkorridor zwischen Ditzum und Pogum weiter in Richtung Süden bis in den Bereich Ditzumerhammrich. Der weitere Verlauf Richtung Süden bis zur Abschnittsgrenze westlich von Bunde wird durch das TKS A003b gebildet. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft westlich von Ditzumerverlaat entlang des Middeldeichtief und quert nahe der Grenze zu den Niederlanden die Kreisstraße (K) 39. Von dort aus geht der Verlauf weiter durch den Bereich Charlottenpolder bis er schließlich an der Abschnittsgrenze Raum Bunde südwestlich der Autobahnanschlussstelle Bunde-West der Bundesautobahn (BAB) A 280 auf dem Gebiet des Landkreises Leer endet.
Der festgelegte Trassenkorridor verläuft auf dem Gebiet der Stadt Emden (kreisfreie Stadt Emden) sowie auf dem jeweiligen Gebiet der Gemeinden Jemgum und Bunde (Landkreis Leer).
Abbildung 1: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt A
Abbildung 1: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt A
2.
Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt B (Raum Bunde – Raum Wietmarschen)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30. Juli 2021 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt an der Abschnittsgrenze zwischen Abschnitt A und Abschnitt B auf dem Gebiet der Gemeinde Bunde, Landkreis Leer. Er verläuft mit dem TKS B015/​1 zunächst nach Süden. Auf dem Gemeindegebiet von Rhede (Ems), Landkreis Emsland, verläuft er mit den TKS B190 und B053a/​2 nahe der Grenze zu den Niederlanden. Die unmittelbare Grenznähe setzt sich auf dem Gebiet der Samtgemeinde Dörpen in dem TKS B053a/​2 und dem TKS B182 fort. Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Lathen schwenkt der festgelegte Trassenkorridor nach Südosten bis er das Gebiet der Stadt Haren (Ems), nordöstlich von Haren-Erika, erreicht.
In Haren (Ems) verläuft der festgelegte Trassenkorridor mit dem TKS B054b zunächst in Richtung Südwesten und liegt mit dem TKS B056 im Bereich des Vorhabens Nummer 5 der Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) (Vorhaben Nummer 5 gemäß Anlage zum EnLAG) und der BAB A 31. Er folgt dem Verlauf des EnLAG-Vorhabens mit den TKS B059/​1 und B058/​B059_​V1 bis zur Stadtgrenze von Meppen in Richtung Südwesten. In Meppen verläuft der festgelegte Trassenkorridor über die TKS B058/​2, B058/​3 und B061 westlich an den Ortschaften Versen, Groß Fullen, Klein Fullen und Rühle vorbei. Auf dem Gemeindegebiet von Geeste verläuft der festgelegte Trassenkorridor mit dem TKS B062 westlich von Groß Hesepe und nordwestlich von Dalum. Er quert anschließend die BAB A 31 auf die östliche Seite und endet mit dem TKS B144 an der Abschnittsgrenze im Raum Wietmarschen im Landkreis Grafschaft Bentheim.
Der festgelegte Trassenkorridor verläuft in Niedersachsen und beginnt auf dem Gebiet des Landkreises Leer in der Gemeinde Bunde. Im Landkreis Emsland verläuft er durch die Gemeinde Rhede (Ems), die Samtgemeinde Dörpen, die Samtgemeinde Lathen, die Stadt Haren (Ems), die Stadt Meppen und die Gemeinde Geeste. Er endet an der Abschnittsgrenze zum Abschnitt C im Raum Wietmarschen im Landkreis Grafschaft Bentheim.
Abbildung 2: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt B
Abbildung 2: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt B
3.
Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt C (Raum Wietmarschen – Raum Borken/​Schermbeck)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30. Juni 2021 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt an der Abschnittsgrenze zwischen Abschnitt B und Abschnitt C auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen, Landkreis Grafschaft Bentheim. Er verläuft mit dem TKS C072 zunächst in Richtung Südwesten, östlich an Nordhorn vorbei, nahe der Grenze zu den Niederlanden und quert die BAB A 30 östlich der Anschlussstelle Gildehaus. Anschließend zieht sich der festgelegte Trassenkorridor mit dem TKS C149 in Richtung Südosten, umgeht Bad Bentheim im Südwesten und quert die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt). Nachfolgend führt der festgelegte Trassenkorridor über das TKS C133 und C134 zur BAB A 31 und bündelt mit dieser in Richtung Süden bis auf Höhe von Gronau-Epe.
Nordwestlich von Heek verlässt der festgelegte Trassenkorridor die Bündelung mit der Autobahn und verläuft über das TKS C078 in Richtung Südwesten. Er umgeht Ahaus mit dem TKS C222 westlich und verläuft anschließend mit dem TKS C140b östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden verläuft der festgelegte Trassenkorridor westlich von Südlohn bis in das Stadtgebiet von Borken. Dort verläuft er mit dem TKS C170 östlich von Borken-Burlo und endet mit dem TKS C151 an der Abschnittsgrenze zum Abschnitt D „Raum Borken/​Schermbeck“ im Kreis Borken.
Der festgelegte Trassenkorridor verläuft in Niedersachsen auf dem Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim (Gemeinde Wietmarschen, Stadt Nordhorn, Stadt Bad Bentheim). In Nordrhein-Westfalen betrifft der festgelegte Trassenkorridor den Kreis Steinfurt (Stadt Ochtrup) sowie den Kreis Borken (Stadt Gronau, Gemeinde Heek, Stadt Ahaus, Stadt Vreden, Stadt Stadtlohn, Gemeinde Südlohn und die Stadt Borken).
Abbildung 3: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt C
Abbildung 3: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt C
4.
Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt D (Raum Borken/​Schermbeck – Osterath)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 31. Mai 2021 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt an der Abschnittsgrenze zwischen Abschnitt C und Abschnitt D auf dem Gebiet der Stadt Borken. Er verläuft mit dem TKS D080a zunächst in Richtung Südwesten, östlich an Rhede vorbei und quert die Bocholter Aa. Anschließend zieht sich der festgelegte Trassenkorridor mit TKS D080b weiter in Richtung Westen südlich an Bocholt und nordwestlich an Hamminkeln vorbei. Nachfolgend quert der festgelegte Trassenkorridor mit dem TKS D205 die BAB A 3 und verläuft über das Gebiet der Stadt Rees. Im weiteren Verlauf quert der festgelegte Trassenkorridor bei Xanten-Obermörmter südlich von Rees auf der Kreisgrenze zwischen dem Kreis Kleve und dem Kreis Wesel den Rhein.
Das TKS D080d verläuft linksrheinisch weiter östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Auf dem Gemeindegebiet von Sonsbeck quert der festgelegte Trassenkorridor die BAB A 57 bevor er das Gebiet der Stadt Kevelaer erreicht. Anschließend verläuft der festgelegte Trassenkorridor mit TKS 080e zwischen Geldern-Kapellen und Sonsbeck-Hamb bis in das Gemeindegebiet von Issum. Vor Issum knickt der festgelegte Trassenkorridor in Richtung Süden ab, quert die Issumer Fleuth und verläuft anschließend östlich von Geldern-Hartefeld. Der festgelegte Trassenkorridor erreicht mit dem TKS D080f schließlich das Gemeindegebiet von Kerken, wo der festgelegte Trassenkorridor östlich von Nieukerk und Aldekerk verläuft. Das sich anschließende TKS D117 quert im Bereich der Autobahn-Anschlussstelle „Kerken“ die BAB A 40.
Abbildung 4: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt D
Abbildung 4: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 1 BBPlG, Abschnitt D
5.
Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt A (Riedstadt – Mannheim Wallstadt)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 16. Januar 2019 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der Trassenkorridor ist 1 000 m breit und ca. 60 km lang. Er verläuft durch Hessen und Baden-Württemberg. Er beginnt an der Grenze zwischen den Gemeinden Riedstadt und Groß-Gerau, nördlich von Wolfskehlen. Von dort aus verläuft der Korridor zunächst in südöstlicher Richtung bis Pfungstadt, dann entlang der BAB A 67 bis Hähnlein. Bei Hähnlein knickt der Trassenkorridor nach Südwesten ab. Er quert die BAB A 67 sowie den Jägersburger Wald und anschließend die B 44. Südlich des Kraftwerks Biblis verläuft er erneut in Richtung Süden. Er passiert Hofheim, Bürstadt und Lampertheim. Dann quert er die Viernheimer Heide, schließlich die A 6 und das Viernheimer Kreuz. Er endet in Mannheim-Wallstadt.Abbildung 5: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt A
