Startseite Allgemeines Beipackzettel für Banken
Allgemeines

Beipackzettel für Banken

Teilen

Warum nur für Banken? Das Beratungsprotokoll und ein Produktbeipackzettel muss für alle Finanzprodukte absolute Pflicht werden.Mit jeder Hinterlegung eines Produktes bei der BaFin muss der Initiator gleichzeitig verpflichtet werden ein Beratungsprotokoll- Muster und ein Beipackzettelmuster mit einzureichen. Dies ist von der BaFin im Zusammenhang mit der Hinterlegung zu prüfen. Damit wäre der Finanzmarkt wieder etwas seriöser geworden.
Derzeit bekommen aber nur die Banken die Auflage.Das Informationsblatt „muss die wesentlichen Informationen über das jeweilige Finanzprodukt in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise“ so enthalten, dass der Kunde vor allem die Art der Anlage, die Risiken, die erwarteten Erträge und die Kosten einschätzen und mit anderen Finanzinstrumenten bestmöglich vergleichen kann.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Masern hinter Gittern: US-Gesundheitssystem zeigt sich mal wieder von seiner „besten“ Seite

In einem texanischen Abschiebezentrum der US-Einwanderungsbehörde ICE hat sich nun auch die...

Allgemeines

Skandal um Danone-Babynahrung: Giftstoff-Alarm! EU-Behörde ermittelt nach Rückruf von „Aptamil“

Ein Skandal erschüttert derzeit das Vertrauen junger Eltern in eines der bekanntesten...

Allgemeines

Laura Fernández gewinnt Präsidentschaftswahl in Costa Rica mit harter Linie gegen Kriminalität

Laura Fernández von der konservativen Regierungspartei „Souveräne Volkspartei“ hat die Präsidentschaftswahl in...

Allgemeines

Zwischen Eichhörnchen-Beleidigungen und Putin-Fragen: BBC-Reporter auf Gratwanderung in Russland

„Steve Rotten-berg, dieser BBC-Typ sieht aus wie ein kackendes Eichhörnchen!“ – Wenn...