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BaFin-Warnung: Identitätsmissbrauch durch „BS 51-Financial“ – Betrüger geben sich als Sparkassen-Finanzgruppe aus

kreatikar (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den betrügerischen Aktivitäten der vermeintlichen Plattform „BS 51-Financial“. Unbekannte Täter bieten unter den E-Mail-Adressen alex.koch@bs51-financial.com und kontakt@bs51-financial.com angebliche Festgeldanlagen im Namen der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e.V. (DSGV) in Berlin an.

Diese Angebote sind nicht echt – es handelt sich um einen klaren Identitätsdiebstahl. Die Sparkassen-Finanzgruppe und der Sparkassen- und Giroverband e.V. haben mit der „BS 51-Financial“ keinerlei Verbindung. Die Täter nutzen lediglich deren Namen und Reputation, um Anleger zu täuschen und zur Geldüberweisung zu bewegen.

Unerlaubte Finanzgeschäfte ohne BaFin-Erlaubnis

Mit ihren betrügerischen Angeboten betreiben die Täter unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). In Deutschland dürfen derartige Tätigkeiten nur mit einer Erlaubnis der BaFin durchgeführt werden. „BS 51-Financial“ verfügt über keine solche Genehmigung.

Die BaFin betont, dass die Warnung auf Grundlage von § 37 Absatz 4 KWG sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMA-G) erfolgt. Diese Vorschriften erlauben es der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit vor unautorisierten oder irreführenden Finanzangeboten zu schützen.

Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die BaFin rät dringend dazu, keine Gelder an „BS 51-Financial“ oder ähnliche Anbieter zu überweisen und nicht auf E-Mail-Angebote unbekannter Herkunft zu reagieren.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor jeder Investition prüfen, ob das betreffende Unternehmen in der BaFin-Unternehmensdatenbank als zugelassenes Institut geführt wird.

Wer bereits Zahlungen geleistet oder persönliche Daten weitergegeben hat, sollte umgehend:

  • seine Bank kontaktieren,

  • Anzeige bei der Polizei erstatten und

  • mögliche Belege (E-Mails, Überweisungsbelege, Kontaktdaten) sichern.

Fazit

Der Fall „BS 51-Financial“ zeigt einmal mehr, wie professionell betrügerische Plattformen den guten Ruf etablierter Finanzinstitute ausnutzen, um Anleger zu täuschen. Durch die missbräuchliche Verwendung des Namens der Sparkassen-Finanzgruppe wird gezielt Vertrauen geschaffen.

Die BaFin mahnt deshalb zur äußersten Vorsicht bei vermeintlich sicheren Festgeldangeboten, die außerhalb der offiziellen Kommunikationswege der Sparkassen oder anderer bekannter Banken gemacht werden. Nur über die offiziellen Kanäle geprüfter Anbieter ist ein seriöses und sicheres Investment gewährleistet.

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