Abbildung 5: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt A
6.
Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt B (Mannheim-Wallstadt – Philippsburg)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 24. April 2019 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der Trassenkorridor ist 1 000 m breit und ca. 40 km lang. Er beginnt in Mannheim-Wallstadt am Leitungsknotenpunkt „Wallstadt“, der Eigentumsgrenze zwischen dem Übertragungsnetz der Amprion GmbH und der TransnetBW GmbH, und verläuft vollständig durch Baden-Württemberg. Vom Netzknotenpunkt verläuft er zunächst ca. 8 km in südwestlicher und südlicher Richtung mit einem Trassenband bestehend aus mehreren Freileitungen an Feudenheim und Ilvesheim vorbei. Dort quert er parallel zur A 6 den Neckar. Anschließend überquert der Trassenkorridor den Mannheimer Rangierbahnhof, schwenkt im Bereich von Rheinau nach Osten hin ab und führt ab Alteichwald in südöstlicher Richtung bis Eppelheim, um dann wieder nach Süden bis Oftersheim zu verlaufen. Bis zum Umspannwerk Neurott verläuft der Korridor in südöstlicher Richtung, anschließend entlang der A 5 in südlicher Richtung westlich an Walldorf und südwestlich an Reilingen vorbei. Südlich von Neulußheim verschwenkt der Trassenkorridor wieder in südliche Richtung, um dann bei Waghäusel in westliche Richtung bis zum Endpunkt am Kraftwerk Philippsburg zu verlaufen.Abbildung 6: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt B
Abbildung 6: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt B
7.
Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt C (Osterath – Rommerskirchen)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2021 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der Trassenkorridor ist 1 000 m breit und ca. 30 km lang. Er verläuft ausschließlich durch Nordrhein-Westfalen. Er beginnt im Rhein-Kreis Neuss am Umspannwerk Osterath als Netzverknüpfungspunkt Osterath, am südlichen Rand der Stadt Meerbusch und verläuft von dort in südwestlicher Richtung. In Fortsetzung dieses Verlaufes quert er die Städte Kaarst und Neuss. Er verläuft am östlichen Rand der Stadt Grevenbroich und durchquert die Städte Dormagen und Rommerskirchen. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis, durch die Städte Pulheim, Rommerskirchen und Bergheim. Der Trassenkorridor endet auf dem Gebiet der Stadt Bergheim am Umspannwerk Rommerskirchen.
Abbildung 7: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt C
Abbildung 7: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt C
8.
Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt D (Weißenthurm – Riedstadt)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 16. Mai 2022 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Er beginnt an der Umspannanlage Weißenthurm im Kreis Mayen-Koblenz in der Gemeinde Kettig und verläuft in südöstlicher Richtung in den Kreis Koblenz. Nördlich der Stadt Koblenz quert der Trassenkorridor den Rhein und verläuft weiter in südöstlicher Richtung nochmals durch den Landkreis Mayen-Koblenz, randlich entlang des Westerwaldkreises, des Rhein-Lahn-Kreises und erneut durch den Westerwaldkreis. Dann führt er erneut im Rhein-Lahn-Kreis in südöstlicher Richtung und ab Wasserbach in östlicher Richtung. In der Verbandsgemeinde Aar-Einrich verlässt der Trassenkorridor bei der Ortsgemeinde Netzbach das Bundesland Rheinland-Pfalz und führt in den Kreis Limburg-Weilburg in Hessen. Bei Kirberg knickt er in südöstlicher Richtung ab und verläuft noch weiter durch das Kreisgebiet. Der dann folgende Rheingau-Taunus-Kreis wird vollständig von Nord nach Süd durchquert, wobei der Trassenkorridor den Ortsteil Hünstetten-Wallrabenstein östlich und Idstein westlich liegen lässt. Anschließend verläuft der Korridor durch den Main-Taunus-Kreis weiter in südlicher Richtung: Dabei verläuft er ab Idstein-Wörsdorf unmittelbar an den Ortsteilen Idstein-Dasbach, Niedernhausen-Oberseelbach, Niedernhausen, Eppstein-Niederjosbach, Eppstein-Bremthal, Hofheim-Wildsachsen und Hofheim-Langenhain vorbei. Südwestlich von Hofheim am Taunus findet dann ein Richtungswechsel nach Südwesten statt, um dann östlich von Hochheim am Main wieder nach Süden zu schwenken. Dann führt der Trassenkorridor in den Landkreis Groß-Gerau und folgt östlich von Bischofsheim und westlich von Groß-Gerau weiter nach Süden. Er endet an der Grenze zwischen Groß-Gerau und Riedstadt.
Abbildung 8: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt D
Abbildung 8: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt D
9.
Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt E (Rommerskirchen – Weißenthurm)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 28. Februar 2022 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der beantragte Trassenkorridorabschnitt ist etwa 100 km lang und läuft von Rommerskirchen bis Weißenthurm. Er beginnt am Umspannwerk Rommerskirchen in der Stadt Bergheim im Rhein-Erft-Kreis und führt zuerst Richtung Pulheim. Nordwestlich der Stadt knickt er in südöstlicher Richtung ab. Nach etwa zwölf km quert der Abschnitt die Kölner Stadtgrenze. Hier verbleibt er eine kurze Strecke, bevor er bei Frechen zurück in den Rhein-Erft-Kreis verläuft und nach ungefähr acht km wiederholt die Stadtgrenzen von Köln passiert.
Der Trassenkorridor bleibt auf Kölner Stadtgebiet, bis er auf Höhe der Stadt Brühl wieder in den Rhein-Erft-Kreis eintritt. Danach führt der Trassenkorridor zwischen den Stadtgebieten Wesseling und Bornheim in den Rhein-Sieg-Kreis und passiert schließlich für etwa einen km im Westen die Stadt Bonn den Grenzbereich zum Rhein-Sieg-Kreis. Zurück im Rhein-Sieg-Kreis knickt er in südliche Richtung ab, bevor er bei Meckenheim wieder Richtung Südost schwenkt und nach etwa 16 km Nordrhein-Westfalen verlässt.
In Rheinland-Pfalz verläuft der Trassenkorridor für ungefähr 25 km durch den Kreis Ahrweiler, wo er bei Bad Neuenahr-Ahrweiler die Ahr quert. Südlich der Gemeinde Brohl-Lützing gelangt er in den Kreis Mayen-Koblenz und führt bis ca. 13 km an das Abschnittsende, zum Umspannwerk Weißenthurm, in der Gemeinde Kettig.
Abbildung 9: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt E
Abbildung 9: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 2 BBPlG, Abschnitt E
10.
Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt A (Brunsbüttel – Scheeßel)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 31. Januar 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen, am östlichen Rand der Gemeinde Brunsbüttel. Von dort verläuft er zunächst in östlicher Richtung nördlich an Sankt Margarethen vorbei, schwenkt nach Südosten und umgeht die Siedlungsbereiche von Brokdorf, um westlich Wewelsfleth die Elbe zu queren. Mit der Elbquerung passiert der festgelegte Trassenkorridor auch die Landesgrenze zu Niedersachsen und trifft südlich von Freiburg (Elbe) wieder auf Land. Der Verlauf folgt in südliche Richtung und passiert Wischhafen westlich. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft weiter in südwestliche, dann südliche Richtung bis nordöstlich Großenwörden. Von dort folgt der festgelegte Trassenkorridor einer südsüdöstlichen Richtung bis in den Raum nordöstlich von Burweg. Weiterhin passiert der Korridor Himmelpforten im Westen und Oldendorf im Osten und verläuft weiter in südöstlicher Richtung bis in den Bereich nordöstlich Mulsum. Von dort aus verläuft der festgelegte Trassenkorridor überwiegend in südliche Richtung, westlich vorbei an Kutenholz und Farven bis in den Raum nordöstlich von Heeslingen und südlich von Boitzen. Der festgelegte Trassenkorridor passiert Heeslingen in einem Bogen östlich und verläuft in Südostrichtung bis nach Scheeßel.
Abbildung 10: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt A
Abbildung 10: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt A
11.
Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt B (Scheeßel – Bad Gandersheim/​Seesen)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 26. März 2021 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf

