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Balkonkraftwerke

analogicus (CC0), Pixabay
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Wohnungseigentümer und Mieter können künftig leichter sogenannte Solar-Balkonkraftwerke nutzen. Der Bundestag verabschiedete am Abend umfassende Änderungen im Miet- und Wohneigentumsrecht, die es deutlich einfacher machen, solche Anlagen zu installieren. Demnach kann die Installation von Balkonkraftwerken nur noch in begründeten Ausnahmefällen, etwa aufgrund von Denkmalschutzauflagen, untersagt werden. Diese neuen Regelungen gelten für Anlagen mit einer Leistung von bis zu zwei Kilowatt.

Der Beschluss des Bundestages stellt einen wichtigen Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Unterstützung privater Energieerzeugung dar. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte die Entscheidung des Parlaments und hob hervor, dass diese Maßnahme nicht nur den Zugang zu sauberer Energie erleichtert, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leistet.

Dank dieser Gesetzesänderung können nun mehr Menschen von den Vorteilen der Solarenergie profitieren, indem sie ihre eigenen Balkonkraftwerke installieren und somit ihren Energieverbrauch und ihre Stromkosten reduzieren. Dies wird auch als ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele des Landes angesehen.

Die neuen Regelungen schaffen klare rechtliche Rahmenbedingungen und bieten sowohl Mietern als auch Eigentümern die Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen. Dies stellt eine bedeutende Erleichterung und Motivation dar, um die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu verbreiten und zu stärken.

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