Startseite Allgemeines BaFin: Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

BaFin: Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz-dienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain de.bitcointraderspro.com bietet Bitcoin Trader eine Applikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen seien ab 250 Euro möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Beyoncés Mutter kurz ausgebremst: Gumbo-Stand nach Beschwerde geschlossen

Ein kurzer Dämpfer für Tina Knowles: Der Pop-up-Gumbo-Stand der Mutter von Beyoncé...

Allgemeines

Zwischen Applaus und Protest: Leipziger Buchmesse startet mit politischer Spannung

Mit einem feierlichen Festakt im Gewandhaus ist die Leipziger Buchmesse eröffnet worden...

Allgemeines

Brand auf US-Flugzeugträger: „Gerald R. Ford“ verlässt Einsatzgebiet im Iran-Krieg

Mitten im laufenden Militäreinsatz gegen Iran muss die US-Marine einen Rückschlag verkraften:...

Allgemeines

GB:Nach Jahren identifiziert: Ermittler finden Opfer von Missbrauchsvideos

Ein seltener Ermittlungserfolg im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz: Eine junge Frau,...