Der festgelegte Trassenkorridor verläuft in Niedersachsen und beginnt in dem Bereich der Gemeinde Scheeßel an dem Schnittpunkt mit dem festgelegten Trassenkorridor in dem Abschnitt A. Von dort verläuft er zunächst in südlicher Richtung, umgeht Bothel östlich und verläuft weiter in südlicher Richtung bis zu der Grenze des Landkreises Rotenburg (Wümme) und dem Heidekreis bei Visselhövede. Er verläuft dann weiter in südwestlicher Richtung, passiert Böhme westlich und quert bei Frankenfeld die Aller. Sodann schwenkt der Trassenkorridor in südöstlich Richtung, tangiert den Landkreis Nienburg (Weser) bei Rodewald (Samtgemeinde Steimbke) und verläuft ab der Höhe von Schwarmstedt wieder in südlicher Richtung auf dem Gebiet der Region Hannover. Er passiert Neustadt am Rübenberge östlich und quert westlich von Garbsen und Seelze zunächst die BAB A 2 und schließlich den Mittellandkanal. Nördlich von Göxe nimmt der Trassenkorridor die Bündelung mit einer bestehenden Freileitung in östlicher Richtung auf, umgeht Gehrden östlich, um dann nach Süden in Richtung Landkreis Hildesheim zu verlaufen. Der Trassenkorridor tritt bei Elze in den Landkreis Hildesheim ein und verläuft zunächst auf einem kurzen Stück in südwestlicher Richtung, wobei er den Landkreis Hameln-Pyrmont bei Salzhemmendorf tangiert. Ab der Höhe von Eime verläuft der Trassenkorridor in südöstlicher Richtung, passiert Alfeld (Leine) westlich und zweigt nördlich von Delligsen (Landkreis Holzminden) in Richtung Freden (Leine) nach Osten ab. Er verläuft sodann im Leinetal, passiert die Einbecker Ortsteile Greene und Kreiensen und schwenkt zwischen Einbeck-Volksen und Einbeck-Rittierode wieder in südwestliche Richtung. Der Trassenkorridor schließt zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen an den festgelegten Trassenkorridor des Abschnittes C an.

