Bekanntmachung der Durchführung des vorbereitenden Verfahrens einschließlich der Verfahrensregelungen gemäß der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Bekanntmachung
der Durchführung des vorbereitenden Verfahrens einschließlich
der Verfahrensregelungen gemäß der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge

Vom 8. Mai 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) leitet hiermit das vorbereitende Verfahren nach Nummer 8.6 Buchstabe a der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KSV) ein. Das vorbereitende Verfahren dient vornehmlich dazu, Informationen für das in der FRL KSV vorgesehene Gebotsverfahren zu gewinnen. Interessenten haben zudem die Möglichkeit, Fragen zum Förderprogramm zu stellen.

Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren und die vollständige sowie fristgerechte Übermittlung der angeforderten Angaben ist gemäß Nummer 8.6 Buchstabe b FRL KSV zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren. Interessenten, die innerhalb der angegebenen Frist nicht die erforderlichen Angaben im vorbereitenden Verfahren machen, sind im nachfolgenden Gebotsverfahren ausgeschlossen (Präklusion). Die Frist zur Einreichung der geforderten Angaben endet einheitlich zwei Monate nach der Bekanntmachung des Beginns des vorbereitenden Verfahrens im Bundesanzeiger. Nach Durchführung des vorbereitenden Verfahrens kann auf die Bekanntmachung des nachfolgenden Gebotsverfahrens im Bundesanzeiger verzichtet werden.

Interessenten müssen im vorbereitenden Verfahren allgemeine Angaben zu ihrem Vorhaben und zur Erfüllung der einzelnen Fördervoraussetzungen in einem Fragebogen einreichen. Sie müssen zusätzlich in einem Tabellendokument technische Daten zum geplanten Vorhaben bereitstellen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben müssen durch eine vom BMWK bereitgestellte förmliche Erklärung versichert werden. Die Angaben müssen dabei den gegenwärtigen Kenntnis- und Planungsstand wiedergeben, in begründeten Fällen können Anpassungen im nachfolgenden Gebotsverfahren vorgenommen werden. Zur Übermittlung der geforderten Angaben sind insbesondere die hierfür durch das BMWK bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die ausgefüllten Formulare samt Anlagen sind bis zum Fristende an die E-Mail-Adresse klimaschutzvertraege@bmwk.bund.de zu übersenden.

Die Durchführung des nachfolgenden Gebotsverfahren steht unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission dieses im laufenden Notifizierungsverfahren genehmigt und die zuwendungsrechtliche Prüfung durchlaufen wird. Hierbei können sich auch noch Änderungen am Förderprogramm ergeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Antragsteller von der Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren von der Bewilligungsbehörde ausgeschlossen werden können, wenn die von ihnen im Antrag für die Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren gemachten Angaben falsch sind oder erheblich von den Angaben abweichen, die sie im vor­bereitenden Verfahren gemacht haben, soweit die Abweichungen nicht auf den Förderaufruf oder auf Änderungen am Förderprogramm Klimaschutzverträge, insbesondere Änderungen an der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge sowie dem Musterklimaschutzvertrag nach Bekanntgabe der Durchführung des vorbereitenden Vorverfahrens im Bundesanzeiger zurückzuführen sind.

Alle weiteren Informationen zu dem vorbereitenden Verfahren sowie die auszufüllenden Formulare werden unter https:/​/​www.bmwk.de/​klimaschutzvertraege zur Verfügung gestellt.

Berlin, den 8. Mai 2023

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Bernhard Kluttig

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