Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats

FITKO
(Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 6. März 2023

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 6. März 2023

FITKO (Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
J. Volz

Anlage

Änderung Gründungsbeschluss FITKO § 7 Absatz 7
Beschluss 2023/​01

1.
Der IT-Planungsrat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzministerkonferenz, den Gründungsbeschluss der FITKO zu ändern und dessen § 7 Absatz 7 wie folgt zu fassen:
Über die jährliche Verrechnung oder zweckgebundene Verwendung von Restmitteln für konkret eingegangene Verpflichtungen entscheidet der IT-Planungsrat. Die Entscheidung wird zusammen mit dem Wirtschaftsplan für das Folgejahr der Finanzministerkonferenz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgelegt.
2.
Er bittet das Land Hessen, die oben genannte Zustimmung bei der Finanz­ministerkonferenz einzuholen.

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