Abbildung 11: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt B
Abbildung 11: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt B
12.
Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt C (Bad Gandersheim/​Seesen – Gerstungen)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30. November 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt bei Edemissen-Strodthagen südlich von Einbeck und verläuft von dort in südliche Richtung. Auf Höhe Göttingen verschwenkt er über eine im Verfahren vorgeschlagene Alternative in westliche Richtung. Vor der Ortschaft Knutbühren knickt er in südliche Richtung ab. Bei Friedland überquert er die niedersächsisch-hessische Landesgrenze. Südlich Witzenhausen folgt der Trassenkorridor dem Werratal und verläuft östlich an Bad Sooden-Allendorf vorbei. Westlich Eschwege wird eine im Verfahren vorgeschlagene kleinräumige Verschwenkung genutzt. In der Folge verläuft der Trassenkorridorvorschlag in südöstliche Richtung durch den Ringgau. Die Ortslage Netra wird entsprechend einer im Verfahren vorgeschlagenen Verschwenkung südlich umgangen. Weiterhin verläuft der Trassenkorridor von Rittmannshausen aus südwärts und über die Landesgrenze bei Herleshausen bis Gerstungen-Unterellen in Thüringen.
Abbildung 12: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt C
Abbildung 12: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt C
13.
Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt D (Gerstungen – Arnstein)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30. Oktober 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt zwischen Gerstungen und Eisenach nahe der Ortschaft Unterellen. Er verläuft dann in südlicher und südöstlicher Richtung an Marksuhl vorbei und erreicht östlich Bad Salzungen das Tal der Werra, dem er am östlichen Rand folgt. Südlich Schwallungen quert er das Werratal und verläuft in südlicher Richtung durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Nördlich Mellrichstadt erreicht er die thüringisch-bayerische Landesgrenze und folgt dann der A 71 bis nördlich Poppenhausen. Bei der Anschlussstelle Wasserlosen quert er die A 7 und führt weiter in südwestliche Richtung zum Abschnittsende nordwestlich Arnstein.
Abbildung 13: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt D
Abbildung 13: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt D
14.
Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt E (Arnstein – Großgartach)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 24. September 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur hat mit Entscheidung vom 31. März 2022 den durch die Bundesfachplanungsentscheidung vom 24. September 2020 festgelegten Trassenkorridor geändert. Mit dieser Entscheidung wurde ein Korridorverlauf in zwei rein untertägigen Änderungsbereichen festgelegt.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt im Freistaat Bayern im Kreis Main-Spessart, in der Gemeinde Arnstein. Von dort verläuft der Korridor weiter in südwestliche Richtung und passiert Thüngen im Osten und Retzstadt im Südosten. Ab da schwenkt der Korridor südwestwärts, um zwischen Zellingen und Thüngersheim den Main zu queren. Westlich von Leinach im Landkreis Würzburg ändert sich der Verlauf in Richtung Süden und führt östlich an Uettingen vorbei weiter in Richtung Altertheim. Der Großraum Würzburg wird damit in einem großen Bogen westlich umfahren. Der festgelegte Trassenkorridor passiert Altertheim östlich und führt weiter zur Landesgrenze zum Bundesland Baden-Württemberg in den Main-Tauber-Kreis hinein. Westlich von Gerchsheim schlägt der Korridor nach Südwesten um und verläuft östlich an Großrinderfeld vorbei. Zwischen Tauberbischofsheim und Lauda-Königshofen quert der Korridor auf Höhe des Stadtteils Distelhausen die Tauber. Der weitere Verlauf erfolgt in Richtung Südwest, wobei der Stadtteil Heckfeld südöstlich umgangen wird. Zwischen Ahorn und Boxberg hindurch verläuft der Korridor weiter Richtung Südwest und passiert westlich Ravenstein im Neckar-Odenwald-Kreis, Schöntal im Hohenlohekreis und Möckmühl im Landkreis Heilbronn. Die Jagst wird westlich des Ortsteils Züttlingen, der Kocher nördlich von Oedheim gequert. Der Korridor verläuft weiter in Richtung Südwest und umgeht Oedheim östlich. Nun folgt der Korridor in westlicher, dann südwestlicher Richtung hin zum Neckar und verläuft von Bad Friedrichshall über Obereisesheim, zwischen Leingarten und Frankenbach bis zum Ortsteil Großgartach.
Abbildung 14: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt E
Abbildung 14: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 3 BBPlG, Abschnitt E
15.
Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt A (Wilster – Scheeßel)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 31. Januar 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt in Schleswig-Holstein im Kreis Steinburg, am Netzverknüpfungspunkt Wilster. Von dort verläuft er in südliche Richtung durch Dammfleth und umgeht die Siedlungsbereiche von Brokdorf, um westlich Wewelsfleth die Elbe zu queren. Mit der Elbquerung passiert der festgelegte Trassenkorridor auch die Landesgrenze zu Niedersachsen und trifft südlich von Freiburg (Elbe) wieder auf Land. Der Verlauf folgt in südliche Richtung und passiert Wischhafen westlich. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft weiter in südwestliche, dann südliche Richtung bis nordöstlich Großenwörden. Von dort folgt der festgelegte Trassenkorridor einer südsüdöstlichen Richtung bis in den Raum nordöstlich von Burweg. Weiterhin passiert der Korridor Himmelpforten im Westen und Oldendorf im Osten und verläuft weiter in südöstlicher Richtung bis in den Bereich nordöstlich Mulsum. Von dort aus verläuft der festgelegte Trassenkorridor überwiegend in südliche Richtung, westlich vorbei an Kutenholz und Farven bis in den Raum nordöstlich von Heeslingen und südlich von Boitzen. Der festgelegte Trassenkorridor passiert Heeslingen in einem Bogen östlich und verläuft in Südostrichtung bis nach Scheeßel.
Abbildung 15: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt A
Abbildung 15: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt A
16.
Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt B (Scheeßel – Bad Gandersheim/​Seesen)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 26. März 2021 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor verläuft in Niedersachsen und beginnt in dem Bereich der Gemeinde Scheeßel an dem Schnittpunkt mit dem festgelegten Trassenkorridor in dem Abschnitt A. Von dort verläuft er zunächst in südlicher Richtung, umgeht Bothel östlich und verläuft weiter in südlicher Richtung bis zu der Grenze des Landkreises Rotenburg (Wümme) und dem Heidekreis bei Visselhövede. Er verläuft dann weiter in südwestlicher Richtung, passiert Böhme westlich und quert bei Frankenfeld die Aller. Sodann schwenkt der Trassenkorridor in südöstlich Richtung, tangiert den Landkreis Nienburg (Weser) bei Rodewald (Samtgemeinde Steimbke) und verläuft ab der Höhe von Schwarmstedt wieder in südlicher Richtung auf dem Gebiet der Region Hannover. Er passiert Neustadt am Rübenberge östlich und quert westlich von Garbsen und Seelze zunächst die BAB A 2 und schließlich den Mittellandkanal. Nördlich von Göxe nimmt der Trassenkorridor die Bündelung mit einer bestehenden Freileitung in östlicher Richtung auf, umgeht Gehrden östlich, um dann nach Süden in Richtung Landkreis Hildesheim zu verlaufen. Der Trassenkorridor tritt bei Elze in den Landkreis Hildesheim ein und verläuft zunächst auf einem kurzen Stück in südwestlicher Richtung, wobei er den Landkreis Hameln-Pyrmont bei Salzhemmendorf tangiert. Ab der Höhe von Eime verläuft der Trassenkorridor in südöstlicher Richtung, passiert Alfeld (Leine) westlich und zweigt nördlich von Delligsen (Landkreis Holzminden) in Richtung Freden (Leine) nach Osten ab. Er verläuft sodann im Leinetal, passiert die Einbecker Ortsteile Greene und Kreiensen und schwenkt zwischen Einbeck-Volksen und Einbeck-Rittierode wieder in südwestliche Richtung. Der Trassenkorridor schließt zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen an den festgelegten Trassenkorridor des Abschnittes C an.
Abbildung 16: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt B
Abbildung 16: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt B
17.
Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt C (Bad Gandersheim/​Seesen – Gerstungen)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30. November 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt bei Edemissen-Strodthagen südlich von Einbeck und verläuft von dort in südliche Richtung. Auf Höhe Göttingen verschwenkt er über eine im Verfahren vorgeschlagene Alternative in westliche Richtung. Vor der Ortschaft Knutbühren knickt er in südliche Richtung ab. Bei Friedland überquert er die niedersächsisch-hessische Landesgrenze. Südlich Witzenhausen folgt der Trassenkorridor dem Werratal und verläuft östlich an Bad Sooden-Allendorf vorbei. Westlich Eschwege wird eine im Verfahren vorgeschlagene kleinräumige Verschwenkung genutzt. In der Folge verläuft der Trassenkorridorvorschlag in südöstliche Richtung durch den Ringgau. Die Ortslage Netra wird entsprechend einer im Verfahren vorgeschlagenen Verschwenkung südlich umgangen. Weiterhin verläuft der Trassenkorridor von Rittmannshausen aus südwärts und über die Landesgrenze bei Herleshausen bis Gerstungen-Unterellen in Thüringen.
Abbildung 17: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt C
Abbildung 17: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt C
18.
Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt D (Gerstungen – Bergrheinfeld/​West)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30. Oktober 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt zwischen Gerstungen und Eisenach nahe der Ortschaft Unterellen. Er verläuft dann in südlicher und südöstlicher Richtung an Marksuhl vorbei und erreicht östlich Bad Salzungen das Tal der Werra, dem er am östlichen Rand folgt. Südlich Schwallungen quert er das Werratal und verläuft in südlicher Richtung durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Nördlich Mellrichstadt erreicht er die thüringisch-bayerische Landesgrenze und folgt dann der BAB A 71 bis nördlich Poppenhausen. Danach trennt er sich vom Verlauf des Vorhabens 3 und verläuft östlich Poppenhausen in südliche Richtung weiter bis in den Raum Bergrheinfeld/​West.
Abbildung 18: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt D
Abbildung 18: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 4 BBPlG, Abschnitt D
19.
Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt A (Wolmirstedt – Raum Naumburg/​Eisenberg)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 2. April 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Netzverknüpfungspunkt (NVP) Wolmirstedt und verläuft von dort zunächst in südlicher Richtung in Verlaufsrichtung der BAB A 14 westlich an Magdeburg vorbei, schwenkt südwestlich von Magdeburg nach Südosten. Südwestlich von Schönebeck (Elbe) biegt er nach Süden ab, verläuft östlich vorbei an Förderstedt und Staßfurt bis nördlich von Alsleben (Saale), wo er die Saale quert. Der Verlaufsrichtung der BAB A 14 folgend verläuft der Korridor weiter in Richtung Südosten bis in Höhe der Stadt Halle (Saale), welche er im Osten umgeht, die Weiße Elster nahe des Raßnitzer Sees quert, dessen östliches Ufer gestreift wird. Weiter nach Süden strebend folgt der Trassenkorridor der Verlaufsrichtung der BAB A 9, teilweise in enger Bündelung und umgeht dabei Bad Dürrenberg und Weißenfels im Osten, bevor er von dort nach Südwesten verlaufend, kurz hinter der Landesgrenze in Thüringen nördlich von Eisenberg im südlichen Koppelpunkt endet.
