Die Deutsche Bahn ist gesetzlich zur Auskunft über Umweltdaten ihrer Verkehrsprojekte verpflichtet.
Das hat das Frankfurter Verwaltungsgericht beschlossen. Zwar sei die Bahn keine Behörde, sie nehme aber öffentliche Aufgaben wahr und sei deshalb an das Umwelt-Informationsgesetz gebunden. Dieses schreibt vor, Angaben etwa über den Zustand von Luft, Wasser, Boden, Energie, Lärm und Strahlung öffentlich zu machen. Das Gericht gab damit einem Kläger aus Leipzig Recht. Er hatte sich um Umwelt-Informationen zum Leipziger City-Tunnel bemüht. Weil die Bahn seine Anfrage zurückgewiesen hatte, zog er vor Gericht.
AZ: 7 K 634/10
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