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Bankhaus Gabriel KG ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der „Bankhaus Gabriel KG“ (Bankhaus Gabriel), Frankfurt am Main, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des KWG zu betreiben.

Das Bankhaus Gabriel behauptet auf seiner Internetseite, es zähle zu den wenigen unabhängigen Privatbanken und Finanzinstituten Deutschlands. Weiter heißt dort: „1954 in Frankfurt von Dr. Ronald Gabriel gegründet, befindet sich das Traditionshaus heute nach wie vor in Familienbesitz.“ Personen, die sich als Mitarbeiter des Bankhauses Gabriel vorstellen, versuchen durch unaufgeforderte Anrufe, den Angerufenen zum Erwerb bestimmter Aktien zu bewegen.

Bei dem Bankhaus Gabriel handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes bzw. von ihr zugelassenes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Das Unternehmen ist gemäß § 39 KWG nicht befugt, den Begriff „Bank“ in der Firmierung oder zu Werbezwecken zu verwenden.

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