Abbildung 19: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt A
Abbildung 19: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt A
20.
Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt B (Raum Naumburg/​Eisenberg – Raum Hof)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 23. Oktober 2019 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt im Freistaat Thüringen nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft er zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei und schwenkt westlich von Bad Köstritz kleinräumig nach Südwesten, um Gera großräumig im Westen zu umgehen. Dabei hält er sich östlich von der Ortslage Kraftsdorf und Saara. Anschließend passiert der festgelegte Korridor in südöstlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Freileitung bis Höhe Langenwetzendorf aufzunehmen. Von dort verläuft der festgelegte Korridor in südwestlicher Richtung östlich an den Ortslagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosenbach/​Vogtland die thüringisch-sächsische Landesgrenze zu passieren. Er verläuft weiter in südwestliche Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsisch-thüringische Landesgrenze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länderecks Thüringen, Bayern und Sachsen bei Gefell.
Abbildung 20: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt B
Abbildung 20: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt B
21.
Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt C (Raum Hof bis zum Raum Schwandorf)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 18. Dezember 2019 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt in der Nähe des Länderecks Thüringen/​Sachsen/​Bayern nördlich von Hof. Er verläuft von dort in weitgehend südlicher Richtung, folgt zunächst östlich an Hof vorbei bis Regnitzlosau dem Verlauf der BAB A 93 und verläuft anschließend zwischen Rehau und Schwarzenbach an der Saale. Nach der Querung des Martinlamitzer Forstes orientiert sich der festgelegte Trassenkorridor auf der Höhe von Kirchenlamitz am Verlauf des Vorhabens Nummer 18 Bundesbedarfsplangesetz (Höchstspannungsleitung Redwitz – Mechlenreuth – Etzenricht – Schwandorf, sogennanter Ostbayernring) in Richtung Südosten und führt nördlich vorbei an Marktleuthen und Marktredwitz bis Mitterteich. Auf Höhe Marktredwitz verlässt der fTK die Bündelung mit dem Ostbayernring, um Brand südwestlich zu umgehen. Nach der östlichen Umfahrung von Mitterteich umgeht er Tirschenreuth auf dessen östlicher Seite und führt anschließend in südwestlicher Richtung am Oberpfälzer Wald vorbei. Nördlich von Püchersreuth nimmt er einen südlichen Verlauf an und verläuft östlich von Neustadt an der Waldnaab und Weiden in der Oberpfalz, bis er auf Höhe Markt Leuchtenberg nach Südwesten schwenkt, um südlich der BAB A 6 zwischen den Städten Wernberg-Köblitz im Norden und Pfreimd im Süden die Naab und die BAB A 93 zu queren. Der festgelegte Korridor endet im Landkreis Schwandorf westlich von Pfreimd.
Abbildung 21: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt C
Abbildung 21: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt C
22.
Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt D (Raum Schwandorf – Isar)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 14. Februar 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt westlich von Pfreimd. Er verläuft in südlicher Richtung, quert die BAB A 6, passiert zunächst Schmidgaden im Osten, anschließend Markt Schwarzenfeld im Westen und umgeht schließlich Schwandorf im Westen. Südlich von Schwandorf schwenkt der Trassenkorridor nach Osten, quert zunächst die Naab und die BAB A 93 und folgt anschließend der 380-kV-Leitung Plattling – Schwandorf für ca. 30 km. Nordwestlich von Nittenau knickt er dabei nach Süden ab und erreicht westlich von Brennberg den Donauhang. Der Trassenkorridor folgt hier der Straße R42, erreicht westlich von Wiesent das Donautal, quert zunächst die BAB A 3 und die Donau bei Pfatter, um anschließend weitgehend geradlinig nach Süden auf den Netzverknüpfungspunkt Isar hin zu streben. Dabei verläuft er westlich von Laberweinting und Bayerbach bei Ergoldsbach und erreicht zwischen Mettenbach und Grießenbach das Isartal. Schließlich strebt er entlang der Straße LA 22 geradlinig auf den Netzverknüpfungspunkt Isar zu.
Abbildung 22: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt D
Abbildung 22: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 5 BBPlG, Abschnitt D
23.
Vorhaben 11 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Bertikow – Pasewalk
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 29. März 2018 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am UW Bertikow im Landkreis Uckermark. Er folgt auf etwa 3 km der bestehenden 220-kV-Leitung Richtung Norden und knickt südlich der Ortschaft Dreesch (Gemeinde Grünow) etwa in Höhe des Großen Prähnsees Richtung Nordosten ab. Der festgelegte Trassenkorridor umgeht die Ortschaft Dreesch (Gemeinde Grünow) auf östlicher Seite und verläuft sodann in Parallelführung mit der BAB A 20 Richtung Norden. Im weiteren Verlauf folgt der Trassenkorridor weiterhin der BAB A 20 unter westlicher Umgehung von Klockow (Gemeinde Schönfeld) und östlicher Umgehung von Schönfeld. Etwa 2,5 km nördlich von Schönfeld beziehungsweise 1,5 km südwestlich von Züsedom (Gemeinde Rollwitz) quert der festgelegte Trassenkorridor die Landesgrenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Der festgelegte Trassenkorridor folgt der BAB A 20 und trifft sodann zwischen Damerow (Gemeinde Rollwitz) und Züsedom (Gemeinde Rollwitz) auf die 220-kV-Bestandsleitung. Der bestehenden 220-kV-Leitung Richtung Norden folgend, passiert der festgelegte Trassenkorridor Rollwitz östlich und führt ab dem südlichen Waldrand des Pasewalker Kirchenforstes in nordöstliche Richtung. Anschließend quert der festgelegte Trassenkorridor – den bestehenden 110-kV-Leitungen folgend – den Pasewalker Kirchenforst. Östlich von Pasewalk endet der Trassenkorridor schließlich am UW Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Abbildung 23: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 11 BBPlG
Abbildung 23: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 11 BBPlG
24.
Vorhaben 13 BBPlG, Abschnitt Ost (Pulgar – Geußnitz)
Die Bundesnetzagentur hat mit Entscheidung nach § 12 NABEG vom 7. August 2018 eine Trasse für den Abschnitt des Vorhabens festgelegt. Mit dieser Entscheidung wird gem. § 12 Absatz 3 NABEG ein Trassenverlauf in der bereits bestehenden Trasse der 380-kV-Höchstspannungsleitung von Pulgar nach Geußnitz sowie der an der Landesgrenze von Sachsen und Sachsen-Anhalt gelegene Länderübergangspunkt festgelegt.
Festgelegter Trassenverlauf
Die festgelegte Trasse beginnt am UW Pulgar im Landkreis Leipzig, führt westlich am Tagebau Vereinigtes Schleenhain vorbei und passiert anschließend östlich die Stadt Groitzsch im Landkreis Leipzig. Nach ungefähr 15 km (bei Mast Nummer 39) verlässt die festgelegte Trasse das Bundesland Sachsen und verläuft östlich der Gemeinde Elsteraue weiter im Bundesland Sachsen-Anhalt. Nach weiteren 11 km endet der Abschnitt Ost bei Mast Nummer 65 nahe der Ortschaft Geußnitz im Burgenlandkreis, westlich der L 196.
Abbildung 24: Darstellung der festgelegten Trasse für das Vorhaben 13 BBPlG, Abschnitt Ost
Abbildung 24: Darstellung der festgelegten Trasse für das Vorhaben 13 BBPlG, Abschnitt Ost
25.
Vorhaben 13, Abschnitt Mitte (Geußnitz – Bad Sulza)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 26. Juli 2019 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Mast 65 der bestehenden Leitung im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt. Er folgt der Bestandsleitung bis nach Haynsburg, wo er zur Entlastung des dortigen Siedlungsbereichs in südwestlicher Richtung abknickt. Anschließend kehrt er wieder zur Bestandsleitung zurück. Im weiteren Verlauf orientiert er sich weiter an der Bestandsleitung und endet am Mast 155 bei Bad Sulza im Landkreis Weimarer Land im Freistaat Thüringen.
Abbildung 25: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 13 BBPlG, Abschnitt Mitte
Abbildung 25: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 13 BBPlG, Abschnitt Mitte
26.
Vorhaben 13 BBPlG, Abschnitt West (Bad Sulza – Vieselbach)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 20. Dezember 2019 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Mast 155 der bestehenden Leitung im Landkreis Weimarer Land im Freistaat Thüringen. Er folgt der Bestandsleitung bis nördlich von Wallichen (Erfurt), wo er zur Entlastung des dortigen Siedlungsbereichs in westliche Richtung abknickt. Anschließend folgt er der ICE Trasse Erfurt – Halle/​Leipzig und der 380-kV-Leitung Lauchstädt – Vieselbach bis zum Endpunkt des Vorhabens, dem UW Vieselbach in Erfurt im Freistaat Thüringen.
Abbildung 26: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 13 BBPlG, Abschnitt West
Abbildung 26: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 13 BBPlG, Abschnitt West
27.
Vorhaben 14 BBPlG, Abschnitt West (Weida – Remptendorf)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 19. Dezember 2018 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am UW Weida im Landkreis Greiz im Freistaat Thüringen. Er verlässt das UW in südwestlicher Richtung und orientiert sich dabei an einer bereits vorhandenen 110-kV-Freileitung. Auf Höhe Harth-Pöllnitz knickt der Trassenkorridor nach Süden ab und orientiert sich im weiteren Verlauf an der bestehenden 380-kV-Leitung bevor das UW Remptendorf im Saale-Orla-Kreis erreicht wird. Hierbei werden die L 2331, die BAB A9 bei Pörmitz sowie das Saaletal bei Burgk und das EU-Vogelschutzgebiet „Plothener Teiche“ bei Pörmitz und Oettersdorf gequert.
Abbildung 27: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 14 BBPlG, Abschnitt West
Abbildung 27: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 14 BBPlG, Abschnitt West
28.
Vorhaben 14 BBPlG, Abschnitt Ost (Röhrsdorf – Weida)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 28. Februar 2020 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Röhrsdorf in Chemnitz. Er orientiert sich südwestlich am Verlauf der bestehenden 220-kV-Leitungen Eula – Weida – Röhrsdorf sowie Röhrsdorf – Crossen bis südlich der Gemeinde Langenberg. Von dort verläuft der festgelegte Trassenkorridor weiter in nordwestliche Richtung vorbei an Langenberg, Falken und Langenchursdorf. Hierbei orientiert er sich weiterhin an der 220-kV-Bestandsleitung zwischen Eula – Weida – Röhrsdorf. Südlich von Uhlsdorf trifft er auf das Trassenkorridorsegment D und verläuft in der Folge westlich entlang der 380-kV-Bestandsleitung bis nördlich von Meerane. Hier überquert er zunächst die Landesgrenze der Freistaaten Sachsen nach Thüringen. Dort knickt der Trassenkorridor unter Beibehaltung der Orientierung an der Bestandsleitung zunächst leicht nach Südwesten und ab Höhe Vollmershain deutlicher ab. In diesem Bereich tangiert der Trassenkorridor mehrfach die Landesgrenzen der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Nördlich von Kleinpillingsdorf verläuft er wieder in westlicher Richtung bis nördlich von Meilitz, bevor er, die Gemeinde nördlich und westlich umgehend, nach Süden bis zum UW Weida abknickt.
Abbildung 28: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 14 BBPlG, Abschnitt Ost
Abbildung 28: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 14 BBPlG, Abschnitt Ost
29.
Vorhaben 19 BBPlG, Abschnitt Nord (Urberach – Pfungstadt-Weinheim)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 27. September 2019 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.

Festgelegter Trassenkorridorverlauf

Der Trassenkorridor ist 1 000 m breit und ca. 60 km lang. Er beginnt an der Umspannanlage in Urberach, verläuft nach einer kurzen Strecke und südöstlicher Richtung anschließend weiter in südwestlicher Richtung, führt nördlich von Messel weiter in westliche Richtung und passiert dabei Erzhausen südlich. Im weiteren Verlauf quert er die BAB A 5 nördlich von Gräfenhausen und schwenkt etwa 1 500 m nach dieser Querung in südwestliche Richtung, wobei er Schneppenhausen westlich und Worfelden östlich passiert und anschließend westlich an Braunshardt vorbeiführt. Auf Höhe der Bahnstrecke zwischen Weiterstadt und Klein-Gerau schwenkt der Trassenkorridor in südliche Richtung, bevor er östlich der Rastanlage Büttelborn die BAB A 67 quert. Nördlich von Griesheim schwenkt der Trassenkorridor dann zunächst in südwestlicher und dann in südöstlicher Richtung und führt dabei westlich an Griesheim vorbei bis zur Umspannanlage Pfungstadt. Ab der Umspannanlage Pfungstadt führt der Trassenkorridor in südlicher Richtung zwischen den BABen A 5 und A 67 westlich vorbei an Hähnlein, Rodau, Fehlheim, Schwanheim und Bensheim. Zwischen Bensheim und Lorsch quert der Trassenkorridor im Folgenden die Bundessstraße B 47 und verläuft anschließend weiter in südliche Richtung und dabei westlich vorbei an Heppenheim. Südwestlich von Heppenheim beziehungsweise westlich von Laudenbach quert der Trassenkorridor dann die Landesgrenze zwischen Hessen und Baden-Württemberg, bevor er im Anschluss daran Hemsbach westlich passiert. Auf der Höhe des Autobahnkreuzes Weinheim (BAB A 5 und BAB A 659) erreicht der Trassenkorridor schließlich die Umspannanlage Weinheim und quert in dem Bereich westlich des Autobahnkreuzes Weinheim zumindest teilweise erneut die Landesgrenze zwischen Baden-Württemberg und Hessen.
Abbildung 29: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 19 BBPlG, Abschnitt Nord
Abbildung 29: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 19 BBPlG, Abschnitt Nord
30.
Vorhaben 20 BBPlG, Abschnitt 3 (Großgartach – Kupferzell)
Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung vom 20. Dezember 2019 einen Trassenkorridor für das Vorhaben festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am UW Großgartach im Landkreis Heilbronn. Er verläuft zunächst in Richtung Nordwesten, dann in Richtung Nordosten, quert zuerst die BAB 6 und zwischen den Städten Neckarsulm und Bad Friedrichshall den Neckar. Im weiteren Verlauf quert der festgelegte Trassenkorridor bei Kochertürn den Kocher, knickt anschließend in östliche Richtung ab und quert nördlich von Neuenstadt am Kocher die BAB A 81. Die Siedlungsbereiche von Hardthausen am Kocher, Möglingen und Öhringen-Ohrnberg werden nördlich passiert. Der Kocher wird durch den festgelegten Trassenkorridor nördlich von Öhringen-Ohrnberg erneut gequert und passiert im weiteren Verlauf die Gemeinde Zweiflingen südlich. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft anschließend weiter in östliche Richtung bis zu dem am nördlichen Ortsrand von Kupferzell liegenden UW Kupferzell im Hohenlohekreis.
Abbildung 30: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 20 BBPlG, Abschnitt 3
Abbildung 30: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 20 BBPlG, Abschnitt 3
31.
Vorhaben 25 BBPlG, Wullenstetten – Niederwangen
Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung vom 23. November 2018 eine Trasse für das Vorhaben festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen. Der Vorhabenträger hat am 2. Juli 2020 einen Antrag auf Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung vom 23. November 2018 im vereinfachten Verfahren nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 NABEG analog bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Die Bundesnetzagentur hat am 6. Oktober 2020 Änderungen an der Trasse festgelegt.
Festgelegter Trassenverlauf
Die festgelegte Trasse beginnt am Netzverknüpfungspunkt (NVP) Wullenstetten in der Stadt Senden im Landkreis Neu-Ulm. Bis zur Umspannanlage (UA) folgt der Verlauf der bestehenden Leitung Bl. 4521. Die Trasse verläuft in Richtung Westen zunächst auf bayerischem Landesgebiet entlang der Baggerseen südlich der Stadt Senden. Nach Querung der Iller erreicht die Leitung das Bundesland Baden-Württemberg. Insgesamt beträgt die Länge der festgelegten Trasse bis zur UA Dellmensingen westlich vom Ortsteil Dellmensingen ca. 13 km.

Der Leitungsabschnitt Dellmensingen – Niederwangen verläuft weitestgehend innerhalb der Bestandstrasse der Leitung Bl. 4572 auf einer Gesamtlänge von ca. 75 km. Von Dellmensingen aus verläuft die Leitung größtenteils in südliche Richtung. Bei Ringschnait (Stadt Biberach an der Riß) kommt es zu einer Verschwenkung der Leitungsachse und dadurch zu einem Abrücken von der Wohnbebauung. Die Leitungsachse der Bestandsleitung wird ca. 179 m nach Westen hin versetzt. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung wird hier nur noch ein Mast anstelle von zwei Masten neu errichtet. Von Eberhardzell aus verläuft die Leitung weiter in südliche Richtung durch stärker reliefiertes Gelände zwischen den beiden Städten Bad Waldsee und Bad Wurzach. Östlich der Leitung befindet sich hier das ausgedehnte Naturschutzgebiet Wurzacher Ried. Wenige Kilometer weiter südlich tangiert die Leitung das Naturschutzgebiet Rohrsee. Im weiteren Leitungsverlauf wird die Ortschaft Leupolz (Stadt Wangen im Allgäu) östlich tangiert. Von diesem Punkt aus führt die Leitung in südwestliche Richtung weiter mit Querung der A 96. Anschließend schwenkt die Leitung in südliche Richtung und führt westlich an Wangen im Allgäu vorbei. Südwestlich von Wangen im Allgäu im Ortsteil Niederwangen endet der festgelegte Trassenverlauf am NVP Niederwangen.

Abbildung 31: Darstellung der festgelegten Trasse für das Vorhaben 25 BBPlG
Abbildung 31: Darstellung der festgelegten Trasse für das Vorhaben 25 BBPlG
32.
Vorhaben 44 BBPlG, Abschnitt Süd (Wolkramshausen – Vieselbach)
Mit Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30. Juni 2022 wurde der Trassenkorridor festgelegt und damit die Bundesfachplanung gemäß § 12 NABEG abgeschlossen.
Festgelegter Trassenkorridorverlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Wolkramshausen im Landkreis Nordhausen im Freistaat Thüringen. Von da aus verläuft er in südlicher Richtung entlang der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach bis südlich von Ebeleben bei Abtsbessingen. Dort schwenkt der Trassenkorridor nach Südosten und verläuft bis Sömmerda entlang der 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach. Im Bereich Sömmerda folgt er nach Osten verlaufend der 110-kV-Leitung Kölleda – Sömmerda bis zur A 71 und verläuft entlang dieser in südlicher Richtung. Westlich von Schloßvippach trifft der Trassenkorridor wieder auf die 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach und folgt dieser bis nach Schwerborn. Danach folgt der Trassenkorridor erneut der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach bis zum Endpunkt, dem Umspannwerk Vieselbach in Erfurt im Freistaat Thüringen.
Abbildung 32: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 44 BBPlG, Abschnitt Süd
Abbildung 32: Darstellung des festgelegten Trassenkorridors für das Vorhaben 44 BBPlG, Abschnitt Süd

II.

Nordsee: Trassen oder Trassenkorridore aus dem Bundesfachplan
Offshore Nordsee 2016/​2017 sowie dem Flächenentwicklungsplan 2020

a)
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks bis Ende 2030

Standorte von Konverterplattformen
Unter einer Konverterplattform ist eine Plattform des Übertragungsnetzbetreibers zu verstehen, auf welcher der von den Umspannplattformen der Windparks oder direkt von den Windenergieanlagen ankommende Strom gebündelt, umgespannt und umgerichtet wird.

Windpark-
cluster/​Gebiet
Anzahl der errichteten Standorte
für Konverterplattformen
BFO: Anzahl der bis 2025 geplanten
Standorte für Konverterplattformen
FEP: Anzahl der ab 2026 geplanten
Standorte für Konverterplattformen
1/​N-1 1 (NOR-1-1)
2/​N-2 2 NOR-2-1 und NOR-2-3 und Umspannplattform des Windparks „alpha ventus“
3/​N-3 1 (NOR-3-1) 1 (NOR-3-3) 1 (NOR-3-2)
4/​N-4 2 (NOR-4-1 und NOR-4-2)
5/​N-5 1 (NOR-5-1)
6/​N-6 2 (NOR-6-1 und NOR-6-2) 1 (NOR-6-3)
7/​N-7 1 (NOR-7-1) 1 (NOR-7-2)
8/​N-8 1 (NOR-8-1)
9/​N-9 2 (NOR-9-1 und NOR-9-2)
10/​N-10 1 (NOR-10-1)

Tabelle 1: Auflistung der Cluster beziehungsweise Gebiete mit der jeweiligen Anzahl an errichteten und geplanten Standorten für Konverterplattformen. Der Vollständigkeit halber wurde die gebaute Umspannplattform „alpha ventus“ mit aufgeführt. Neben den in der Tabelle aufgeführten Plattformen sind im Küstenmeer Niedersachsen zwei Umspannplattformen errichtet („Riffgat“ und „Nordergründe“).

Abbildung 33: Darstellung der im FEP 2020 festgelegten Standorte für Konverterplattformen. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Abbildung 33: Darstellung der im FEP 2020 festgelegten Standorte für Konverterplattformen. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Trassenkorridore für Gleichstrom-Seekabelsysteme
Unter einem Gleichstrom-Seekabelsystem im Sinne des BFO-N 2016/​2017 beziehungsweise FEP 2020 ist ein Unterwasserkabelsystem zu verstehen, das in den Offshore-Windenergieanlagen produzierte Energie von der Konverterplattform bis zu den Grenzkorridoren N-I bis N-V der Grenze der AWZ und der 12-sm-Zone führt.
Grenzkorridor N-I – „Ems-Trasse“

Errichtete
Gleichstrom-Seekabelsysteme
BFO: bis 2025 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
FEP: ab 2026 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
NOR-2-3
NOR-8-1
NOR-1-1

Tabelle 2: Auflistung der im Grenzkorridor N-I errichteten und geplanten Gleichstrom-Seekabelsysteme.

Grenzkorridor N-II – „Norderney-Trasse“

Errichtete
Gleichstrom-Seekabelsysteme
BFO: bis 2025 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
FEP: ab 2026 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
NOR-6-1
NOR-6-2
NOR-2-2
NOR-3-1
„alpha ventus“ (Gebiet N-2, Drehstrom-System)
NOR-3-3
NOR-7-1
NOR-3-2
NOR-6-3
NOR-9-2

Tabelle 3: Auflistung der im Grenzkorridor N-II errichteten und geplanten Gleichstrom-Seekabelsysteme. Der Vollständigkeit halber wurde das gebaute Drehstrom-Seekabel „alpha ventus“ aufgeführt.

Grenzkorridor N-III – „Europipe 2“

Errichtete
Gleichstrom-Seekabelsysteme
BFO: bis 2025 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
FEP: ab 2026 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
NOR-9-1
NOR-10-1

Tabelle 4: Auflistung der im Grenzkorridor N-III errichteten und geplanten Gleichstrom-Seekabelsysteme.

Grenzkorridor N-IV – „Büsum-Trasse“

Errichtete
Gleichstrom-Seekabelsysteme
BFO: bis 2025 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
FEP: ab 2026 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
NOR-4-1
NOR-4-2
NOR-5-1

Tabelle 5: Auflistung der im Grenzkorridor N-IV errichteten und geplanten Gleichstrom-Seekabelsysteme.

Grenzkorridor N-V

Errichtete
Gleichstrom-Seekabelsysteme
BFO: bis 2025 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
FEP: ab 2026 geplante
Gleichstrom-Seekabelsysteme
NOR-7-2

Tabelle 6: Auflistung der im Grenzkorridor N-V geplanten Gleichstrom-Seekabelsysteme.

Darüber hinaus sind im Küstenmeer bereits die beiden Drehstrom-Netzanbindungssysteme der Offshore-Windparks „Riffgat“ und „Nordergründe“ in Betrieb, welche nicht durch Grenzkorridore führen.
Abbildung 34: Darstellung der im FEP 2020 festgelegten Korridore für Gleichstrom-Seekabelsysteme. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Abbildung 34: Darstellung der im FEP 2020 festgelegten Korridore für Gleichstrom-Seekabelsysteme. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Trassenkorridore für Drehstrom-Seekabelsysteme
Unter einem Drehstrom-Seekabelsystem im Sinne des BFO-N 2016/​2017 beziehungsweise FEP 2020 ist ein Unterwasserkabelsystem zu verstehen, das die in den Offshore-Windenergieanlagen produzierte und in der Umspannplattform gebündelte Energie zu der Konverterplattform führt.
Die folgenden Drehstrom-Seekabelsysteme zur Verbindung der Windparks beziehungsweise deren Umspannwerken mit Konverterplattformen sind vorgesehen.

Windpark-
cluster/​Gebiet
Errichtete
Drehstrom-Seekabelsysteme
BFO: bis 2025 geplante
Drehstrom-Seekabelsysteme
FEP: ab 2026 geplante
Drehstrom-Seekabelsysteme
1/​N-1
2/​N-2
„alpha ventus“ (zum
Netzverknüpfungspunkt an Land)
„Trianel Windpark Borkum“
(Konverterplattform „DolWin alpha“)
„Merkur Offshore“ (Konverterplattform
„DolWin gamma“)
„Borkum Riffgrund 1“ (Konverterplattform
„DolWin alpha“)
„Borkum Riffgrund 2“ (Konverterplattform
„DolWin gamma“)
3/​N-3
„Gode Wind 01“ (Konverterplattform
„DolWin beta“)
„Gode Wind 02“ (Konverterplattform
„DolWin beta“)
„Nordsee One“ (Konverterplattform
„DolWin beta“)
„Gode Wind 3“
(Konverterplattform „DolWin kappa“)
N-3.7
(Konverterplattform „DolWin kappa“)
N-3.8
(Konverterplattform „DolWin kappa“)
4/​N-4
„Meerwind Süd/​Ost“
(Konverterplattform „HelWin alpha“)
„Nordsee Ost“ (Konverterplattform
„HelWin alpha“)
„Amrumbank West“
(Konverterplattform „HelWin beta“)
„Kaskasi II“
(Konverterplattform „HelWin beta“)
5/​N-5
„Sandbank“ (Konverterplattform
„SylWin alpha“)
„DanTysk“ (Konverterplattform
„SylWin alpha“)
„Butendiek“ (Konverterplattform
„SylWin alpha“)
6/​N-6
„BARD Offshore 1“
(Konverterplattform „BorWin alpha“)
„Veja Mate“ (Konverterplattform
„BorWin beta“)
„Deutsche Bucht“ (Konverterplattform
„BorWin beta“)
7/​N-7
8/​N-8
„GlobalTech I“ (Konverterplattform
„BorWin gamma“)
„EnBW Hohe See“ (Konverterplattform
„BorWin gamma“)
„Albatros“ (Konverterplattform
„BorWin beta“, clusterübergreifende
Anbindung aus Gebiet N-8 nach Gebiet N-6)
9/​N-9
10/​N-10

Tabelle 7: Auflistung der Cluster beziehungsweise Gebiete mit den jeweils errichteten und geplanten Drehstrom-Seekabelsystemen.

b)
Trassenkorridore für grenzüberschreitende Seekabelsysteme (Interkonnektoren)
Unter grenzüberschreitenden Seekabelsystemen sind gemäß BFO-N 2016/​2017 beziehungsweise FEP 2020 Gleichstrom-Seekabelsysteme zu verstehen, welche durch mindestens zwei Nordseeanrainerstaaten verlaufen.
Die folgenden grenzüberschreitenden Seekabelsysteme sind vorgesehen.
Genehmigt/​gebaut:

„NorNed“ (Norwegen – Niederlande)
„Nord.Link“ (Norwegen – Deutschland)
„COBRAcable“ (Dänemark – Niederlande)
„Viking Link“ (Großbritannien – Dänemark)
Geplant:

Grenzkorridor A Grenzkorridor B Land A Land B
N-III
N-III2
N-III
N-VI
N-VII
N-VIII
N-X
NOR-1-1
N-VI
N-XI
N-XV
N-XIV
N-XIII
N-XII
N-XIII
N-XVII
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Dänemark/​Norwegen
Dänemark/​Norwegen
Dänemark
Norwegen
Deutschland, Gebiet N-1
Norwegen
Großbritannien
Großbritannien
Niederlande
Niederlande
Großbritannien
Niederlande
Niederlande

Tabelle 8: Auflistung der im FEP 2020 geplanten grenzüberschreitenden Seekabelsysteme.

Abbildung 35: Darstellung der genehmigten und geplanten grenzüberschreitenden Seekabelsysteme aus dem FEP 2020. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Abbildung 35: Darstellung der genehmigten und geplanten grenzüberschreitenden Seekabelsysteme aus dem FEP 2020. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
c)
Trassenkorridore für Verbindungen untereinander

Verbindungen untereinander sind Seekabelsysteme, die die Anbindungsleitungen, das heißt, die Konverterplattformen und die Gleichstrom-Seekabelsysteme und damit die Offshore-Windparks miteinander verbinden können und die zur Gewährleistung der Systemsicherheit beitragen, durch (Teil-)Redundanzen die Einspeisesicherheit erhöhen, um damit Ausfallschäden zu reduzieren und die Systemsicherheit zu erhöhen, sowie mit einem effizienten Netzausbau vereinbar sind.

Im Rahmen des FEP 2020 werden nur die Verbindungen untereinander für die Gebiete der Zone 3 räumlich festgelegt. Die folgende Verbindung untereinander ist vorgesehen:

Verbindung zwischen NOR-9-1 und NOR-9-2
Abbildung 36: FEP der AWZ der Nordsee 2020. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Abbildung 36: FEP der AWZ der Nordsee 2020. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

III.

Ostsee: Trassen oder Trassenkorridore aus dem
Bundesfachplan Offshore Ostsee 2016/​2017 sowie dem Flächenentwicklungsplan 2020

a)
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks

Standorte von Umspannplattformen
Die Umspannplattform ist die Plattform, auf der der im Windpark erzeugte Strom über die parkinterne Verkabelung zusammengeführt und auf die Übertragungsspannung zur Abführung in Richtung Land transformiert wird.

Windpark-
cluster/​Gebiet
Anzahl errichtete
Umspannplattformen
BFO: Anzahl der bis 2025 geplanten
Umspannplattformen
FEP: Anzahl der ab 2026 geplanten
Umspannplattformen
O-1 2 („Wikinger“, „Arkona Becken Südost“) 1 (O-1.3)
O-2 1 („Baltic Eagle“)
O-3 1 („EnBW Baltic 2“)

Tabelle 9: Auflistung der Gebiete mit der jeweiligen Anzahl an geplanten Standorten für Umspannplattformen

Neben den in der Tabelle aufgeführten Plattformen sind im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns eine Umspannplattform in Gebiet O-6 errichtet („EnBW Baltic 1“) und eine weitere Plattform bis 2025 in Gebiet O-4 („Arcadis Ost 1“) vorgesehen. Zudem ist die Anbindungsleitung OST-T-1 als Testfeldanbindungsleitung im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns geplant.
Abbildung 37: Darstellung der im FEP 2020 festgelegten Standorte für Umspannplattformen. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Abbildung 37: Darstellung der im FEP 2020 festgelegten Standorte für Umspannplattformen. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Trassenkorridore für Drehstrom-Seekabelsysteme
Unter einem Drehstrom-Seekabelsystem im Sinne des BFO-O 2016/​2017 beziehungsweise des FEP 2020 ist ein Unterwasserkabelsystem zu verstehen, das die in den Offshore-Windenergieanlagen produzierte und in der Umspannplattform gebündelte Energie in Richtung Land führt.
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks werden in Drehstromtechnologie ausgeführt. Drehstrom-Seekabelsysteme sind grundsätzlich durch die an der Grenze zur ausschließlichen Wirtschaftszone und 12-Seemeilen-Zone festgelegten Grenzkorridore O-I und O-III zu führen. Die Grenzkorridore sollen sicherstellen, dass die Seekabelsysteme von der ausschließlichen Wirtschaftszone aus sinnvoll über das Küstenmeer bis zum technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunkt an Land geführt werden können.
Grenzkorridor O-I

Errichtete
Drehstrom-Seekabelsysteme
BFO: bis 2025 geplante
Drehstrom-Seekabelsysteme
FEP: ab 2026 geplante
Drehstrom-Seekabelsysteme
OST-1-1
OST-1-2
OST-1-3
OST-2-1
OST-2-2
OST-2-3
OST-1-4

Tabelle 10: Auflistung der für Grenzkorridor O-I errichteten und geplanten Drehstrom-Seekabelsysteme

Grenzkorridor O-II
Grenzkorridor O-II ist kein Korridor zur Anbindung von Offshore-Windparks durch das Küstenmeer zum Netzverknüpfungspunkt im Sinne des BFO-O 2016/​2017 beziehungsweise des FEP 2020. Dieser Korridor dient ausschließlich der Anbindung OST-2-1 des im Küstenmeer gelegenen Windpark-Projekts „Arcadis Ost 1“ über die AWZ.
Grenzkorridor O-III
Über diesen Korridor werden zwei Anbindungsleitungen des Windparks „EnBW Windpark Baltic 2“ geführt. Weitere Drehstrom-Seekabelsysteme über Korridor O-III sind nicht geplant.
Neben den durch die Grenzkorridore führenden Systemen ist im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns der Windpark „EnBW Baltic 1“ über ein Drehstromsystem angeschlossen.
Abbildung 38: Darstellung der im FEP 2020 festgelegten Trassenkorridore für Drehstrom-Seekabelsysteme. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Abbildung 38: Darstellung der im FEP 2020 festgelegten Trassenkorridore für Drehstrom-Seekabelsysteme. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
b)
Trassenkorridore für grenzüberschreitende Seekabelsysteme
Unter grenzüberschreitenden Seekabelsystemen im Sinne des BFO-O 2016/​2017 beziehungsweise des FEP 2020 sind Seekabelsysteme zu verstehen, welche durch mindestens zwei Ostseeanrainerstaaten verlaufen.
Die folgenden grenzüberschreitenden Seekabelsysteme sind vorgesehen:
Genehmigt/​gebaut:

„Kontek“ (DK – DE)
„Baltic Cable“ (SWE – DE)
„Kriegers Flak Combined Grid Solution“ (DK – DE)
Geplant:

Grenzkorridor A Grenzkorridor B Land A Land B
O-V
O-IV
O-III
O-III3
O-III
O-I
O-I
O-XIII
O-VI
O-VII
O-VIII
O-IX
O-IX
O-X
O-XI
O-XII
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Dänemark
Dänemark
Dänemark
Schweden
Schweden
Dänemark
Dänemark
n. n.

Tabelle 11: Auflistung der im FEP 2020 geplanten grenzüberschreitenden Seekabelsysteme

Abbildung 39: Darstellung der genehmigten und geplanten grenzüberschreitenden Seekabelsysteme aus dem FEP 2020. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Abbildung 39: Darstellung der genehmigten und geplanten grenzüberschreitenden Seekabelsysteme aus dem FEP 2020. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
c)
Trassenkorridore für Verbindungen untereinander
Verbindungen untereinander sind Seekabelsysteme, die die Anbindungsleitungen, das heißt im Falle des in der AWZ der Ostsee verfolgten Drehstrom-Anbindungskonzepts die Umspannplattformen und die Drehstrom-Seekabelsysteme, und damit die Offshore-Windparks miteinander verbinden, die zur Gewährleistung der Systemsicherheit beitragen, durch (Teil-)Redundanzen die Einspeisesicherheit erhöhen, um damit Ausfallschäden zu reduzieren und die Systemsicherheit zu erhöhen, sowie mit einem effizienten Netzausbau vereinbar sind.
Im Rahmen des FEP 2020 werden in der Ostsee keine Verbindungen untereinander festgelegt.

Genehmigt/​gebaut:

Verbindung zwischen „Wikinger“ und „Arkona-Becken Südost“
Abbildung 40: FEP der AWZ und des Küstenmeeres M-V der Ostsee 2020. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Abbildung 40: FEP der AWZ und des Küstenmeeres M-V der Ostsee 2020. Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Bonn, den 10. November 2022

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Im Auftrag
Matthias Otte

1
BBPIG = Bundesbedarfsplangesetz
2
Entspricht in der Variante N-III – N-XVII dem Projekt P328 des NEP 2019 – 2030 („NeuConnect“).
3
Entspricht dem Projekt P221 des NEP 2019 – 2030 („Hansa PowerBridge“) in den jeweiligen Ausbaustufen.

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